Wo können sich Beamte der Polizei informieren?
Wichtige Anlaufstellen:
- Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg steht Ihnen selbstverständlich jederzeit mit Hilfe und Beratung zur Seite
- Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet ein Pflegetelefon zur Hilfe und Orientierung an
- Telefonische Beratung durch die Unabhängige Patientenberatung
- Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erteilt Auskunft zur Kranken- und Pflegekasse
- Gesetzliche Krankenkassen, beziehungsweise Pflegekassen sind zur kostenlosen Pflegeberatung verpflichtet
- Pflegestützpunkte bieten Beratung rund um das Thema Pflege und Pflegekasse an
- Sozialdienste von Krankenhäusern, Pflegediensten und Reha-Einrichtungen helfen beim Beantragen von Hilfsmitteln oder des Pflegegrades
- Beim Sozialamt können Sozialleistungen sowie Hilfe zur Pflege beantragt werden
- Seniorenberatungen und Kommunale Beratungsstellen sind unter anderem zuständig für Fragen und Probleme im Alter
Wichtig: Der Pflegegrad sollte so früh wie möglich beantragt werden, die Leistungen können rückwirkend, vom Tag der Antragstellung an, gezahlt werden.
Welche Unterstützungen, Leistungen und Zuschüsse gibt es für Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte, wenn die Pflegebedürftigkeit eintritt?
- Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, zusätzliche Betreuungsleistungen können beantragt werden
- Krankenpflege kann von der Krankenkasse übernommen werden – unabhängig vom Pflegegrad
- Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit kann eine Unfallversicherung Kosten übernehmen
- Die Pflegekasse zahlt bis zu € 40 pro Monat für notwendige Hilfsmittel – dies muss extra beantragt werden
- Erfolgt die Pflege durch Angehörige, kann der sogenannte Pflegepauschbetrag bei der Steuererklärung geltend gemacht werden
- Alle Kosten, welche im Zusammenhang mit der Pflege privat aufgebracht werden (Umbaumaßnahmen, Pflegedienst), sind eventuell als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig (Belege aufheben)
- Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, können mit bis zu € 4.000 pro Aktion auf Antrag von der Pflegekasse bezuschusst werden
- Bei Umzug aufgrund von Pflegebedürftigkeit ist ebenfalls ein Zuschuss möglich