Die private Krankenversicherung
Beamte der Polizei mit privater Krankenversicherung erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe. Absichern müssen Sie nur noch die Kosten, die nicht von der Beihilfe erstattet werden. Welche Kosten das genau sind, können Sie selbst entscheiden. Die beihilfekonforme, private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg bietet Ihnen eine auf die Beihilfe abgestimmte Restkostenversicherung mit speziellen Beamtentarifen. Die Beiträge für Beamte der Polizei sind dadurch besonders günstig. In der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg werden zwischen Versichertem und der DBV alle Leistungen individuell vereinbart.
Leistungen der privaten Krankenversicherung
Nach dem persönlichen Bedarf wählen Beamte der Polizei Leistungen und den Leistungsumfang aus und können damit Einfluss auf ihren Versicherungsbeitrag nehmen. Neben den gewünschten Leistungen, sind Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss Grundlage der Beitragsermittlung. Während gesetzlich Versicherte die sich schmälernden Leistungen ihrer Krankenkasse hinnehmen müssen, profitieren bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg Versicherte von einem garantierten Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen, ohne Kürzungen oder nachträglichen Ausschlüssen.
Versicherte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg haben weit mehr als nur einen Anspruch auf eine Grundversorgung. Sie erhalten die Versorgung, die der Arzt für angemessen und notwendig erachtet. Versicherte haben freien Zugang zu den geeignetsten Therapien und den innovativsten Medikamenten. Arzt und Krankenhaus können selbst gewählt werden.
Abgerechnet werden in Anspruch genommene Leistungen mit der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg nach dem Kostenerstattungsprinzip. Arzt und Patient schließen einen Behandlungsvertrag ab. Die Kosten der Behandlung werden privat in Rechnung gestellt und vom Beamten beglichen. Im Anschluss reicht er Rechnungen und Belege bei seiner Beihilfestelle und der Krankenkasse ein, welche die erstattungsfähigen Kosten nach Vereinbarung zurückzahlen. Nach Absprache können hohe Rechnungen, beispielsweise für stationäre Behandlungen, zwischen Arzt und privater Krankenversicherung direkt abgerechnet werden.