DBV Harald Alt in Roth Einstieg in die private Krankenversicherung

Der clevere Einstieg in die private Krankenversicherung für Soldaten

Nach Ihrer aktiven Dienstzeit als Soldat fällt die freie Heilfürsorge weg. An deren Stelle rückt die Beihilfe, welche Sie mit einer privaten Krankenversicherung ergänzen müssen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth zeigen Ihnen in diesem Artikel, welche Wege es für diesen Wechsel gibt und wie sie am cleversten in die private Krankenversicherung für Soldaten einsteigen. Lesen Sie weiter!

Während der aktiven Dienstzeit

Während des aktiven Dienstes haben alle Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten einen Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, auch freie Heilfürsorge genannt. Während dieser Zeit besteht daher in der Regel kein Bedarf nach der gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung – außer, Sie entscheiden sich freiwillig gegen die Heilfürsorge. Da das bei den wenigsten Soldaten der Fall ist, gelten für sie grundsätzlich diese Regeln:

  • Sie müssen keine monatlichen Beiträge in eine Krankenversicherung einzahlen, da Sie eine solche Police gar nicht erst benötigen. Für Sie besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
  • Sie werden über den Dienstherrn kostenfrei medizinisch versorgt. Damit einher geht für Sie die Pflicht, sich ausschließlich bei den Truppenärzten der Bundeswehr behandeln zu lassen. Möchten Sie einen zivilen Arzt besuchen, ist das nur in Notfällen oder mit einer Überweisung des Bundeswehr-Arztes möglich.
  • Die freie Heilfürsorge wird nur während des aktiven Dienstes gewährt. Für Sie bedeutet das, dass Sie nur einen Anspruch auf truppenärztliche Versorgung haben, während Sie Bezüge erhalten.

Durch die freie Heilfürsorge werden grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Behandlungen übernommen, wie sie auch die gesetzliche Krankenversicherung tragen würde. Außerdem haben Soldaten weiterhin einen Anspruch auf truppenärztliche Versorgung, wenn sie in Elternzeit oder für eine Weiterbildung oder ein Studium vom Dienst beurlaubt sind.
 
Bei Auslandsaufenthalten gilt, dass die Kosten für eine ärztliche Behandlung und Medikamente grundsätzlich übernommen werden. Diese Kostenübernahme ist allerdings auf den Betrag gedeckelt, der im Inland bei derselben Behandlung angefallen wäre. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth empfehlen Ihnen für den Urlaub daher den Abschluss einer kostengünstigen Auslandsreise-Krankenversicherung. Bei dienstlichen Aufenthalten im Ausland sind Sie natürlich weiterhin im vollen Umfang über die truppenärztliche Versorgung abgesichert.
 

So geht es nach dem aktiven Dienst weiter

Grundsätzlich sei hier klargestellt, dass Wehrdienstleistende nur in Ausnahmefällen unter die freie Heilfürsorge fallen. Im Normalfall wird die bestehende Krankenversicherung fortgeführt, die Beiträge hierzu übernimmt der Dienstherr. Für Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten gilt nach dem Dienst allerdings Folgendes:

  • Soldaten auf Zeit erhalten Beihilfe für die Zeit, in der sie Übergangsgebührnisse durch den Dienstherrn erhalten. Damit richtet sich die Zeit der Beihilfezahlung nach der Zeit im aktiven Dienst. Sind ehemalige Soldaten auf Zeit im Anschluss im Beamtenverhältnis tätig, richtet sich die Beihilfe nach dem neuen Dienstherrn. Sind Sie angestellt und verdienen weniger als die Entgeltgrenze, werden Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Eine private Krankenversicherung kommt nur in Frage, wenn Sie entweder Beihilfe erhalten oder mehr als die Entgeltgrenze (rund 60.000 Euro brutto im Jahr) verdienen.
  • Berufssoldaten erhalten am dem Zeitpunkt Beihilfe, in dem sie in den Ruhestand versetzt werden. Damit muss nicht zwangsläufig der endgültige Ruhestand gemeint sein, auch wenn er natürlich der Regelfall ist. Werden Sie allerdings wegen Dienstunfähigkeit bereits vorher in den Ruhestand versetzt und erhalten Pension, wird die Beihilfe bereits ab diesem Zeitpunkt gewährt. Der Beihilfesatz beträgt, wie bei Soldaten auf Zeit auch, 70 Prozent. Für die verbleibenden 30 Prozent benötigen Sie eine an die Beihilfe angepasste, private Krankenversicherung.

Wie funktioniert die Beihilfe für Soldaten?

Die Beihilfe, die Soldaten nach dem aktiven Dienst erhalten, funktioniert nach demselben Prinzip wie bei Beamten, die während der gesamten Zeit im Staatsdienst einen Anspruch auf Beihilfe haben. Das bedeutet: Ehemalige Soldaten können nicht mehr zum Truppenarzt gehen, sondern müssen sich bei zivilen Ärzten behandeln lassen. Für diese Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, zum Beispiel über 1000 Euro.
 
Die Rechnungen, die Sie von Ihren Ärzten erhalten, reichen Sie jetzt bei der Beihilfe und Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Beide erstatten Ihnen den jeweiligen Rechnungsbetrag anteilig, bei 1000 Euro: Beihilfe 700 Euro, private Krankenversicherung 300 Euro. Reichen Sie Rechnungen immer frühzeitig bei den Kostenträgern ein, müssen Sie in den seltensten Fällen den Rechnungsbetrag vorstrecken. Denn: Die Zahlungen von Beihilfe und Krankenversicherung sind meist vorher schon auf Ihrem Konto.

Die private Krankenversicherung für Soldaten

Die Anwartschaft der DBV für Soldaten

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Haben Sie weitere Fragen zur Anwartschaft, der privaten Krankenversicherung für Soldaten oder der Beihilfe? Möchten Sie wissen, welche weiteren Versicherungen für Sie als (zukünftiger) Soldat wichtig sind? Melden Sie sich bei uns oder vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch! Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ist jederzeit für Sie da.

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