Diensthaftpflichtersicherung der DBV
Schauen Sie sich auch die starken Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV für Lehrer und Referendare an.
Lehrer und Referendare werden häufig mit verhaltensauffälligen Kindern, großen, multikulturellen Klassen, einem hohen Stress- und Lärmpegel und anstrengenden Eltern konfrontiert. Ein Drittel der Lehrer in Deutschland zeigt Burnout-Symptome, psychische und psychosomatische Krankheiten treten immer häufiger auf. Das Risiko dienstunfähig zu werden, ist bei Lehrern und Referendaren deutlich erhöht.
Um im Ernstfall finanziell gut abgesichert zu sein, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare zwingend notwendig. Gerade für Dienstanfänger ist das finanzielle Risiko am höchsten. Sichern Sie sich deshalb so früh wie möglich ab und profitieren Sie von besonders günstigen Beiträgen.
Müssen Sie Ihr Referendariat aufgrund von Dienstunfähigkeit beenden, werden Sie für Ihre geleistete Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Eine staatliche Erwerbsminderungsrente werden Sie wahrscheinlich noch nicht erhalten. Ansprüche haben Sie erst, wenn Sie in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Beiträge aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Nach einer 5jährigen Wartezeit haben verbeamtete Lehrer bei Dienstunfähigkeit und Versetzung in den Ruhestand einen Mindestanspruch in Höhe von etwa € 1.400 Ruhegehalt. Die Höhe des Gehalts ist abhängig von der geleisteten Dienstzeit und steigt jährlich, bis nach etwa 40 Dienstjahren der maximale Anspruch von 71,75% des letzten Soldes erreicht werden kann. Das Ruhegehalt kann somit lediglich einen Teil der gewohnten Bezüge abdecken. Die Versorgunglücke können Lehrer und Referendare mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg perfekt schließen.
Wann sind Lehrer und Referendare dienstunfähig?
Laut § 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG): „Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung stellt eine spezielle Form der Berufsunfähigkeitsversicherung dar, die nur Beamten vorbehalten ist und nur von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten wird. Sie versichert eindeutig und ausschließlich gegen Dienstunfähigkeit und nicht nur gegen Berufsunfähigkeit.
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg können Lehrer und Referendare vorsorgen, dass bei einer vorzeitigen Beendigung des aktiven Dienstes nicht auch noch der finanzielle Ruin droht. Eine Dienstunfähigkeit bringt immer finanzielle Einbußen mit sich, egal ob Sie Referendar sind oder bereits viele Jahre Ihren Dienst leisten.
Möchten Sie persönlich beraten werden? Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg sind gern für Sie und Ihre Fragen da.