DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung

Die Anzahl älterer Menschen in Deutschland und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nimmt stetig zu. Menschen werden mit steigendem Alter vermehrt pflegebedürftig, das heißt, es gibt immer mehr pflegebedürftige Personen. Schon heute sind über 3,5 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. Gleichzeitig zahlen immer weniger Erwerbstätige in die Pflegekassen ein.

Bei älteren Menschen entsteht die Pflegebedürftigkeit meist in einem schleichenden Prozess, zum Beispiel aus einer chronischen Erkrankungen heraus. Ursachen sind unter anderem Herzschwäche, Rheuma und Demenz, Krebs oder psychische Erkrankungen. Bleibende Schäden hinterlassen plötzliche Ereignisse wie ein schwerer Sturz oder ein Herzinfarkt. 

Bei jüngeren Personen kann ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder ein Schlaganfall zur Pflegebedürftigkeit führen. Treffen kann es jeden von uns. Die meisten sind jedoch nicht darauf vorbereitet, wenn sie selbst oder Angehörige pflegebedürftig werden. Der erste Schritt ist, ein Antrag auf Pflegeeinstufung bei der Pflegekasse zu stellen. Den Pflegegrad sollten Sie so früh wie möglich beantragen, die Leistungen können rückwirkend, vom Tag der Antragstellung an, gezahlt werden.

Kosten für die Pflege von Beamten der Feuerwehr

Die steigenden Kosten für die Pflege belasten die Sozialkassen in zunehmendem Maße, so dass seit 1995 alle Bürger Deutschlands verpflichtet sind, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Gesetzlich Versicherte werden automatisch über ihre gesetzliche Krankenversicherung von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erfasst.
Privat krankenversicherte Beamte der Feuerwehr müssen selbst eine Pflegeversicherung, beispielsweise bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg, abschließen. 

Die Pflegepflichtversicherung deckt jedoch nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab. Die restlichen Kosten müssen vom Pflegebedürftigen selbst oder den Angehörigen aufgebracht werden. Wichtig ist, sich möglichst frühzeitig umfassend mit dem Thema Pflege auseinanderzusetzen und sich zu informieren, zum Beispiel bei Sozialdiensten oder der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg

Unterstützungen, Leistungen und Zuschüsse für pflegebedürftige Beamte der Feuerwehr

  • Beantragt werden können Leistungen wie Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, zusätzliche Betreuungsleistungen
  • Es besteht die Möglichkeit Krankenpflege in Anspruch zu nehmen - diese wird von der Krankenkasse bezahlt – unabhängig vom Pflegegrad
  • Pflegekassen zahlen bis zu 40€ pro Monat für notwendige Hilfsmittel – dies muss extra beantragt werden
  • Alle Kosten, welche im Zusammenhang mit der Pflege privat aufgebracht werden (Umbau Wohnung/Haus, Eigenanteile für Pflegedienst oder Pflegeheim, Eigenanteile für Medikamente, Elektromobil, Fahrzeugumbauten, Treppenlift) sind eventuell als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig (Belege aufheben)
  • Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern oder ein notwendiger Umzug können mit bis zu € 4.000 pro Maßnahme auf Antrag von der Pflegekasse bezuschusst werden 

Un­ter­schie­de zwi­schen ge­setz­li­cher und pri­va­ter Pfle­ge­ver­si­che­rung für Be­am­te der Feu­er­wehr

Ort der Pflege von Beamten der Feuerwehr

Von wem, wo und in welcher Form der Bedürftige gepflegt werden möchte, entscheidet er selbst. Bei ambulanter, häuslicher Versorgung durch Angehörige wird ein steuerfreies Pflegegeld gezahlt. Wird ein Pflegedienst nötig, werden Pflegegeld und die Erstattung für den Pflegedienst bis zu einem Höchstbetrag getragen. Die Differenz muss der Beamte der Feuerwehr privat aufbringen. 

Möglich ist eine stundenweise professionelle Tages- oder Nachtpflege des Pflegebedürftigen der zu Hause lebt. Die Pflegekassen gewähren Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld für pflegende Familienangehörige oder zu den Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. 

Bei stationärer Pflege werden die reinen Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.

Die Vorteile der Pflegepflichtversicherung

  • Alle Krankenversicherungspflichtigen haben Anspruch auf die Aufnahme in die Pflegeversicherung
  • Die Aufnahme darf auch bei Vorerkrankungen und bestehenden Beeinträchtigungen nicht verweigert werden  

Pflegezusatzversicherung für Beamte der Feuerwehr

Trotz Pflegepflichtversicherung verbleiben immer noch hohe Pflegekosten, die, wenn die Ersparnisse des Pflegebedürftigen aufgebraucht sind, oftmals von den Kindern übernommen werden müssen. Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg können Sie dieses Risiko minimieren. 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg bietet Ihnen 3 Möglichkeiten:

  • die Pflegetagegeldversicherung
  • die Pflegerentenversicherung
  • die Pflegekostenversicherung

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Sie wünschen eine ausführliche Beratung zum Thema Pflegepflichtversicherung? Gern sind unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg persönlich für Sie da.

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