Voraussetzungen zur Ausbildung zum Bauverwaltungsbeamten im gehobenen Dienst
Ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder ein gleichwertiger, anerkannter Hochschulabschluss in einem technischen Studienfach ist die Grundlage für die Ausbildung zum Bauverwaltungsbeamten im gehobenen Dienst. Geeignete Studienfächer sind beispielsweise:
- Maschinenbau
- Bauingenieurwesen
- Hochbau
- Tiefbau
- Versorgungstechnik
- Architektur
Ausbildung zum Bauverwaltungsbeamten im gehobenen technischen Dienst
Ein 1 bis 2jähriges, duales Studium dient der Vorbereitung auf zukünftige Aufgaben. Abhängig von der gewählten Fachrichtung erwerben Sie zusätzlich spezielle, fachspezifische Kenntnisse in den Fachrichtungen Maschinenbau, Versorgungstechnik, Elektrotechnik und Nachrichtentechnik.
Schwerpunkte sind unter anderem:
- Vorbereitung, Vergabe, Durchführung und Abrechnung von Baumaßnahmen
- Standortbewertung, Wirtschaftlichkeitsvergleiche
- Bauleitplanung, Zustimmungsverfahren
- Aufgaben der Gewerbeaufsicht, zum Beispiel: Genehmigungen, Arbeitsschutz, Immissionsschutz und technische Überwachung
- Betrieb von Versorgungsanlagen, Energielieferverträge
Die praktischen Studienabschnitte absolvieren Sie bei verschiedenen Behörden, unter anderem bei Hoch- und Tiefbauämtern, Straßenbauämtern oder Baurechtsbehörden.
Ausbildung zum Bauverwaltungsbeamten im höheren Dienst
Der Abschluss eines Masterstudiums oder ein gleichwertiger, anerkannter Hochschulabschluss in einem Studiengang mit technischem Schwerpunkt befähigt Sie zur Ausbildung zum Bauverwaltungsbeamten im höheren technischen Dienst. Bei einigen Fachrichtungen müssen Sie zusätzlich eine berufspraktische Tätigkeit nachweisen. Das Studium zum Bauverwaltungsbeamten im höheren technischen Dienst erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 Jahren.
Im Vorbereitungsdienst können verschiedenen Fachrichtungen gewählt werden. Die theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitte wechseln sich ab. Zu den grundsätzlichen Kenntnissen und Fertigkeiten gehören:
- Allgemeines Wissen von Recht und Verwaltung
- Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
- Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften