Dienstunfähigkeitsversicherung für junge Beamte der Polizei
Der Übergang von einer Erkrankung zur Dienstunfähigkeit ist kurz. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher für Polizeibeamte von großer Bedeutung. Insbesondere für Beamte in der Probezeit oder auf Widerruf sowie Beamte auf Lebenszeit mit weniger als fünf Dienstjahren gibt es kaum Schutz durch den Dienstherrn. Eine Versetzung in den Ruhestand mit Ruhegehalt ist erst nach einer fünfjährigen Wartezeit möglich.
Dienstunfähige Polizeibeamte, die die Wartezeit nicht erfüllen, werden aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Nur bei Dienstunfällen oder Dienstbeschädigungen können Beamte in der Probezeit und Dienstanfänger mit einem Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden.
Bei einer Entlassung können Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Anspruch auf staatliche Leistungen haben Sie, wenn Sie in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Die Erwerbsminderungsrente ist aufgrund der kurzen Versicherungszeit in der Regel sehr gering.
Da Sie keine Versorgungsansprüche gegenüber Ihrem Dienstherrn haben, ist eine umfassende Absicherung besonders wichtig. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg können Sie dieses finanzielle Risiko absichern. Bereits als Anwärter können Sie aus der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente erhalten.