Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst
Anwärter für den gehobenen Dienst absolvieren ein 3jähriges Bachelorstudium. Voraussetzung für das Studium ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife beziehungsweise ein vergleichbarer Bildungsabschluss. Das duale Studium wird überwiegend von der Rentenversicherung und Bundesgenossenschaften angeboten. Das Studium ist im allgemeinen Studiengang oder Studiengang mit dem Schwerpunkt Unfallversicherung möglich.
Ihre Aufgaben als Sozialversicherungsbeamter im gehobenen Dienst
Einen Teil Ihrer Dienstzeit wird die Bearbeitung von Anträgen aller Art in Anspruch nehmen. Sie prüfen zum Beispiel, ob Anträge auf Leistungen der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung angenommen oder abgelehnt werden. Sie berechnen die Höhe und sorgen für die Auszahlung der Leistungen. Neben der Bearbeitung von Anträgen, Eingaben und Rechtsbehelfen beraten und informieren Sie die Versicherten bei Fragen oder Unklarheiten und sind auch für das Beschwerdemanagement zuständig. Ihre beruflichen Perspektiven sind sehr gut. Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst können bereits erste Führungs- und Leitungsaufgaben übernehmen.
Sozialversicherungsbeamte im höheren Dienst
Die Ausbildung zum Sozialversicherungsbeamten im höheren Dienst kann bis zu 2 Jahre dauern und findet abwechselnd an Akademien und Bildungsinstituten der Sozialversicherungsträger und direkt bei Sozialversicherungsträgern des Bundes und der Länder statt. Voraussetzung ist ein mit Mastergrad oder Staatsexamen abgeschlossenes Studium in einer für die entsprechende Laufbahn geeigneten Fachrichtung sowie mehrjährige Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss.
Vier Laufbahnen können gewählt werden:
- der nichttechnische Verwaltungsdienst (geeignet für Juristen)
- versicherungsmathematisch-statistischer Dienst
- technischer Aufsichtsdienst (für Ingenieurwissenschaftler)
- sozialmedizinischer, psychologischer und pharmazeutischer Dienst (mit Medizin- oder Psychologiestudium)
Nach der Ausbildung übernehmen Sie Planungs-, Leitungs- und Koordinierungsfunktionen bei den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung, Verbänden der Sozialversicherungsträger, Versicherungsämtern und Behörden oder führen Aufgaben in Sozialministerien aus, zum Beispiel die Vorbereitung von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.