Berufsunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit unvollständiger Dienstunfähigkeitsklausel sagt aus: "Bei Beamten des Öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit."
Anwärter und Beamte auf Probe werden entlassen und erfüllen damit nicht die Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die Versicherung zahlt keinen Cent. Mit einer unechten Klausel erfolgt die Beurteilung der Berufsunfähigkeit bei Beamten, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, durch das Versicherungsunternehmen. Beamte können zwar dienstunfähig, aber damit nicht zwingend auch berufsunfähig werden.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte
Nur bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel wird vertraglich festgelegt, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn der Dienstherr den Beamten für dienstunfähig erklärt. Generell zahlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg bei einer vom Dienstherrn festgestellten Dienstunfähigkeit monatlich eine vertraglich individuell vereinbarte Rente, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Sie einen Ruhegeldanspruch gegenüber dem Dienstherrn haben.