Dienstanfänger-Police

Werden Beamte krank und können längere Zeit ihren Dienst nicht mehr ausüben, besteht für sie, genau wie für Arbeitnehmer, das Risiko, vorzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden. Etwa jeder 4. Beamte wird aufgrund von gesundheitlichen Problemen dienstunfähig und muss mit herben wirtschaftlichen Folgen rechnen. Diese Gefahr besteht für jeden Beamten, unabhängig davon, in welchem Stadium seiner Dienstlaufbahn er sich befindet.

Beamte der Feuerwehr genießen umfassenden Schutz und Fürsorge ihres Dienstherrn. Jedoch weist der Schutz in den ersten Jahren noch Lücken auf, wie bei der Versorgung im Fall von Dienstunfähigkeit. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn lebt erst nach einer 5jährigen Wartezeit, nach 5 Jahren im Dienst als Beamter auf Lebenszeit, auf.

Wird die Wartezeit noch nicht erfüllt, bestehen für Beamte der Feuerwehr noch keine Versorgungsansprüche gegenüber ihrem Dienstherrn. Sie können nicht in den Ruhestand versetzt, sondern nur aus dem Dienst entlassen werden. Lediglich wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung verursacht wurde, ist eine Entschädigung möglich.

Sie können sich nicht darauf verlassen, dass Sie sich jetzt bester Gesundheit erfreuen und dies auch so bleiben wird oder Ihnen als Beamter nichts passieren kann. Das Risiko, dienstunfähig zu werden, besteht jederzeit. Psychische Krankheiten stehen als Ursache von Dienstunfähigkeit an erster Stelle. Aber auch durch einen schweren Unfall beim Sport oder im Haushalt, langwierige oder akute Erkrankungen kann ein Beamter dienstunfähig werden.

Beamte der Feuerwehr auf Widerruf und auf Probe trifft es am härtesten

Werden Sie aufgrund der Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen, ist Ihr Dienstherr lediglich verpflichtet, Sie für die geleistete Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern. Weitere Ansprüche haben Sie nicht. Auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie hoffen, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Aufgrund der kurzen Versicherungszeit sind Ihre Ansprüche minimal. Ihnen droht Hartz 4.

Ging die Dienstunfähigkeit eines Anwärters aus einem Dienstunfall oder einer Dienstbeschädigung hervor, kann, wenn mindestens eine 20%ige Erwerbsminderung vorliegt, ein Unterhaltsbeitrag für die Dauer der Beeinträchtigung gezahlt werden.

Werden Beamte auf Probe oder Beamte auf Lebenszeit in den ersten 5 Dienstjahren durch einen Dienstunfall oder Dienstbeschädigung dienstunfähig, haben Sie bereits Ansprüche Ihrem Dienstherrn gegenüber: Sie können mit einem Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden.

Junge Beamte benötigen einen besonders hohen finanziellen Schutz. Das durchaus existenzbedrohende Risiko einer Dienstunfähigkeit können Sie mit der speziellen Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg perfekt absichern.

Vorteile der Dienstanfänge-Police für Beamte der Feuerwehr

Wie hoch ist die Rente aus der Dienstanfänger-Police für Beamte der Feuerwehr?

Dienstunfähigkeit bei Beamten der Feuerwehr auf Lebenszeit

Die Dienstanfänger-Police - Absicherung einer Dienstunfähigkeit und Altersvorsorge

Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Beamten der Feuerwehr in der Regel keinen hinreichenden Schutz, denn Dienstunfähigkeit ist nicht mit Berufsunfähigkeit gleichzusetzten.

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn infolge von Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall der Beruf oder eine andere, der Ausbildung und Erfahrung entsprechende Tätigkeit, zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Berufsunfähigkeit wird von einem Arzt festgestellt und meist durch einen Gutachter nach den Kriterien der Versicherung überprüft.

Beamte werden von ihrem Dienstherrn als dienstunfähig erklärt. Mit der Feststellung des Dienstherrn wird die Dienstunfähigkeit von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg anerkannt und die vereinbarte Rente gezahlt.

Dienstunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren Dienst innerhalb der letzten 6 Monate weniger als 3 Monate wie gewohnt ausüben konnten und nicht die Aussicht besteht, dass die volle Dienstfähigkeit innerhalb des nächsten halben Jahres wiederhergestellt wird.

Doppelte Vorsorge für Beamte der Feuerwehr mit der Dienstanfänger-Police

Finanzielle Vorsorge für das Alter ist auch für Beamte wichtig und kann nicht früh genug begonnen werden. Die Dienstanfänger-Police ist eine Kombination aus der Absicherung des Einkommens und einem Produkt der Altersvorsorge der DBV. Sollten Sie dienstunfähig werden, zahlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg Ihre Beiträge für die Altersvorsorge weiter.

Nach Ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit können Sie Ihre Altersvorsorge flexibel an die veränderte Lebenssituationen angleichen, zum Beispiel bei: Beförderung, Heirat, Geburt eines Kindes oder dem Kauf einer Immobilie. Bis zu Ihrem 45. Lebensjahr können Anpassungen ohne erneute Gesundheitsüberprüfung vorgenommen werden.

Vorteile der Dienstanfänger-Police im Überblick:

  • Geringe Beiträge
  • Nachversicherungsgarantie ohne nochmalige Gesundheitsprüfung
  • Anpassungsfähige Dienstunfähigkeitsrente – ganz nach Ihrem Bedarf
  • Leistungsdynamik kann vertraglich vereinbart werden
  • Sie legen gleichzeitig das Fundament Ihrer finanziellen Absicherung im Alter

Fordern Sie individuelle Beratung an

Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg, Spezialist für die Absicherung im öffentlichen Dienst, kennen den Absicherungsbedarf von Beamten in Ausbildung und den ersten Dienstjahren ganz genau und unterstützen Sie gern. Sprechen Sie uns an! Unsere Experten für Versicherung und Vorsorge beantworten Ihnen gern ausführlich und unverbindlich Ihre individuellen Fragen.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG

Erich-Ollenhauer-Str. 41
90427 Nürnberg
0911 650537488
Termin vereinbaren

Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Feuerwehr

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Wessel & Kollegen OHG
Schopenhauerstr. 10
90409 Nürnberg
Termin vereinbaren 0911 65053740 0911 650537444 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 19:00
Dienstag:
09:00 bis 19:00
Mittwoch:
09:00 bis 19:00
Donnerstag:
09:00 bis 19:00
Freitag:
09:00 bis 19:00
karte
In Google Maps öffnen