Dienstaltersstufen – die Erfahrung des Beamten wird berücksichtigt
Das Besoldungsrecht hat vor einigen Jahren für Bundesbeamte, Landesbeamte und Richter "Erfahrungsstufen" eingerichtet. Eine Neubewertung oder Festsetzung der individuellen Erfahrungszeiten fand nicht statt. Festgelegt wurden in der neuen Tabelle acht Stufen als neue Grundgehaltstabelle sowie sieben Stufen, welche zur Überleitungstabelle zugehörig sind. Wird der Beamte befördert, ändert das nichts an seiner Einstufung. Das Grundgehalt der jeweiligen Berufsgruppen wird nach Einordnung zu Stufe 1 bis 9 gezahlt. Ein Aufstieg auf eine höhere Stufe der Beamtenbesoldung wiederum richtet sich nach dem Besoldungsdienstalter, sowie der Leistung des Beamten. Hintergrund dieser Regelung ist, dass erfahrene Beamte stets mehr als Dienstanfänger verdienen sollten.
Was verdient ein Verwaltungsbeamter?
Die Besoldung der Landesbeamten Bayerns erfolgt durch die Zentrale Bezügestelle des Freistaates Bayern. Grundlage bei der Ermittlung des Besoldungsbetrages bilden die Besoldungstabellen, die fortlaufend angepasst werden. Arbeiter und Arbeitnehmer erhalten Lohn oder Gehalt für ihre geleistete Arbeit, Beamte hingegen erhalten eine Besoldung. Das Bundesbesoldungsgesetz gilt für alle Besoldungsempfänger, die beim Bund, den Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden und allen sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ihren Dienst leisten. Sonderregelungen der einzelnen Bundesländer sind in Ausnahmefällen zulässig. Es dürfen nur Regelungen, die im Bundesbesoldungsgesetz festgeschrieben sind, angewendet werden. Mit der Besoldung des Beamten soll sichergestellt werden, dass er angemessene Dienstbezüge erhält, wirtschaftlich unabhängig und vor Bestechung oder Korruption geschützt ist. Die Besoldung der Berufsgruppen erfolgt nach dem so genannten Alimentationsprinzip, das seit jeher zu den Grundrechten des Beamtentums gehört.
Die Höhe der Besoldung von Beamten wird gesetzlich vorgegeben. Die Auflistung kann nur grob als Richtwert gesehen werden.
- Besoldungsgruppe A 2 - etwa 2.100 - 2.400 €
- Besoldungsgruppe A 3 - etwa 2.200 - 2.600 €
- Besoldungsgruppe A 4 - etwa 2.250 - 2.650 €
- Besoldungsgruppe A 5 - etwa 2.270 - 2.700 €
- Besoldungsgruppe A 6 - etwa 2.300 - 2.850 €
- Besoldungsgruppe A 7 - etwa 2.400 - 3.100 €
- Besoldungsgruppe A 8 - etwa 2.550 - 3.350 €
- Besoldungsgruppe A 9 - etwa 2.750 - 3.650 €
- Besoldungsgruppe A 10 - etwa 2.950 - 4.050
- Besoldungsgruppe A 11 - etwa 3.400 - 4.550 €
- Besoldungsordnung A 12 - etwa 3.600 - 5.000 €
- Besoldungsordnung A 13 - etwa 4.250 - 5.550 €
- Besoldungsgruppe A 14 - etwa 4.400 - 6.000 €
- Besoldungsgruppe A 15 - etwa 5.350 - 6.800 €
- Besoldungsgruppe A 16 - etwa 5.900 - 8.000 €