Beamte im Ruhestand - Werdegang für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll
Wenn Sie Ihren aktiven Dienst abgeleistet haben, werden Sie in den wohlverdienten Ruhestand geschickt. Nun beginnt für Sie der sogenannte zweite Frühling. Sie können sich lang gehegte Lebensträume wie die langersehnte Kreuzfahrt oder Weltreise erfüllen. Doch auch, wenn Sie sich nun im Ruhestand befinden, sollten Sie in Sachen Versicherung und Vorsorge keine allgemeingültigen Produkte wählen. Ihr besonderes Dienstverhältnis besteht nämlich nach wie vor. Die Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth haben maßgeschneiderte Versicherungs- und Vorsorgelösungen für Sie im Angebot.
Lebenslanges Beamtenverhältnis
Ihr Eintritt in den Ruhestand bedeutet nicht, dass Sie das Beamtenverhältnis verlassen. Hier wird deutlich, dass Sie als Beamter der Polizei tatsächlich auf Lebenszeit verbeamtet wurden. Doch es gibt einige Unterschied zum aktiven Dienst. Der deutlichste ist wahrscheinlich, dass Sie keine weiteren Dienste mehr für Ihren Dienstherrn ableisten müssen. Allerdings bestehen nach wie vor sogenannte Treuepflichten. Hier müssen Sie insbesondere Geheimnisse für sich behalten. Ansonsten drohen Konsequenzen.
Auch Ihren Dienstherrn treffen nach wie vor Pflichten. So muss er Sie weiterhin finanziell unterstützen. Dieser Pflicht kommt er Form des monatlichen Ruhegehalts nach. Allerdings sollten Sie die Höhe des monatlichen Ruhegehalts nicht überschätzen. Die Höhe Ihres Anspruchs wird anhand Ihrer insgesamt abgeleisteten Dienstjahre berechnet. Das maximale Ruhegehalt umfasst 71,75% Ihres zuletzt erhaltenen Gehalts. Anspruch auf das maximale Ruhegehalt haben Sie nach mindestens 40 geleisteten Dienstjahren. Wie Sie sehen, besteht eine große Versorgungslücke. Diese sollten Sie mithilfe einer privaten Altersvorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth effektiv schließen.
Neben der finanziellen Fürsorgepflicht trifft Ihren Dienstherrn auch die Pflicht zur Gesundheitsfürsorge, wenn Sie sich im Ruhestand befinden. Anders als bei Beamten der Polizei im aktiven Dienst, steht jedem Beamten im Ruhestand Beihilfe zu. Freie Heilfürsorge kommt hierbei nicht in Frage. Bei der Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten. Wie hoch der Anspruch ausfällt, hängt von individuellen Faktoren des Beamten der Polizei ab. Der minimale Beihilfeanspruch bei Beamten im Ruhestand liegt bei 70%. Für die Restkosten muss der Beamte der Polizei eine Restkostenversicherung abschließen. Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth erhalten Sie die optimale Absicherung.
Maßgeschneiderter Versicherungsschutz
Es ist für Sie als Beamter der Polizei wichtig, dass Sie einen Experten an Ihrer Seite haben. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Dabei profitieren Sie von der nunmehr über 140 Jahren Erfahrung der DBV auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes. Diese lange Erfahrung ist nur ein Grund dafür, warum Branchenexperten uns als den TOP-Versicherer für Beamte der Polizei bezeichnen. Im Rahmen eines persönlichen und unverbindlichen Beratungsgespräch klären wir gern Ihren persönlichen Versicherungs- und Vorsorgebedarf.
Wir beraten Sie gern
Haben Sie noch Fragen dazu, wie Sie sich als Beamter im Ruehstand absichern können? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Harald Alt in Roth. Wir helfen Ihnen gern weiter!
Harald Alt
Hauptstrasse 40
91154 Roth
Nach Vereinbarung
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