Forstverwaltungsbeamte im mittleren Dienst
Für eine Ausbildung im mittleren Dienst reicht bereits ein Hauptschulabschluss. Die 3jährige Ausbildungszeit verbringen Sie abwechselnd in der Berufsschule und direkt vor Ort, also im Wald. Sie lernen Wachstum, Fortpflanzung und die Bestimmung von Flora und Fauna kennen und werden mit den verschiedenen Holzernteverfahren sowie Maßnahmen zum Schutz von Boden und Baumbestand vertraut gemacht. Zudem erlernen Sie den Umgang mit allen notwendigen Maschinen und Geräten.
Ihren Dienst leisten Sie in einem Forstrevier, einem Forstamt oder einer Oberforstdirektion. Zu Ihren Aufgaben gehören beispielsweise:
- Verwaltungstätigkeiten, wie die Buchführung
- Sicherstellung der wirtschaftlichen Nutzung
- Verkauf von Walderzeugnissen oder Rechten
- Planung von Maßnahmen zur Bestandspflege
- Schutz des Waldes, indem Sie Schädlinge beobachten und bekämpfen
- Allgemeiner Natur- und Umweltschutz
- Wege anlegen und pflegen
- Holz nach Menge und Qualität verbuchen und verkaufen
- Schutzmaßnahmen gegen unbefugte Nutzung und rechtswidrige Handlungen ergreifen
Forstverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist in der Regel die Hochschul- oder Fachhochschulreife. Meist wird der Besitz des Jagd- und des Führerscheins vorausgesetzt. Die duale 3jährige Ausbildung zum Forstverwaltungsbeamten im gehobenen Dienst erfolgt als 6-semestriges Bachelor-Studium an einer Fachhochschule für Forstwirtschaft mit anschließender praktischer Ausbildung in einer Landesforstverwaltung. Nach der Ausbildung können Sie unter anderem als Revierförster einen Forstbezirk oder ein Revier leiten. Ihre Tätigkeiten sind unter anderem:
- Anleiten und Überwachen der Waldarbeiter
- Organisation der Maschineneinsätze
- Betreuung von Waldbesitzern
- Jagd
- Waldführungen
- Kalkulationen und Betriebsabrechnungen
Möglich ist auch der Dienst als Sachbearbeiter in einer Forstbehörde oder in Ministerien der Länder für Umwelt und Landwirtschaft.
Forstverwaltungsbeamte im höheren Dienst
Für eine Ausbildung zum Forstverwaltungsbeamten im höheren Dienst benötigen Sie die akademische Ausbildung einer forstlichen Fakultät oder Universität. Schließen Sie das zweijährige Referendariat mit erfolgreicher Laufbahnprüfung ab, tragen Sie den Titel: "Assessorin/Assessor des Forstdienstes" und sind befähigt, Leitungs- und Führungstätigkeiten, beispielsweise in der Forstamtsleitung von Bund, Ländern und Kommunen sowie in Privatforstverwaltungen als Betriebsleiter oder in den Servicestellen zu übernehmen.
Ihre Aufgaben könnten sein:
- Betreuung von Waldbesitzern
- Aufzeigen von Fördermöglichkeiten
- Repräsentation des Forstbezirkes gegenüber der Bevölkerung, Ämtern sowie Städten und Gemeinden
- Planung der nachhaltigen Nutzung und Verbesserung des Waldzustandes
- Öffentlichkeitsarbeit: die Bevölkerung über den Wald, seinen Zustand und die Bewirtschaftung in Kenntnis setzen
- Leitung der Jagd im Verwaltungsjagdbezirk des Forstbezirkes