Der Beihilfeanspruch
- Beamten ohne Kinder oder mit einem Kind werden in der Regel 50 % der Kosten erstattet
- Für Beihilfeberechtigte mit mindestens zwei Kindern, die Ehe- beziehungsweise Lebenspartner und Beamte im Ruhestand werden 70 % übernommen
- Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, haben Anspruch auf Kostenerstattung in Höhe von 80 %
Eine Vollkostenversicherung ist nicht notwendig, lediglich eine Restkostenversicherung für die 20, 30 oder 50 % der Aufwendungen, die nicht mit Beihilfe abgedeckt werden.
Vision B
Vision B ist die private, beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg, die Beamten der Feuerwehr perfekt auf die Beihilfe abgestimmte Tarife Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium bietet.
Leistungen aller Tarife im Überblick:
- Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
- Chefarztbehandlung bei stationärer Versorgung
- Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
- Hohe Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe, Medikamente und Brillen
Egal, für welchen Tarif Sie sich entscheiden – Sie profitieren von kurzen Wartezeiten in Arztpraxen und auf Behandlungstermine – mit Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg erhalten Beamte der Feuerwehr neben erstklassiger Behandlung Zugang zu den besten, innovativsten Therapien und Medikamenten.
Die Beiträge zur Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr
Grundlage zur Ermittlung der Versicherungsbeiträge bilden individuelle Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss sowie die abzusichernden Leistungen. Ein Teil der Beiträge wird zur Bildung von Altersrückstellungen verwendet. Diese können bei Bedarf aufgelöst und damit steigende Kosten der Versorgung im Alter kompensiert werden.
Beamte der Feuerwehr schließen mit DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg einen individuellen Versicherungsvertrag. Die eingeschlossenen Leistungen können Sie jederzeit, solange der Vertrag gilt, garantiert in Anspruch nehmen. Spätere Kürzungen oder Streichungen sind ausgeschlossen. Auch der Gesetzgeber hat nicht die Befugnis, die Konditionen des privatrechtlichen Vertrags zu ändern. Welche Leistungen Sie absichern möchten, entscheiden Sie selbst. Nur für diese Leistungen werden die monatlichen Beiträge erhoben.
Die Beiträge zur Krankenversicherung
Grundlage zur Ermittlung der Versicherungsbeiträge bilden individuelle Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss sowie die abzusichernden Leistungen. Ein Teil der Beiträge wird zur Bildung von Altersrückstellungen verwendet. Diese können bei Bedarf aufgelöst und damit steigende Kosten der Versorgung im Alter kompensiert werden.
Beamte der Feuerwehr schließen mit DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg einen individuellen Versicherungsvertrag. Die eingeschlossenen Leistungen können Sie jederzeit, solange der Vertrag gilt, garantiert in Anspruch nehmen. Spätere Kürzungen oder Streichungen sind ausgeschlossen. Auch der Gesetzgeber hat nicht die Befugnis, die Konditionen des privatrechtlichen Vertrags zu ändern. Welche Leistungen Sie absichern möchten, entscheiden Sie selbst. Nur für diese Leistungen werden die monatlichen Beiträge erhoben.
Die Abrechnung der Leistungen
Privat versicherten Beamten der Feuerwehr werden alle Maßnahmen vom behandelnden Arzt oder Krankenhaus privat in Rechnung gestellt. Diese Rechnung zahlt der Patient zunächst aus den eigenen finanziellen Mitteln.
Anschließend kann er bei seiner Beihilfestelle und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg Antrag auf Kostenerstattung stellen. Mindestens 50 % der beihilfefähigen Kosten erstattet die Beihilfestelle. Die beihilfekonforme, private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg übernimmt die restlichen, im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen.
Werden hohe Kosten erwartet, beispielsweise für eine stationäre Behandlung, kann der Versicherte das Krankenhaus bevollmächtigen, selbst mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg abzurechnen.
Gesetzliche Krankenkassen rechnen grundsätzlich direkt mit dem Leistungserbringer ab. Maßnahmen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, werden privat in Rechnung gestellt und müssen vom Versicherten selbst bezahlt werden. Eventuell kann Beihilfe beantragt werden.
Absicherung der Familienangehörigen von Beamten der Feuerwehr
Ehe- oder Lebenspartner, die keine sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ausüben, beziehungsweise deren Einkommen im vorletzten Kalenderjahr unter der vom Bundesland vorgeschriebenen Einkommensgrenze lagen, können ebenfalls von der Beihilfe und den Leistungen der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg profitieren. Im Freistaat Bayern gilt als Einkommensgrenze € 18.000 pro Jahr. Der Verdienst muss jährlich mit dem Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen werden.
Kinder, für die Sie Kindergeld beziehen, können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert werden. Endet der Beihilfeanspruch des Kindes, ist es verpflichtet, selbst eine Krankenversicherung abzuschließen.
Vor- und Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung
In der Regel ist für Beamte der Feuerwehr die private Krankenversicherung die weitaus günstigere Absicherung. Für große Familien mit mehreren Kindern kann die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kostengünstiger als eine private Krankenversicherung sein. Mit nur einem monatlichen Beitrag können unter Umständen alle Familienmitglieder abgesichert werden. Kostenlose Familienversicherungen bieten nur die gesetzlichen Krankenversicherungen an. In der privaten Krankenversicherung muss für jeden Angehörigen eine separate Versicherung abgeschlossen werden.
Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass Beamte den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach der Höhe Ihres Einkommens. Welche Leistungen Sie wirklich in Anspruch nehmen spielt keine Rolle. Jeder Versicherte hat, unabhängig von der Höhe seiner Beiträge, Anspruch auf die gleichen Leistungen.
Der Gesetzgeber gibt genau vor, welche Leistungen übernommen werden und kann nach seinem Ermessen jederzeit Leistungen streichen oder kürzen. Stark bemerkbar wurden die Kürzungsmaßnahmen in den letzten Jahren bei der zahnärztlichen Versorgung, den Zuzahlungen für Brillen oder für Medikamente. Die Versorgung, welche gesetzliche Krankenversicherungen gewähren, richtet sich nach wirtschaftlichen Aspekten. Laut Sozialgesetzbuch sollen die Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Für etwas mehr Komfort können Sie private Zusatzversicherungen abschließen, wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen.