Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ihrem Dienstherrn gegenüber. Daraus entstehen für beide Seiten gewisse Rechte und Pflichten. Der Dienstherr ist beispielsweise zur Krankenfürsorge verpflichtet. Beamte haben Anspruch auf Beihilfe, die mit einer privaten Krankenversicherung ergänzt werden muss oder freie Heilfürsorge. Bei bestimmten Beamten der Polizei ist davon auszugehen, dass aufgrund Ihres hohen Berufsrisikos eine private Krankenversicherung mit sehr hohen Kosten verbunden wäre. Um dies den Beamten nicht zuzumuten, übernehmen Bund und einige Bundesländer die im Krankheitsfall anfallenden Kosten in Rahmen der freien Heilfürsorge. Eine einheitliche Regelung, in welche Art Krankenfürsorge gewährt wird, gibt es nicht. In Bayern haben Polizeibeamte in Ausbildung und Beamte der Bereitschaftspolizei Anspruch auf Heilfürsorge.
Was ist „freie Heilfürsorge“ und was leistet sie?
Freie Heilfürsorge ist eine besondere Form der Krankenfürsorge, die aus rechtlicher Sicht weder der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung zugeordnet werden kann. Der Anspruch auf Heilfürsorge hat generell Vorrang vor dem Anspruch auf Beihilfe. Heilfürsorgeberechtigte Beamte der Polizei haben Anspruch auf Sachleistungen, zum Beispiel die Behandlung von einem Arzt oder im Krankenhaus. Der Dienstherr kommt für die erstattungsfähigen Kosten zu 100 % auf. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Leistungen, welche für die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit notwendig sind. Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen die Leistungen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Die Versorgung soll ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Nicht abgedeckte, aber notwendige Leistungen, sind teils beihilfefähig.
Leistungen der freien Heilfürsorge:
- Vorbeugende Gesundheitsfürsorge
- Ärztliche Behandlung im Krankheitsfall (inklusive Psychotherapie)
- Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger bei Schwangerschaft und Entbindung
- Zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
- Behandlungen im Krankenhaus
- Kuren in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
- Versorgung mit notwendigen Arznei- und Verbandmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln
- Behandlung im Ausland
Etwas besser als die gesetzlichen Leistungen sind Leistungen der Heilfürsorge im Bereich der Zahnversorgung. Konkret bedeutet das, es wird nicht, wie bei gesetzlich Versicherten üblich, der einfache befundbezogene Festzuschuss übernommen, sondern der doppelte Festzuschuss.
Was sollten Beamte der Polizei mit Heilfürsorge beachten?
Beamte mit freier Heilfürsorge sind nicht sozialversicherungspflichtig. In der Regel wird bei der freien Heilfürsorge 1,5 % der Besoldung einbehalten. Der Einbehalt entfällt bei Vollzugsbeamten der Bundespolizei. Der Anspruch auf freie Heilfürsorge endet spätestens, wenn der aktive Dienst beendet wird. Stattdessen erhalten Beamte der Polizei Beihilfe. Beamten werden 50 bis 80 % der Aufwendungen für Krankheit, Pflege und Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen von der zuständigen Beihilfestelle erstattet. Voraussetzung ist, dass die Restkosten mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.
Ein wichtiger Faktor für die Aufnahme in die private Krankenversicherung ist der Gesundheitszustand. Im Laufe der Jahre verschlechtert sich die gesundheitliche Verfassung. Entweder ist nur noch die Aufnahme im Basistarif möglich oder hohe Zuschläge machen die Beiträge fast unbezahlbar. Dafür bieten wir Ihnen eine einfache Lösung an. Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg sichern Sie sich schon heute die garantierte spätere Aufnahme in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg, und das zu hervorragenden Konditionen. Die Anwartschaft erbringt keine Leistungen im Krankheitsfall. Unterschieden wird in:
- Kleine Anwartschaft konserviert den Gesundheitszustand
- Große Anwartschaft konserviert Gesundheitszustand und Alter
Genau wie vor der Aufnahme in die private Krankenversicherung findet vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung des Beamten der Polizei statt. Beim Eintritt in die private Krankenversicherung wird auf eine erneute Überprüfung der Gesundheit verzichtet. Es wird auf die Ergebnisse der Prüfung bei Abschluss der Anwartschaft zurückgegriffen.
Nachteile der freien Heilfürsorge
Der Genuss der bevorzugten Behandlung und komfortabler Leistungen ist ein Privileg, das nur Beamte mit Beihilfe und privater Krankenversicherung besitzen. Heilfürsorgeberechtigte werden eher wie gesetzlich versicherte Arbeitnehmer behandelt. Leistungen der freien Heilfürsorge werden nur den Beamten der Polizei gewährt. Familienangehörige haben unter gewissen Bedingungen Anspruch auf Beihilfe. Heilfürsorge ist an die Höchstsätze der Gebührenordnung gebunden. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind teilweise beihilfefähig. Die Qualität und der Umfang der Leistungen entsprechen einer notwendigen Grundversorgung. Nur durch Zusatz- und Ergänzungsversicherungen können Sie Ihren Komfort erhöhen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg bietet Ihnen ein spezielles Produkt, mit dem Sie sich gezielt gegen die Versorgungslücken der Heilfürsorge absichern können, die Anwartschaft Plus