Eine Anwartschaftsversicherung ist sinnvoll, wenn Sie zwar noch keinen Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung benötigen, Sie aber wissen, dass dies in naher oder ferner Zukunft der Fall sein wird.
Die Aufnahme in die private Krankenversicherung setzt die Überprüfung des Gesundheitszustandes voraus. Bei Vorerkrankungen oder chronischen Krankheiten kann der Antrag abgewiesen werden oder ist mit hohen Risikozuschlägen auf die Beiträge verbunden.
Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie sich, noch bevor Sie Ihre Ausbildung zum Beamten der Polizei beginnen, Ihre spätere Aufnahme in die private Krankenversicherung der DBV sichern. Beim Abschluss der Anwartschaftsversicherung wird der Zustand Ihrer Gesundheit festgestellt und praktisch für später „konserviert“. Bei einer großen Anwartschaft wird zusätzlich das Alter festgeschrieben. Versicherungsschutz besteht während der Dauer der Anwartschaftsversicherung nicht. Anspruch auf Leistungen können Sie erst nach dem Aufleben der privaten Krankenversicherung geltend machen.
Anspruch auf Krankenfürsorge
Aufgrund des besonderen Dienstverhältnisses zwischen Beamten und Dienstherrn ist der Dienstherr zu Schutz und Fürsorge gegenüber seinen Beamten verpflichtet. Daher hat jeder Beamte unter anderem Anspruch auf Krankenfürsorge. Seine Pflicht erfüllt der Dienstherr, indem er sich in Form der Beihilfe an den Kosten für Krankheit, Pflege oder Geburt und Gesundheitsvorsorge beteiligt, beziehungsweise mit der freien Heilfürsorge komplett übernimmt. Die Entscheidung, welcher Beamte Beihilfe, beziehungsweise freie Heilfürsorge erhält, liegt im Ermessen des jeweiligen Bundeslandes, wo der Dienst geleistet wird.
Freie Heilfürsorge
Heilfürsorge ist eine besondere Art der Fürsorge, die in der Regel Beamte erhalten, deren Gesundheit und Leben im Dienst besonderen Gefahren ausgesetzt werden. In Bayern erhalten Beamte der Polizei während der Ausbildung freie Heilfürsorge, Beamte auf Lebenszeit Beihilfe.
Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa dem Niveau, den gesetzliche Krankenversicherungen Ihren Versicherten bieten. Heilfürsorge stellt eine eigenständige Art von Krankenversicherung dar. Eine weitere Absicherung gegen das Risiko von Krankheit ist nicht mehr notwendig. Beamte der Polizei benötigen erst dann eine private Krankenversicherung, wenn der Anspruch auf Heilfürsorge erlischt und durch Beihilfe ersetzt wird. Das Anrecht auf Heilfürsorge besteht generell nicht auf Lebenszeit, sondern endet spätestens, wenn der Beamte in den Ruhestand geht.
Beihilfe
Der Dienstherr erstattet Beamten der Polizei einen bestimmten Prozentsatz der Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsprävention:
- Beamten ohne oder mit einem Kind werden 50 %
- Mit zwei oder mehr Kindern, sowie Ehepartnern und Beamte im Ruhestand 70 %
- Kindern und Waisen 80%
Die verbleibenden 20 bis 50 % müssen mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Einer der wenigen Anbieter beihilfekonformer Krankenversicherungen ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg.
Private Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, jeden Antragsteller aufzunehmen, wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie das Risiko einer Ablehnung, beziehungsweise hoher Beiträge, auf ein Minimum begrenzen.
Aufnahme in die beihilfekonforme Krankenversicherung
Umso besser Ihr Gesundheitszustand ist, desto wahrscheinlicher ist die Aufnahme in die private Krankenversicherung. Auch Ihre Mitgliedsbeiträge sind bei guter Gesundheit und dem damit verbundenen geringen Krankheitsrisiko niedriger, als bei Personen mit gesundheitlichen Problemen. Im Vergleich zu einem 20-jährigen Beamten hat der 60-jährige sicherlich schon mehr Krankheiten, Behinderungen und Einschränkungen aufzuweisen. Für den 20-jährigen wird es deshalb unkomplizierter sein, in die private Krankenkasse aufgenommen zu werden. Beim 60-jährigen sieht das voraussichtlich schlechter aus. Eine Absicherung wird mit Leistungsausschlüssen oder hohen Risikozuschlägen verbunden sein beziehungsweise abgelehnt werden.