Der Schadensausgleich für Soldaten im Auslandseinsatz: alles rund um die Ausfallbürgschaft des Bundes

Für jeden Soldaten der Bundeswehr gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, im Laufe seiner Dienstzeit das ein oder andere Mal im Ausland eingesetzt zu werden. Damit einhergehen unterschiedliche Risiken – im schlimmsten Fall kommt es zu einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) oder sogar zum Tod des Soldaten. Verweigert Ihre Lebens- oder Unfallversicherung wegen eines Kampfeinsatzes die Leistung, springt der Bund ein. In diesem Artikel bringen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth Ihnen diesen Schadensausgleich des Dienstherrn etwas näher.

Diesen Regelungen unterliegen Soldaten bei Einsätzen im Ausland

Soldaten, die im Ausland eingesetzt werden, sind in allen Bereichen genauso abgesichert wie im Inland. Das heißt an erster Stelle, dass die Ihnen nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) zustehende Besoldung weiterhin gewährt wird. Auch haben Sie Anspruch auf freie Heilfürsorge, sie wird durch die Truppenärzte und Sanitäter der Bundeswehr auch im Ausland sichergestellt. Die übrigen Leistungen (wie Verpflegung oder Ausrüstung) sind in Art und Umfang in etwa mit der Versorgung im Inland vergleichbar.
 
Insbesondere bei der truppenärztlichen Versorgung gibt es jedoch einige Besonderheiten. Im Ausland ist es meistens nicht möglich, spezielle und komplexe Behandlungen oder gar Operationen durchzuführen. Ist eine derartige medizinische Versorgung dennoch notwendig, werden Sie entweder in einem Krankenhaus vor Ort behandelt oder zurück nach Deutschland transportiert. Die entstehenden Kosten übernimmt in jedem Fall der Dienstherr.

Das passiert bei einer Wehrdienstbeschädigung: Grundlage des Schadensausgleichs

Im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) hat der Gesetzgeber ausführliche Regelungen darüber getroffen, wie die generelle Versorgung von Soldaten auszusehen hat. Neben Vorschriften über Beihilfe, freie Heilfürsorge und Ruhegehalt finden Sie hier auch die Paragrafen, die den Schadensausgleich des Bundes regeln. Die Abschnitte fünf und sechs des SVG (§§ 62 bis 63g) befassen sich nahezu ausschließlich mit dieser Thematik. Beim Schadensausgleich für Soldaten müssen Sie grundsätzlich zwischen In- und Ausland unterscheiden.

Die Situation bei Wehrdienstbeschädigungen im Inland

Wehrdienstbeschädigung, Unfall und Tod im Ausland

Schadensausgleich und Ausfallbürgschaft für Soldaten in der Praxis

Der Hintergrund des Schadensausgleichs für Soldaten

Der Dienstherr möchte Soldaten durch die Regelungen zum Schadensausgleich vor allem dazu anregen, trotz der „Kriegsklausel“ eine Lebens- oder Unfallversicherung abzuschließen. Zudem sollen die Angehörigen vor den hohen finanziellen Schäden durch die Nichtauszahlung einer ihnen zustehenden Leistung bewahrt werden. Im Grunde genommen sorgt § 63b SVG dafür, dass die „Kriegsklausel“ faktisch nicht mehr vorhanden ist.

Weitere wichtige Versicherungen für Soldaten

Durch die zahlreichen Paragrafen und insbesondere § 63b SVG gibt es wenige Gründe, die gegen den Abschluss einer Lebensversicherung sprechen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth empfehlen daher jedem Soldaten den Abschluss einer solchen Police. Auch eine Unfallversicherung ist in vielen Fällen sinnvoll, da Sie Unfälle nie voraussagen können. Zudem finden Sie im Folgenden einige weitere Versicherungen, die für Soldaten unverzichtbar sind.

  • Kleine oder große Anwartschaft. Mit ihr sichern Sie sich den späteren Beitritt in die PKV zu festen Konditionen.
  • Pflegepflichtversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und leistet bei einer Pflegebedürftigkeit.
  • Diensthaftpflichtversicherung. Sie schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen wegen dienstlicher Fehler.
  • Dienstunfähigkeitsversicherung. Sichern Sie das Risiko einer Dienstunfähigkeit ab.
  • Rahmenvertrag für Soldaten. Kombi-Produkt aus Altersvorsorge und Dienstunfähigkeitsversicherung.

Wir beraten Sie gern

Möchten Sie mehr über den Schadensausgleich für Soldaten oder die Ausfallbürgschaften des Bundes erfahren? Sind Sie auf der Suche nach den richtigen Versicherungen oder steht Ihre Karriere bei der Bundeswehr noch bevor? Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth sind bei allen Fragen und Anliegen der richtige Ansprechpartner. Melden Sie sich bei uns und vereinbaren Sie am besten noch heute ein persönliches Gespräch!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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