Private Krankenversicherung
Private Krankenkassen müssen nicht so ohne weiteres jeden Antragsteller aufnehmen. Zunächst möchte sich der Versicherer ein Bild über den Gesundheitszustand des Antragstellers machen. Danach richtet sich die Aufnahme und die Höhe der Versicherungsbeiträge. Bei privaten Krankenversicherungen gilt der Kontrahierungszwang nur für den Basistarif. Art, Umfang und Höhe der Leistungen dieses Tarifs sind vergleichbar mit den Leistungen gesetzlicher Krankenkassen.
Private Krankenkassen, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg, bieten mit der sogenannte „Öffnungsaktion“ einen erleichterten Zugang zur privaten Krankenversicherung an. Davon profitieren vor allem Personen mit chronischen Krankheiten oder Vorerkrankungen, die dadurch eine Aufnahme im Basistarif, beziehungsweise Risikozuschläge in einem normalen Tarif, umgehen können. Der Antrag muss innerhalb der ersten 6 Monate der Erstverbeamtung gestellt werden. Für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte der Feuerwehr, gelten keine Fristen.
Vorteile der Öffnungsaktion:
- Keinem Antragsteller darf aus Risikogründen die Aufnahme im Normaltarif verwehrt werden
- Keine Leistungsausschlüsse
- Maximal sind Risikozuschläge von 30 % des Beitrags erlaubt