Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Der Beitragssatz liegt bei allen Pflegekassen derzeit (2019) bei 3,05 % des Bruttolohns. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25 %. Die soziale Pflegeversicherung funktioniert wie die Krankenversicherung nach dem Umlagefinanzierungsprinzip. Die laufenden Pflegekosten werden über Beiträge der Einzahlenden finanziert. Kosten für die Pflege müssen von der nachfolgenden Generation getragen werden. Da immer weniger in die Kassen einzahlen, die Kosten aber steigen, wird es unumgänglich sein, die Beitragssätze in Zukunft laufend nach oben anzupassen.
Beamte der Feuerwehr, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, werden direkt über die Krankenkasse pflegeversichert und zahlen nur den halben Beitragssatz, genauso wie alle anderen Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die andere Hälfte übernimmt in der Regel die Beihilfe.
Private Pflegepflichtversicherung
Während in der gesetzlichen Pflegeversicherung die Kosten den nächsten Generationen aufgebürdet werden, gilt in der privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg das Prinzip der Kapitaldeckung. Im Versicherungsverlauf werden Rückstellungen gebildet, die bei Bedarf zur Kostendeckung aufgelöst werden können. Jeder privat Versicherte sorgt selbst für den Pflegefall vor.
Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung sind einkommensunabhängig. Ausschlaggebend sind Alter und gesundheitliche Verfassung bei Versicherungsabschluss. Beamte der Feuerwehr zahlen einen ermäßigten (beihilfekonformen) Tarif zur Absicherung der Restkosten.
Wie bei der privaten Krankenversicherung müssen die Kosten vorerst selbst übernommen werden. Die Aufwendungen können auf Antrag von der Beihilfestelle und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg erstattet werden.
Leistungen der Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr
Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung sind in etwa identisch. Anspruch auf Leistungen besteht, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Pflegebedürftigkeit muss seit mindestens sechs Monaten bestehen
- Benötigt wird Hilfe beispielsweise beim Waschen, Essen oder der eigenen Versorgung
- Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten am Tag
- 45 Minuten davon für die Grundversorgung
Seit 2017 erfolgt die Einordnung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad, umso höher sind auch die Leistungsansprüche. Ausschlaggebend für den Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Art, die Dauer und die Schwere der Beeinträchtigung. Unabhängig, ob der Antrag aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen gestellt wird, prüft ein Gutachter die Bereiche:
1. Mobilität
2. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
3. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
4. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
5. Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte
6. Selbstversorgung
Soziale Pflegepflichtversicherung
Gesetzlich Versicherte werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen anerkannten Prüfdienst begutachtet. Der Gutachter gibt der Pflegekasse eine Empfehlung, welchem der fünf Pflegegrade der Versicherte zugeordnet werden sollte. Die Pflegekasse genehmigt daraufhin den Pflegegrad und die entsprechenden Leistungen.
Private Pflegepflichtversicherung
Ein Gutachter der MEDICPROOF GmbH übernimmt im Auftrag der privaten Versicherung die Ermittlung des Pflegegrades. Letztlich entscheidet ebenfalls die Pflegekasse, ob sie der Empfehlung der Einordnung nachkommt.