DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg Beamte auf Widerruf

Beamte auf Widerruf

Beamte übernehmen Aufgaben in verschiedenen Bereichen der rechtsstaatlichen Verwaltung Deutschlands, beispielsweise in der Bauverwaltung, bei der Bundesbank oder der Kommunalverwaltung. Zwischen Dienstherrn und Beamten besteht kein Arbeitsvertrag, sondern ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis. Daraus ergeben sich besondere Recht und auch Pflichten. Der Dienst- und Treupflicht von Beamten steht die Pflicht zu Schutz und Fürsorge des Dienstherrn gegenüber. Das Beamtenverhältnis ist auf Lebenszeit ausgelegt. Rechte und Pflichten bestehen auch nach der Beendigung des aktiven Dienstes. Beamte haben somit ein Leben lang Anspruch auf eine angemessene Alimentation. 

Ausbildung zum Beamten

Zunächst müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen gegeben sein, unter anderem:

  • Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft oder die eines Mitgliedstaats der Europäischen Union 
  • die Gewährleistung, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • Nachweis der für die angestrebte Laufbahn vorgeschriebenen Vorbildung oder durch Lebens- und Berufserfahrung erworbene Befähigung
  • geordnete wirtschaftlichen Verhältnisse - einwandfreies Führungszeugnis, keine Vorstrafen oder übermäßige Schulden

Je nachdem welche Vorbildung Sie mitbringen, können Sie eine Laufbahn als Beamter im einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst anstreben. Gebraucht werden Beamte in sämtlichen Verwaltungen des Bundes, beispielsweise bei der Bundeswehr, dem Bundesnachrichtendienst oder Auswärtigen Amt. Mit einem Hauptschulabschluss können Sie sich für eine Ausbildung im einfachen Dienst bewerben. Der Realschul- oder Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung befähigt Sie zur Ausbildung in der mittleren Dienstlaufbahn. Sie übernehmen mit abgeschlossener Ausbildung Tätigkeiten auf Sachbearbeitungsebene. 

Der nichttechnische gehobene Dienst steht Ihnen mit Hochschul- oder Fachhochschulzugangsberechtigung offen. Mit dem dualen Studium erwerben Sie den Abschluss des Bachelors. Sie dürfen als Sachbearbeiter selbstständig Ermessensentscheidungen treffen. Im technischen Dienst ist der Abschluss eines Bachelorstudium Voraussetzung zum Einstieg in den ein- bis zweijährigen Vorbereitungsdienst.

Um die Laufbahn als Beamter im höheren Dienst einschlagen zu können, benötigen Sie einen Master- oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss. Diese Laufbahn ist nur wenigen vorbehalten. Bedarf besteht überwiegend im mittleren und der gehobenen Dienst. Konnten Sie im Bewerbungs- und Auswahlverfahren Ihre Eignung zum Beamten unter Beweis stellen und erfüllen Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, beginnt Ihre Ausbildung mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf.

Beamte auf Widerruf in der Ausbildung

Schon vor Ausbildungsbeginn sollten Sie Ihren für den Dienst notwendigen Versicherungsschutz regeln. Pflicht für alle Bürger Deutschlands:

  • Kranken- und Pflegeversicherung

Sehr empfehlenswert für Beamte sind:

  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Diensthaftpflichtversicherung/ Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Private Altersvorsorge
  • Rechtsschutzversicherung
  • Unfallversicherung

Die Pflicht der Krankenfürsorge erfüllt Ihr Dienstherr, indem er sich in Form der Beihilfe zum Teil an den Kosten im Krankheits- oder Pflegefall sowie bei Geburt und für Vorsorgemaßnahmen beteiligt.

Beihilfe als Krankenfürsorge für Beamte

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Beamte auf Widerruf

Pflegepflichtversicherung für Beamte auf Widerruf

Dienstunfähigkeit – für Beamte auf Widerruf existenzbedrohend

Die Dienstanfänger-Police – perfekte Absicherung von Beamten auf Widerruf

Diensthaftpflichtversicherung/ Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

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Sie möchten sich perfekt auf Ihre Ausbildung vorbereiten und absichern? Unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

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