Die Beihilfe
Übernahme der Krankheitskosten durch den Dienstherrn
Als Polizistin oder Polizist sind Sie in Deutschland zwangsläufig verbeamtet. Sie haben deshalb Anspruch auf Beihilfe von Ihrem Arbeitgeber, welche zwischen 50 und 80 Prozent liegt. Die Krankheitskosten werden also anteilig vom Dienstherrn getragen. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass der Dienstherr nur tatsächliche Kosten übernimmt, was bedeutet, dass Sie eine Rechnung von Ihrem Arzt benötigen – und diese erhalten Sie nur als Privatpatient. Als gesetzlich versicherter Verwaltungsbeamter verlieren Sie also meist Ihre Ansprüche auf Beihilfe.
Als praktisches Beispiel folgende Situation: Sie haben sich für eine teure Wurzelbehandlung entschieden. Von Ihrem Zahnarzt erhalten Sie eine Rechnung über 2.200 Euro, der Dienstherr würde in diesem Fall 1.100 Euro bezahlen.
Trotz der Beihilfe bleibt also eine recht hohe Deckungslücke. Da in Deutschland die Krankenversicherungspflicht gilt, dürfen Sie die restliche Summe nicht als Eigenanteil selbst bezahlen. Genau hier setzt die private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte an, denn sie übernimmt genau die Kosten, die nach der Beihilfe übrigbleiben – so sind Sie auch bei teuren Behandlungen auf der sicheren Seite!