DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung

Die Anzahl älterer Menschen in Deutschland und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nimmt stetig zu. Menschen werden mit steigendem Alter vermehrt pflegebedürftig, das heißt, es gibt immer mehr pflegebedürftige Personen. Schon heute sind über 3,5 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. Gleichzeitig zahlen immer weniger Erwerbstätige in die Pflegekassen ein.

Bei älteren Menschen entsteht die Pflegebedürftigkeit meist in einem schleichenden Prozess, zum Beispiel aus einer chronischen Erkrankungen heraus. Ursachen sind unter anderem Herzschwäche, Rheuma und Demenz, Krebs oder psychische Erkrankungen. Bleibende Schäden hinterlassen plötzliche Ereignisse wie ein schwerer Sturz oder ein Herzinfarkt. 

Bei jüngeren Personen kann ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder ein Schlaganfall zur Pflegebedürftigkeit führen. Treffen kann es jeden von uns. Die meisten sind jedoch nicht darauf vorbereitet, wenn sie selbst oder Angehörige pflegebedürftig werden. Der erste Schritt ist, ein Antrag auf Pflegeeinstufung bei der Pflegekasse zu stellen. Den Pflegegrad sollten Sie so früh wie möglich beantragen, die Leistungen können rückwirkend, vom Tag der Antragstellung an, gezahlt werden.

Kosten für die Pflege von Beamten der Feuerwehr

Die steigenden Kosten für die Pflege belasten die Sozialkassen in zunehmendem Maße, so dass seit 1995 alle Bürger Deutschlands verpflichtet sind, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Gesetzlich Versicherte werden automatisch über ihre gesetzliche Krankenversicherung von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erfasst.
Privat krankenversicherte Beamte der Feuerwehr müssen selbst eine Pflegeversicherung, beispielsweise bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg, abschließen. 

Die Pflegepflichtversicherung deckt jedoch nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab. Die restlichen Kosten müssen vom Pflegebedürftigen selbst oder den Angehörigen aufgebracht werden. Wichtig ist, sich möglichst frühzeitig umfassend mit dem Thema Pflege auseinanderzusetzen und sich zu informieren, zum Beispiel bei Sozialdiensten oder der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg

Unterstützungen, Leistungen und Zuschüsse für pflegebedürftige Beamte der Feuerwehr

  • Beantragt werden können Leistungen wie Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, zusätzliche Betreuungsleistungen
  • Es besteht die Möglichkeit Krankenpflege in Anspruch zu nehmen - diese wird von der Krankenkasse bezahlt – unabhängig vom Pflegegrad
  • Pflegekassen zahlen bis zu 40€ pro Monat für notwendige Hilfsmittel – dies muss extra beantragt werden
  • Alle Kosten, welche im Zusammenhang mit der Pflege privat aufgebracht werden (Umbau Wohnung/Haus, Eigenanteile für Pflegedienst oder Pflegeheim, Eigenanteile für Medikamente, Elektromobil, Fahrzeugumbauten, Treppenlift) sind eventuell als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig (Belege aufheben)
  • Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern oder ein notwendiger Umzug können mit bis zu € 4.000 pro Maßnahme auf Antrag von der Pflegekasse bezuschusst werden 
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Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung für Beamte der Feuerwehr

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Der Beitragssatz liegt bei allen Pflegekassen derzeit (2019) bei 3,05 % des Bruttolohns. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25 %. Die soziale Pflegeversicherung funktioniert wie die Krankenversicherung nach dem Umlagefinanzierungsprinzip. Die laufenden Pflegekosten werden über Beiträge der Einzahlenden finanziert. Kosten für die Pflege müssen von der nachfolgenden Generation getragen werden. Da immer weniger in die Kassen einzahlen, die Kosten aber steigen, wird es unumgänglich sein, die Beitragssätze in Zukunft laufend nach oben anzupassen. 

Beamte der Feuerwehr, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, werden direkt über die Krankenkasse pflegeversichert und zahlen nur den halben Beitragssatz, genauso wie alle anderen Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die andere Hälfte übernimmt in der Regel die Beihilfe. 

Private Pflegepflichtversicherung

Während in der gesetzlichen Pflegeversicherung die Kosten den nächsten Generationen aufgebürdet werden, gilt in der privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg das Prinzip der Kapitaldeckung. Im Versicherungsverlauf werden Rückstellungen gebildet, die bei Bedarf zur Kostendeckung aufgelöst werden können. Jeder privat Versicherte sorgt selbst für den Pflegefall vor. 

Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung sind einkommensunabhängig. Ausschlaggebend sind Alter und gesundheitliche Verfassung bei Versicherungsabschluss. Beamte der Feuerwehr zahlen einen ermäßigten (beihilfekonformen) Tarif zur Absicherung der Restkosten.

Wie bei der privaten Krankenversicherung müssen die Kosten vorerst selbst übernommen werden. Die Aufwendungen können auf Antrag von der Beihilfestelle und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg erstattet werden.

Leistungen der Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung sind in etwa identisch. Anspruch auf Leistungen besteht, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Pflegebedürftigkeit muss seit mindestens sechs Monaten bestehen
  • Benötigt wird Hilfe beispielsweise beim Waschen, Essen oder der eigenen Versorgung
  • Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten am Tag
  • 45 Minuten davon für die Grundversorgung

Seit 2017 erfolgt die Einordnung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad, umso höher sind auch die Leistungsansprüche. Ausschlaggebend für den Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Art, die Dauer und die Schwere der Beeinträchtigung. Unabhängig, ob der Antrag aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen gestellt wird, prüft ein Gutachter die Bereiche: 

1. Mobilität
2. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
3. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
4. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
5. Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte
6. Selbstversorgung

Soziale Pflegepflichtversicherung

Gesetzlich Versicherte werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen anerkannten Prüfdienst begutachtet. Der Gutachter gibt der Pflegekasse eine Empfehlung, welchem der fünf Pflegegrade der Versicherte zugeordnet werden sollte. Die Pflegekasse genehmigt daraufhin den Pflegegrad und die entsprechenden Leistungen.

Private Pflegepflichtversicherung

Ein Gutachter der MEDICPROOF GmbH übernimmt im Auftrag der privaten Versicherung die Ermittlung des Pflegegrades. Letztlich entscheidet ebenfalls die Pflegekasse, ob sie der Empfehlung der Einordnung nachkommt. 

Ort der Pflege von Beamten der Feuerwehr

Von wem, wo und in welcher Form der Bedürftige gepflegt werden möchte, entscheidet er selbst. Bei ambulanter, häuslicher Versorgung durch Angehörige wird ein steuerfreies Pflegegeld gezahlt. Wird ein Pflegedienst nötig, werden Pflegegeld und die Erstattung für den Pflegedienst bis zu einem Höchstbetrag getragen. Die Differenz muss der Beamte der Feuerwehr privat aufbringen. 

Möglich ist eine stundenweise professionelle Tages- oder Nachtpflege des Pflegebedürftigen der zu Hause lebt. Die Pflegekassen gewähren Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld für pflegende Familienangehörige oder zu den Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. 

Bei stationärer Pflege werden die reinen Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.

Die Vorteile der Pflegepflichtversicherung

  • Alle Krankenversicherungspflichtigen haben Anspruch auf die Aufnahme in die Pflegeversicherung
  • Die Aufnahme darf auch bei Vorerkrankungen und bestehenden Beeinträchtigungen nicht verweigert werden  

Pflegezusatzversicherung für Beamte der Feuerwehr

Trotz Pflegepflichtversicherung verbleiben immer noch hohe Pflegekosten, die, wenn die Ersparnisse des Pflegebedürftigen aufgebraucht sind, oftmals von den Kindern übernommen werden müssen. Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg können Sie dieses Risiko minimieren. 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg bietet Ihnen 3 Möglichkeiten:

  • die Pflegetagegeldversicherung
  • die Pflegerentenversicherung
  • die Pflegekostenversicherung

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Sie wünschen eine ausführliche Beratung zum Thema Pflegepflichtversicherung? Gern sind unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg persönlich für Sie da.

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