Landesverwaltungsbeamte auf Widerruf
Die Ausbildung, der Vorbereitungsdienst, wird durch die Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt und besteht aus praktischen und theoretischen Abschnitten. Anwärter für den einfachen oder mittleren Dienst erlernen die Theorie in der Regel an Verwaltungsschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Zukünftigen Landesverwaltungsbeamten im gehobenen Dienst werden die theoretischen Grundlagen an Verwaltungsfachhochschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung vermittelt. Referendare des höheren Dienstes studieren an einer Verwaltungsakademie oder einer speziellen Hochschuleinrichtung der öffentlichen Verwaltung. Die praktischen Abschnitte verbringen alle Beamten bei den entsprechenden Behörden. Der Vorbereitungsdienst wird mit der Laufbahnprüfung abgeschlossen. Normalerweise wird bei Bestehen der Prüfung der Beamte auf Widerruf zum Beamten auf Probe ernannt. Eine Garantie gibt es aber nicht.
Landesverwaltungsbeamte auf Probe
Bei der Ernennung zum Beamten auf Probe wird eine Ernennungsurkunde überreicht, in welcher die Begründung des Beamtenverhältnisses angegeben werden muss. Beamten auf Probe wird ein Amt verliehen, zu dem er den entsprechenden Titel tragen darf. Die Probezeit dauert in der Regel 3, maximal 5 Jahre. Können Sie die Befähigung und fachlichen Leistungen zum Landesverwaltungsbeamten nachweisen und erfüllen Sie alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen, können Sie nach bestandener Probezeit zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden.