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DBV Harald Alt in Roth Absicherung bei einem Auslandseinsatz

Der Auslandseinsatz für Soldaten: Absicherung und finanzieller Ausgleich

Der Auslandseinsatz für Soldaten ist für viele Berufssoldaten eine willkommene und teilweise auch verpflichtende Option, um den Dienst bei der Bundeswehr zu leisten. Unabhängig von den Gründen der Verpflichtung, sei es der Einsatz, eine Übung oder eine Fortbildung, sind mit dem Auslandseinsatz für Soldaten verschiedenste Fragen verbunden. Wir, von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth, gehen in diesem Artikel besonders auf die Versorgung und Absicherung von Soldaten im Ausland ein. Abschließend beleuchten wir, welche Versicherungen für diese Soldaten besonders wichtig sind.

Grundlage: Das ist ein Auslandseinsatz

Vor der Versorgung im Ausland steht die Frage, was ein Auslandseinsatz für Soldaten eigentlich ist. Unter einen Auslandseinsatz fällt grundsätzlich jede Verwendung des Berufssoldaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die aus dienstlichen Gründen erforderlich oder möglich ist. Auslandseinsätze für Soldaten sind also nicht ausschließlich in der militärischen Verwendung möglich, sondern auch zum Zweck von Fortbildungen und zum Sammeln von Erfahrungen in anderen Bereichen. Jede Tätigkeit im Ausland, die auf Veranlassung des Dienstherrn wahrgenommen wird, ist ein Auslandseinsatz.
 
Dienstliche Verwendungen im Ausland sind in der Regel freiwillig. Melden sich aber nicht genügend Freiwillige oder besteht ein dringender Bedarf an bestimmten Soldatengruppen, können diese auch zu einem Einsatz im Ausland verpflichtet werden. Als Bundeswehrarzt im militärischen Dienst sind Sie beispielsweise ein wichtiger Begleiter der Kompanie und werden daher mit höherer Wahrscheinlichkeit zu einem Auslandseinsatz für Soldaten verpflichtet.

Ihre Ansprüche bei einer Verwendung im Ausland

Da Sie während eines Auslandseinsatzes weiterhin Dienst leisten, bleiben zunächst einmal Ihre laufenden Bezüge bestehen. Diese werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) in Verbindung mit den aktuell gültigen Besoldungstabellen ermittelt. Auch etwaige Familien- und Kinderzuschläge, die im Inland gewährt werden, erhalten Sie weiterhin. Im Auslandseinsatz für Soldaten gibt es außerdem einige Zulagen, die eventuell auch für Sie in Frage kommen:

  • Stellenzulagen für die Besetzung bestimmter Dienstposten.
  • Erschwerniszuschläge, die für besonders anspruchsvolle dienstliche Aufgaben gewährt werden (zum Beispiel für Kampfpiloten, Minentaucher oder Fallschirmspringer).
  • Auslandsverwendungszuschläge (AVZ), die für jeden Tag im Ausland gezahlt werden.

Der AVZ richtet sich nach den jeweiligen Lebensumständen im Ausland und wird als Ausgleich für die Entfernung von der Heimat, der Familie und die erschwerten Bedingungen am Einsatzort ausgezahlt. Grundsätzlich gilt für den Auslandsverwendungszuschlag: Je gefährlicher der Dienstort, desto höher der Zuschlag. Er wird nach Stufen gewährt und beträgt:

  • In Stufe 1: maximal 30 Euro pro Tag.
  • In Stufe 2: 46 Euro pro Tag.
  • In Stufe 3: 62 Euro pro Tag.
  • In Stufe 4: 78 Euro pro Tag.
  • In Stufe 5: 94 Euro pro Tag.
  • In Stufe 6: 110 Euro pro Tag.

Die rechtliche Grundlage für die Auslandsverwendungszuschläge sind § 58 BBesG in Verbindung mit § 3 der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung.

Zusätzliche Leistungen im Auslandseinsatz für Soldaten

Neben den bereits genannten Leistungen haben viele Soldaten im Auslandseinsatz weitere Ansprüche, die ihnen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gewährt werden. Im Folgenden stellen wir, von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth, Ihnen diese Leistungen etwas genauer vor. Ergänzend dazu empfehlen wir Ihnen den Abschluss von zwei privaten Versicherungen, auf die wir im Anschluss eingehen.

Die Reisebeihilfen

Reisebeihilfen werden beim Auslandseinsatz für Soldaten dafür gewährt, dass Sie zu Ihrer Familie oder an Ihren Lebensmittelpunkt im Inland zurückkehren können. Je nach Transportmittel erstattet die Bundeswehr hierbei einen Teil der Aufwendungen, die Sie für das Flugticket, die Fahrt mit der Bahn oder die Verwendung des eigenen Pkws hatten. Reisebeihilfen werden hier sowohl für die Fahrt in die Heimat als auch für die Fahrt zurück an den Dienstort gewährt. Sie sind schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) zu beantragen.

Die Unfallentschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

 Bei einer Verletzung im Einsatz, aus der ein mindestens 50-prozentiger, dauerhafter Grad der Schädigung (GdS) hervorgeht, erhalten Sie Unfallentschädigungen nach den einschlägigen Vorschriften im SVG. Für den Soldaten selbst beträgt diese Entschädigung bei Vorliegen der Voraussetzungen einmalig 150.000 Euro. Hinzu kommt das Unfallruhegehalt, das bei allen Soldaten rund 2000 Euro monatlich beträgt und lebenslang gewährt wird. Beim Tod des Soldaten erhalten die Hinterbliebenen diese Leistungen:

  • Die Witwe oder der Witwer erhält 100.000 Euro sowie rund 60 % des Unfallruhegehaltes des Soldaten.
  • Die Waisen erhalten ebenfalls eine Einmalzahlung und etwa 30 % des Unfallruhegehaltes.
  • Zusätzlich wird an alle Hinterbliebenen ein Sterbegeld gezahlt, das unter Umständen auf die einzelnen Personen verteilt wird.

Unfall- und Lebensversicherungen: Sie ergänzen die Ansprüche gegen den Dienstherrn

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth empfiehlt beim Auslandseinsatz für Soldaten grundsätzlich den Abschluss einer Unfall- sowie einer Lebensversicherung. Sie ergänzen die Ansprüche des Dienstherrn und tragen bei einem Unfall dazu bei, dass Sie Ihren Lebensstandard aufrechterhalten können. Durch die Ausfallbürgschaft des Bundes sind Sie und Ihre Hinterbliebenen auch dann versichert, wenn die Lebens- oder Unfallversicherung wegen eines kriegerischen Ereignisses nicht leistet.
 
Die Unfallversicherung der DBV leistet immer, wenn Sie einen Unfall erleiden. Unerheblich ist es dabei, ob der Unfall im dienstlichen oder privaten Umfeld geschieht. Sie erhalten in jedem Fall die vereinbarte Leistung, die bei einem Unfall im Zusammenhang mit Kriegen von der Bundeswehr in Höhe der Leistung der Unfallversicherung erbracht wird (Kriegsklausel; § 63b SVG). Sie können beim Abschluss der Police folgende Leistungen vereinbaren:

  • Einmalzahlung: Sind Sie nach einem Unfall dauerhaft invalide, erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme (zu empfehlen: 500.000 Euro) anteilig nach dem Invaliditätsgrad. Verlieren Sie etwa die Sehfähigkeit auf einem Auge, sind Sie zu 50 % invalide und erhalten damit 250.000 Euro. Verlieren Sie das gesamte Augenlicht und sind damit zu 100 % invalide, zahlen wir 500.000 Euro aus.
  • Zusätzliche Zahlungen für bestimmte Verletzungen: Brechen Sie sich beispielsweise einen Arm, können Sie für diese Verletzung zusätzliche Einmalzahlungen vereinbaren. Sie erhalten dann etwa 2.000 Euro, wenn Sie die jeweilige Verletzung erleiden.
  • Unfallrente: Sie ist optional. Erleiden Sie einen Unfall, erhalten Sie eine monatliche Rente von der Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth.

Lesen Sie auf dieser Seite mehr über die Unfallversicherung für Soldaten.
 
Eine Lebensversicherung ist im Auslandseinsatz für Soldaten ebenfalls zu empfehlen. Hier sparen Sie im Laufe der Zeit Kapital an, das im Todesfall an Ihre Angehörigen oder eine Person Ihrer Wahl ausgezahlt wird. Tritt dieser Fall nicht ein, erhalten Sie die angesparte Summe beim Erreichen der jeweiligen Altersgrenze, die Sie mit der DBV vereinbaren. Die monatlichen Beiträge werden für Sie angelegt und verzinst, sodass Sie mit einer Lebensversicherung immer gut aufgestellt sind. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth erfahren Sie mehr über die Lebensversicherung für Soldaten.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Möchten Sie mehr über den Auslandseinsatz für Soldaten und die benötigten Absicherungen erfahren? Haben Sie generelle Fragen zum Soldatenverhältnis oder den Leistungen des Dienstherrn? Dann sprechen Sie uns an. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Anliegen rund um die soziale Absicherung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr!

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