DBV Harald Alt in Roth Krankenversicherung für Lehrer

Krankenversicherung

In Deutschland ist es selbstverständlich, dass jeder, der gesundheitliche Beschwerden oder einen Unfall hatte, einen Arzt oder Krankenhaus aufsuchen kann. Auf die Idee, vorher an die Kosten zu denken, wird kaum jemand kommen. Das war nicht immer so. In vielen Ländern der Erde ist Gesundheit auch heute noch immer eine Frage der finanziellen Möglichkeiten. Kann im Ernstfall keine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen werden, so hat dies unter Umständen katastrophale Folgen. Was heute in Entwicklungsländern bittere Realität ist, war auch in Deutschland bis Ende des 20. Jahrhunderts das Schicksal eines Großteils der Bevölkerung. Absicherungen bei Krankheit gab es hauptsächlichst im Bergbau oder den Zünften der Handwerker. 

Infolge der Industrialisierung gab es immer mehr Fabrikarbeiter, die nicht länger hinnehmen wollten, bei Krankheit oder einem Arbeitsunfall im Stich gelassen zu werden. Um politischen Aktivitäten gegenzuwirken, führte Otto von Bismarck die nationale Krankenversicherung für Arbeiter ein, die später auch andere Berufsgruppen einschloss. Es folgten die Unfall- und Rentenversicherung. Damit wurden die Grundlagen der heutigen Sozialversicherung gelegt. Heute sind in Deutschland alle Bürger verpflichtet, über einen Krankenversicherungsschutz zu verfügen. Nur Beamte mit Heilfürsorge, beziehungsweise Soldaten mit truppenärztlicher Versorgung, für die der Dienstherr die Kosten komplett übernimmt, benötigen keine zusätzliche Krankenversicherung.

Gesetzliche und private Krankenversicherung für Referendar und Lehrer

Heute sind etwa 90 % der Bevölkerung meist als Pflichtmitglied oder im Rahmen der Familienversicherung gesetzlich krankenversichert. Die deutschlandweit etwa 110 gesetzlichen Krankenversicherung bieten eine Regelversorgung, auf die fast jeder Anspruch hat. Welche Leistungen gesetzliche Krankenkassen gewähren, wird größtenteils vom Gesetzgeber klar vorgegeben. Nur über etwa 5 % ihrer Leistungen können die Kassen selbst bestimmen. Die restlichen 10 % der Bevölkerung Deutschlands sind privat versichert. Das sind überwiegend Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbstständige, Studenten und Beamte. 

Für Referendar und Lehrer gelten andere Regelungen

Werden Lehrer zum Beamten auf Lebenszeit ernannt, erhalten sie eine Ernennungsurkunde. Sie schließen keinen Arbeitsvertrag ab, wie es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft üblich ist ab, sondern leisten einen Eid. Zum Dienstherrn stehen sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Im Gegenzug für ihren Dienst und ihre Treue bietet der Dienstherr seinen Beamten Schutz und Fürsorge. Aufgrund der umfassenden Fürsorgeleistungen sind Beamte von der Sozialversicherungspflicht befreit. Zu den Fürsorgeleistungen gehört auch die Krankenfürsorge, Beihilfe oder Heilfürsorge. 

Krankenfürsorge für Referendar und Lehrer 

Die Beihilfe stellt ein eigenständiges Modell der Absicherung im Krankheitsfall dar. Der jeweilige Dienstherr, Bund oder Länder, erstattet seinen Beamten einen Teil der entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. An den Beiträgen zur Krankenversicherung beteiligt er nicht zusätzlich. In Deutschland als föderalem Staat liegt der Erlass der meisten Gesetze und Verordnungen in der Hand der einzelnen Bundesländer. Auch die Beihilfeverordnungen für Landesbeamte liegen in der Entscheidungsgewalt des jeweiligen Landes, das heißt, sie sind nicht bundeseinheitlich. Der Beihilfebemessungssatz sagt aus, in welcher Höhe der Dienstherr die Kosten bei Krankheit seiner Beamten übernimmt.

Der Freistaat Bayern hält sich wie die meisten anderen Bundesländer auch an die vom Bund festgelegten Beihilfebemessungssätze:

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind 
  • 70 % für Beamte mit mehreren Kindern
  • 70 % für Beihilfeberechtigte Ehepartner 
  • 70 % für Beamte im Ruhestand 
  • 80 % für Beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

Was über die Beihilfe hinausgeht, muss eigenständig mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. 

Wir beraten Sie gern

Sie haben Fragen zum Thema Krankenversicherung? Sprechen Sie uns an! Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth sind für Sie da und beraten Sie gern ausführlich in einem persönlichen Gespräch.

FAQ zur Kran­ken­ver­si­che­rung

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Für eine ausführliche und individuelle Beratung rund um die Krankenversicherung stehen Ihnen unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth gern zur Verfügung.

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