Heilfürsorge für Beamte der Feuerwehr
Erhalten Beamte der Feuerwehr Heilfürsorge, übernimmt der Dienstherr fast die kompletten Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und für Vorsorgemaßnahmen. Eine zusätzliche Krankenversicherung ist nicht notwendig. Allerdings ist Heilfürsorge eine zeitlich befristete Leistung. Spätestens mit der Beendigung des aktiven Dienstes, der Versetzung in den Ruhestand tritt an die Stelle der Heilfürsorge die Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt die Kosten nicht mehr zu 100 %, sondern erstattet mindestens 50 % der entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge.
Seit 2009 gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht, das heißt, die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgedeckt werden. Gesetzliche Krankenkassen bieten keine Teil-, sondern nur Vollkostentarife an und sind damit nicht beihilfekonform. Nur bei privaten Versicherungsunternehmen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg, können beihilfeergänzende Versicherungen abgeschlossen werden.
Beihilfe für Beamte der Feuerwehr
Der Dienstherr von Beamten beteiligt sich nicht wie Arbeitgeber in der Privatwirtschaft zur Hälfte an den Versicherungsbeiträgen, sondern erstattet in Form der Beihilfe die entstandenen Aufwendungen bei Krankheit zu einem bestimmten Prozentsatz:
- 50 % für Beamte ohne Kinder oder mit einem Kind
- 70 % für Beamte mit zwei und mehr Kindern, beihilfeberechtigte Ehepartner und Beamte im Ruhestand
- 80 % für Kinder und Waisen
Privat krankenversicherte Beamte der Feuerwehr
Nehmen Sie medizinische Leistungen in Anspruch, erhalten Sie dafür eine Privatrechnung, die Sie von Ihrem Einkommen bezahlen. Rechnungen und Belege reichen Sie mit einem Kostenerstattungsantrag bei Ihrer Beihilfestelle und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg ein. Daraufhin werden die erstattungsfähigen zurückgezahlt.
Gesetzlich krankenversicherte Beamte der Feuerwehr
Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Sachleistungsprinzip. Nach der Behandlung rechnet der Leistungserbringer, der Arzt oder das Krankenhaus, die Leistungen direkt mit der Versicherung ab. Der Patient muss nicht in Vorkasse gehen. Erstattungen an den Beamten der Feuerwehr durch die Beihilfe sind nicht notwendig.
Übergang von Heilfürsorge zur Beihilfe
Um den Anspruch auf Beihilfe geltend machen zu können, muss eine beihilfekonforme, private Krankenversicherung nachgewiesen werden. In fortgeschrittenem Alter wird es schwierig, noch eine private Krankenversicherung abzuschließen, beziehungsweise müssen hohe Versicherungsbeiträge entrichtet werden. Aufnahme und Beitrag zur privaten Krankenversicherung ist maßgeblich abhängig vom Gesundheitszustand, auch das Alter wirkt sich auf die Beitragshöhe aus.
Private Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, jeden Antragsteller aufzunehmen, wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist.
Bei Erkrankungen oder Beeinträchtigungen, die ein hohes Risiko darstellen, kann die Aufnahme verweigert werden, beziehungsweise ist eine Aufnahme nur im Basistarif oder mit hohen Risikozuschlägen und Leistungsausschüssen möglich.
Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg kann sowohl der Gesundheitszustand als auch das Alter konserviert werden. Wenn der Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung dann benötigt wird, werden diese Faktoren der Versicherung zugrunde gelegt.