Der Rahmenvertrag für Soldaten: Umfassende Absicherung für Ihre Zukunft

Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten haben für eine bestimmte Zeit, möglicherweise sogar für ihr ganzes Leben einen sicheren Arbeitsplatz und ein festes Einkommen. Allerdings steigt bei Soldaten das Risiko, aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen dienstunfähig zu werden. An dieser Stelle kommt der Rahmenvertrag für Soldaten ins Spiel. Er ist an die Bedürfnisse und die Ansprüche der Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten angepasst und sichert Sie umfassend ab. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth stellen Ihnen den Rahmenvertrag in diesem Artikel daher etwas genauer vor.

Die Absicherung von Soldaten bei einer Dienstunfähigkeit

Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten sind bei einer Dienstunfähigkeit unterschiedlich durch den Dienstherrn abgesichert. Tritt dieser Fall ein, haben Sie verschiedene Ansprüche gegen die Bundeswehr und gegebenenfalls gegen die Sozialversicherungen. In den nächsten Abschnitten bringen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth Ihnen die Unterschiede und die Bedeutung des Rahmenvertrages für Soldaten etwas näher.

Wann liegt eine Dienstunfähigkeit vor?

Im Unterschied zu einer „normalen“ Berufsunfähigkeit liegt eine Dienstunfähigkeit bereits dann vor, wenn ein Soldat nicht mehr für die Verwendung bei der Bundeswehr geeignet ist. Die einschlägigen Vorschriften finden sich im Soldatengesetz (SG) sowie im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und sind mit den Regelungen im Bundesbeamtengesetz (BBesG) vergleichbar. § 44 Absatz 3 des Soldatengesetzes reglet:
 
„Ein Berufssoldat ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn auf Grund der in Satz 1 genannten Umstände die Wiederherstellung seiner Fähigkeit zur Erfüllung seiner Dienstpflichten nicht innerhalb eines Jahres zu erwarten ist.“
 

Diese Ansprüche haben Sie bei einer Dienstunfähigkeit

Wie wir eingangs bereits erwähnt können Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten bei einer Dienstunfähigkeit unterschiedliche Ansprüche gegen ihren Dienstherrn gelten machen. Je nach Status wird Ihr Rahmenvertrag für Soldaten an die individuellen Gegebenheiten angepasst. Diese Ansprüche haben Sie nach den einschlägigen Gesetzen:

  • Soldaten auf Zeit: Sie werden in Anlehnung an § 44 SG nicht in den Ruhestand versetzt, sondern aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Leistungen des Dienstherrn erhalten Sie nur bei einer Wehrdienstbeschädigung. Die Sozialversicherungen leisten erst bei einer Beitragsdauer von mindestens fünf Jahren.
  • Berufssoldaten: Sie werden in den Ruhestand versetzt, wenn Sie mindestens fünf Jahre Dienst geleistet haben (§ 44 Absatz 5 Nummer 1 SG) oder eine Wehrdienstbeschädigung vorliegt (Nummer 2). In beiden Fällen erhalten Sie entweder ein Ruhegehalt (Mindestpension) oder ein Unfallruhegehalt, das auch allen anderen Soldaten bei einem Dienstunfall zusteht.

Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten müssen bei einer Dienstunfähigkeit in jedem Fall mit großen finanziellen Einbußen rechnen. Mit dem Rahmenvertrag für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth gleichen Sie diesen Verlust aus. Insbesondere für Soldaten auf Zeit ist der Rahmenvertrag für Soldaten eine elementare Absicherung, da Sie bei einer Entlassung aus dem Dienst in vielen Fällen keine Ansprüche besitzen.

Diese Aufgabe hat der Rahmenvertrag für Soldaten der DBV

Der Rahmenvertrag für Soldaten bietet Ihnen auf der einen Seite umfassende Leistungen, wenn Sie dienstunfähig werden, auf der anderen Seite leisten wir bei einem einsatzbedingten Tod an Ihre Hinterbliebenen. Zu den wichtigsten Leistungen des Rahmenvertrages für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth gehören daher diese Punkte:

  • Sobald Sie dienstunfähig werden und die schriftliche Bestätigung des Truppenarztes darüber vorliegt, zahlen wir die vertraglich vereinbarte, monatliche Rente aus. Diese wird mindestens für einen Zeitraum von zwei Jahren, maximal jedoch für die Laufzeit des Rahmenvertrages gezahlt.
  • Versterben Sie im Einsatz, erhalten Ihre Hinterbliebenen eine sogenannte Todesfallleistung aus dem Rahmenvertrag für Soldaten. Diese vereinbaren Sie beim Abschluss des Vertrages mit Ihrem Berater.
  • Wir sichern nicht nur die Dienstunfähigkeit wegen dienstlicher Unfälle, sondern auch jegliche anderen Ursachen ab. Dazu gehören vor allem Unfälle und Ereignisse in der Freizeit (etwa beim Sport), die eine Dienstunfähigkeit nach sich ziehen. Hier macht die DBV keinen Unterschied bei der Gewährung von Leistungen.
  • Auf Ihren Wunsch integrieren wir eine einmalige Kapitalauszahlung bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze oder eine garantierte Altersrente in Ihren Vertrag.

Sonderfälle können ebenfalls abgedeckt werden!

Wir haben bereits ausgeführt, dass der Rahmenvertrag für Soldaten sämtliche Ursachen einer Dienstunfähigkeit absichert. Wichtig ist allerdings, dass sie nicht vorsätzlich herbeigeführt wird. Einfache und grobe Fahrlässigkeit bleiben allerdings versichert. Im Unterschied zu „normalen“ Dienstunfähigkeitsversicherungen leisten wir bei allen Einsätzen der Bundeswehr, die vom Bundestag beschlossen werden.
 
Auch wenn Sie als Soldat zum gefährdeten Personal der Bundeswehr gehören (geregelt in § 63 SVG), gilt für Sie der Versicherungsschutz. Darüber hinaus verzichten wir darauf, Risikozuschläge zu erheben. Teil des besonders gefährdeten Personals bei der Bundeswehr sind unter anderem Kampfschwimmer, Minentaucher, Kampfpiloten oder Fallschirmspringer. Im Rahmenvertrag für Soldaten gibt es einheitliche Konditionen, die für Sie und Ihre Kameraden gleichermaßen gelten.

Sie gestalten Ihren Versicherungsschutz mit!

Beim Rahmenvertrag für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth haben Sie den Vorteil, wesentliche Bestandteile der Police selbst zu bestimmen. Der Abschluss läuft dabei in der Regel so ab:

  • Sie stellen zunächst einen Antrag auf die Mitgliedschaft im Rahmenvertrag bei der für Sie zuständigen Geschäftsstelle der DBV oder dem Beauftragten für den Rahmenvertrag. Hierbei können Sie direkt Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen äußern.
  • Sie erhalten die Vertragsunterlagen auf dem Postweg zugestellt. Sehen Sie sich die Dokumente durch und äußern Sie etwaige Unstimmigkeiten und persönliche Wünsche.
  • Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth sendet Ihnen einen neuen, angepassten Vertrag zu. Diesen unterschreiben Sie und senden ihn an die DBV zurück. Sobald der Vertrag bei uns eingeht, beginnt Ihr Versicherungsschutz zu laufen. Ausnahme: Schließen Sie den Rahmenvertrag für Soldaten bereits vor dem Dienstbeginn ab, läuft er erst ab dem ersten Diensttag bei der Truppe.
  • Der monatliche Beitrag wird ab dem vierten Monat nach der Antragsstellung fällig, automatisch von Ihren Bezügen einbehalten und an die DBV überwiesen.
  • Falls Sie weitere Anpassungen in Ihrem Rahmenvertrag vornehmen möchten, können Sie dies jederzeit in Absprache mit Ihrer DBV vor Ort tun. Eventuelle Beitragsänderungen geben wir an die Bezügestelle beim BVA weiter.
  • Wechseln Sie den Dienstherrn oder den Arbeitgeber, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag dorthin zu übertragen. Ist das nicht möglich, erhalten Sie je nach Vereinbarung trotzdem Leistungen aus der Versicherung.

Mit dem Rahmenvertrag für Soldaten haben Sie eine umfassende und an Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen angepasste Absicherung inne.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Falls Sie weitere Fragen zum Konzept oder den konkreten Leistungen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Absicherung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Wir freuen uns schon auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Harald Alt
Hauptstrasse 40
91154 Roth
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