Abrechnung der kassenärztlichen Leistungen
Bei gesetzlichen Krankenversicherungen gilt das Sachleistungsprinzip. Der Leistungserbringer rechnet die Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab. Nur Zuzahlungen sind selbst zu zahlen. Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Vor der Behandlung schließt der Beamte mit dem Arzt einen Behandlungsvertrag ab. Ist die Maßnahme beendet, erhält der Versicherte eine Privatrechnung, für die er vorerst selbst aufkommt. Rechnungen und Belege werden bei der Beihilfestelle und der Krankenkasse eingereicht, die daraufhin ihren jeweiligen Kostenanteil erstatten. Bei größeren Beträgen, beispielsweise für eine stationäre Behandlung, kann der Arzt ermächtigt werden, seine Leistungen auch direkt mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg abzurechnen.