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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Feuerwehrbeamte im höheren
feuerwehrtechnischen Dienst

Feuerwehrbeamte im höheren feuerwehrtechnischen Dienst

Die Feuerwehr ist von existentieller Bedeutung für das Land, seine Bürger und spielt generell eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Ohne das reibungslose und absolut zuverlässige Funktionieren der Feuerwehr würden viele Unglücksfälle und Katastrophen schlimmer ausgehen. Beamte der Feuerwehr sind jederzeit bereit, in jeder Notsituation Hilfe zu leisten, ob es brennt, Überschwemmungen drohen, ein Verkehrsunfall passiert ist oder das kleine Kätzchen nicht mehr alleine vom Baum herunterkommt. 

Unverzichtbar für die vielseitigen Aufgaben, welche die Feuerwehr übernimmt, ist qualifiziertes und engagiertes Führungspersonal, das schnelle, gezielte, geordnete und qualifizierte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten sowie zum Umwelt- und Katastrophenschutz einleitet und koordiniert. 

Neben den etwa 24.000 freiwilligen Feuerwehren gibt es in Deutschland etwa 110 Berufsfeuerwehren. 

Berufsfeuerwehren in Bayern:

  • Berufsfeuerwehr München
  • Berufsfeuerwehr Augsburg
  • Berufsfeuerwehr Würzburg
  • Berufsfeuerwehr Regensburg
  • Berufsfeuerwehr Nürnberg
  • Berufsfeuerwehr Ingolstadt
  • Berufsfeuerwehr Fürth

Die Karrieremöglichkeiten von Beamten der Feuerwehr bei der Berufsfeuerwehr sind vielfältig. Die höchsten Positionen nehmen Beamte der Feuerwehr im höheren feuerwehrtechnischen Dienst als Brandrat, Oberbrandrat, Branddirektor oder leitender Branddirektor ein. 

Das Ziel, im höheren feuerwehrtechnischen Dienst eingesetzt zu werden, erreichen Sie auf zwei Wegen: 

  • Quereinstieg über das Referendariat
  • Aufstieg aus dem gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

Aufgaben des Feuerwehrbeamten im höheren feuerwehrtechnischen Dienst

Feuerwehrbeamte im höheren feuerwehrtechnischen Dienst übernehmen Führungspositionen: beispielsweise im Bereich Personal, in Führungsstäben und der technischen Einsatzleitung, in der Direktion, als Leiter einer einzelnen beziehungsweise einer ganzen Feuerwache oder als Führungskraft in Ministerien.

Sie erstellen Vorgaben im vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz und repräsentieren die Feuerwehr nach außen, gegenüber politischen Gremien, der Öffentlichkeit und anderen Behörden, initiieren Forschungsprojekte und arbeiten auf verschiedenen Gebieten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr mit. 

Ausbildungsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen werden in den Verordnungen der Bundesländer geregelt. Im Freistaat Bayern wird für eine Laufbahn im höheren feuerwehrtechnischen Dienst ein mit dem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein vergleichbares Studium in einer mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Fachrichtung gefordert. Zum Beispiel:

  • Ingenieurwissenschaften
  • Naturwissenschaften
  • Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr
  • Informationstechnologie
  • Pädagogik mit medizinischer Ausrichtung

Ausbildungsvoraussetzungen sind außerdem:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU Mitgliedsstaates
  • Feuerwehrdiensttauglichkeit nach amtsärztlichem Gutachten
  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Mindestgröße 165 cm
  • Schwimmabzeichen in Bronze
  • Einwandfreies Führungszeugnis, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Das Auswahlverfahren – die Bestenauslese

Den genauen Ablauf legt jede Dienststelle selbst fest. Üblich sind unter anderem Vorstellungsgespräche, um die Persönlichkeit und die Motivation der Bewerber kennenzulernen. Vorbereiten können Sie sich, indem Sie zum Beispiel an Informationsveranstaltungen der Informations- und Beratungsstelle für die Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr des Deutschen Städtetages teilnehmen. 

Sowohl bei Vorträgen als auch persönlichen Gespräche können Sie wichtige und wertvolle Informationen sammeln. Oftmals sind Referendare vor Ort, die Ihnen individuelle Fragen beantworten und ihre persönlichen Erfahrungen an Sie weitergeben können.

Feuerwehrbeamte im höheren feuerwehrtechnischen Dienst
– das Referendariat

Während der Ausbildung tragen Sie den Titel "Brandreferendar" oder "Brandreferendarin". Die Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst dauert bundesweit einheitlich zwei Jahre. Ausgebildet werden Sie bei verschiedenen deutschlandweiten Berufsfeuerwehren, am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen sowie anderen Feuerwehrschulen und Behörden. 

Mit einem einwöchigen Einführungsseminar beginnen Sie Ihren Vorbereitungsdienst. Hier erfahren Sie wichtige Details zum Ablauf Ihres Referendariates sowie zu Ihrem zukünftigen Dienst und bekommen einen Einblick in das deutsche und europäische Feuerwehrwesen.

Aufstiegsvoraussetzungen für Beamte der Feuerwehr im gehobenen Dienst in den höheren Dienst

Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes können in den höheren feuerwehrtechnischen Dienst aufsteigen, wenn sie bereits mindestens acht Jahre im gehobenen Dienst tätig sind, ein Beförderungsamt erreicht haben und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 

Aufgrund der Vorbildung überspringen Aufsteiger aus dem gehobenen Dienst die erste Hälfte/das erste Jahr der Ausbildung. Sie steigen nach der Einführungswoche direkt in die zweite Hälfte des Vorbereitungsdienstes ein. Die Ausbildung kann bereits nach einem Jahr mit der Ernennung zum  Brandrat abgeschlossen werden.

1. Teil der Ausbildung

Nach dem Einführungsseminar folgt eine etwa 25wöchige Feuerwehrgrundausbildung bei einer Berufsfeuerwehr. Sie nehmen aktiv am allgemeinen Dienstbetrieb der Feuerwache und am Brandsicherheitswachdienst teil. Anschließend absolvieren Sie den neunwöchigen Führungslehrgang I an einem Institut der Feuerwehr. Sie erwerben Fähigkeiten, die zum Führen einer Gruppe sowie eines Zuges in verschiedenen Einsätzen wichtig sind. Neben Brand- und Hilfeleistungseinsätzen üben Sie ABC-Einsätze sowie rettungsdienstliche Einsätze. 

Danach absolvieren Sie das 13wöchige Einsatzpraktikum I bei einer Berufsfeuerwehr oder der Freiwilligen Feuerwehr. Sie lernen den Dienstalltag der einzelnen Abteilungen und Sachgebiete kennen. Schwerpunkte sind zum Beispiel:

  • Mitarbeit in den Abteilungen „Einsatzorganisation“ und „Technik“ sowie im Nachrichtenwesen
  • Hospitation in einer Leitstelle
  • Gruppen- und Zugführer im Einsatz- und Übungsdienst
  • Einarbeitung in die Organisation der Feuerwehr und Maßnahmen des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Teilnahme an Fahrzeug- und Geräteprüfungen sowie an Plan- und Einsatzübungen
  • Allgemeine Verwaltungsaufgaben
  • Personalverwaltung

Abschluss des ersten Ausbildungsabschnitts bildet die erste Laufbahnprüfung, beziehungsweise Zugführerprüfung.

2. Teil der Ausbildung

Am 2. Ausbildungsabschnitt nehmen jetzt auch die Beamten der Feuerwehr des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes teil. Gemeinsam studieren Sie 8 Wochen an einer Verwaltungsakademie. Schwerpunkte des Lehrgangs sind insbesondere Betriebswirtschaft sowie alle Rechtsgrundlagen, die zur Leitung einer Abteilung oder eines Amtes im höheren feuerwehrtechnischen Dienst erforderlich sind, beispielsweise:

  • Disziplinarrecht
  • Allgemeine Rechtslehre
  • Öffentliches Dienstrecht
  • Personalvertretungsrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Brandschutzrecht einschließlich Katastrophenschutz- und Rettungsdienstrecht
  • Haushaltsrecht
  • Ziviles Vertragswesen

Darauf folgt ein Verwaltungspraktikum über 9 Wochen an einer höheren oder der obersten Aufsichtsbehörde für das Feuerwehrwesen. Sie lernen die Arbeitsbereiche anderer Einrichtungen und Behörden, wie zum Beispiel der Kriminalpolizei oder der Gewerbeaufsicht kennen und können sich auf eine eventuelle, spätere Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen vorbereiten.

Nach dem Praktikum folgt eine 4wöchige theoretische Phase, der Führungslehrgang II an einer Landesfeuerwehrschule. Themen des Seminars:

  • Leitung von Einsätzen bei Großschadenslagen
  • Aufgaben als Ausbilder
  • Grundlagen der Stabsarbeit
  • Methodik und Didaktik in der Erwachsenenbildung
  • Stressvermeidung durch geeignete Ausbildung
  • Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
  • Brandverhalten von Baustoffen und -teilen
  • Sonderbauvorschriften

Im Einsatzpraktikum II über 14 Wochen befassen Sie sich unter anderem mit der Ausbildung von zukünftigen Beamten der Feuerwehr. Ihre Tätigkeiten:

  • Arbeit als Einsatzleiter und Direktionsdienst
  • Mitarbeit in der Abteilung „Vorbeugender Brandschutz“
  • Durchführen und Anlegen von Einsatz- und Planübungen
  • Erteilen von Fachunterricht
  • Planung und Organisation von Fortbildungsveranstaltungen

Der letzte theoretische Abschnitt mit einer Dauer von 6 Wochen ist der Führungslehrgang III an einer Landesfeuerwehrschule, in dem Sie wesentliche Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Personal- und Menschenführung erwerben. Das letzte Praktikum über 5 Wochen ist ein Wahlpraktikum bei einer Feuerwehr, einer Behörde, einer Werkfeuerwehr, einem Wirtschaftsunternehmen oder einer Landesfeuerwehrschule. Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die 2. Laufbahnprüfung. 

Mit bestandener Prüfung werden zum Feuerwehrbeamten im höheren feuerwehrtechnischen Dienst, zum Brandrat ernannt. Weiterbilden können Sie sich darauf aufbauend bis zum leitenden Branddirektor.

Fordern Sie individuelle Beratung an

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