DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg Polizeivollzugsbeamte

Polizeivollzugsbeamte

Die Polizei in Bayern hat einen hohen Personalbedarf

Organisation und Ausbildung des Polizeivollzugsdienstes wird von jedem Bundesland eigenständig geregelt. In einigen Ländern kann eine Ausbildung im gehobenen oder höheren Dienst und in anderen auch noch die Ausbildung im mittleren Dienst gewählt werden.

Sicherheit ist ein menschliches Grundbedürfnis – genau das ist die Aufgabe der Polizei: Sie sorgt für Ordnung und Sicherheit, dazu gehören beispielsweise Gefahrenabwehr, Verhindern, Verfolgen und Aufklärung von Straftaten, Verkehrsüberwachung, Überwachen von Großveranstaltungen sowie die Notfall- und Katastrophenhilfe. Der Schutz vor Kriminalität und Terror gewinnt immer mehr an Bedeutung und ist ein entscheidender Faktor für unser aller Lebensqualität. Polizeivollzugsbeamte stehen im Blickpunkt der Öffentlichkeit und genießen ein außerordentlich hohes Ansehen bei der Bevölkerung. 

Die Einsatzbereiche von Polizeivollzugsbeamten sind vielfältig, zum Beispiel bei:

  • Schutzpolizei
  • Kriminalpolizei
  • Verkehrspolizei
  • Spezialeinheiten
  • Technische Einsatzeinheit
  • Personenschutz
  • Kampfmittelbeseitigung
  • Interpol/ Rechtshilfe
  • Staatsschutz

Um zur Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten zugelassen zu werden, müssen beamtenrechtliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt werden.

Beamtenrechtliche Voraussetzungen für eine Ausbildung bei der Landespolizei

  • Gewährleistung, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten
  • Erfüllen der gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst
  • Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 16 Jahre
  • Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder Besitz einer EU-Staatsbürgerschaft
  • tadelloses Führungszeugnis 
  • Führerschein
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnissen (keine Schulden)
  • keine sichtbaren Tätowierungen beim Tragen der Dienstkleidung
  • mindestens Schwimmabzeichen in Silber
  • Bestehen des Auswahlverfahrens 

Polizeivollzugsbeamte sollten neben psychischer und physischer Belastbarkeit generell mitbringen:

  • hohe Aufmerksamkeit und Sorgfalt
  • ausgeprägte Teamfähigkeit
  • Planungs- und Organisationstalent
  • Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen sowie Rechtschreibsicherheit
  • Konfliktfähigkeit
  • Durchhaltevermögen, Leistungs- und Einsatzbereitschaft
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Flexibilität
  • Hohe Stressresistenz

Polizeivollzugsbeamte im mittleren Dienst – 2. Qualifikationsebene

Zur Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes gehören folgende Dienstgrade:

  • Polizeimeister/Kriminalmeister
  • Polizeiobermeister/Kriminalobermeister
  • Polizeihauptmeister/Kriminalhauptmeister

Voraussetzungen für die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst ist die Fachoberschulreife, Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener dreijähriger Berufsausbildung.

Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst

Zwischenprüfungen, Klausuren und Tests

Streifendienst

Auf dem Revier

Polizeivollzugsbeamte im gehobenen Dienst - 3. Qualifikationsebene

Um den Anforderungen an die Leistungsfähigkeit Polizeivollzugsbeamter im gehobenen Dienst zu genügen, benötigt der Anwärter zu den allgemeinen Anforderungen:

  • Entscheidungsfähigkeit
  • Führungsqualitäten
  • Fähigkeit, andere zu motivieren

Für die Ausbildung wird in Bayern die Hochschul- oder Fachhochschulreife vorausgesetzt. Polizeivollzugsbeamte der 2. Qualifikationsebene können sich mit dem Studium für den Aufstieg zum Beamten im gehobenen Dienst qualifizieren. An der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei am Studienort Fürstenfeldbruck oder Sulzbach-Rosenberg - werden die theoretischen Grundkenntnisse vermittelt. Das sind zum Beispiel: 

  • Einsatzlehre
  • Führungslehre
  • Verkehrslehre
  • polizeiliche Informationsverarbeitung
  • Psychologie

Von großer Bedeutung sind fundierte rechtliche Kenntnisse, wie Staats- und Verfassungsrecht, Strafverfahrensrecht, Verkehrsrecht und Eingriffsrecht. Das duale Studium kann nach 3 Jahren mit dem Bachelor abgeschlossen werden. Tätigkeitsbereiche Polizeivollzugsbeamter im gehobenen Dienst können sein:

  • Leitung von Einsätzen im Streifendienst oder in der Verkehrsüberwachung
  • Fachlehrer an Verwaltungsfachhochschulen beispielsweise in Rechtsfächern, politischer Bildung, Polizeidienstkunde oder Sport

Ein späterer Einsatz ist beispielsweise auch bei der Kriminalpolizei möglich. Hier treffen Sie Vorsorge- und Sicherheitsvorkehrungen, ermitteln bei Diebstahl oder Einbruch, Brandstiftung, Raub, Erpressung, Betrug, Korruption, Falschgelddelikten oder bei Tötungsdelikten. Sie führen Zeugenbefragungen durch, nehmen Personalien auf und sichern Beweismaterial. Dabei arbeiten Sie eng mit Kollegen, Rechtmedizinern und Gutachtern zusammen. 

Zur Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdiensts gehören folgende Dienstgrade

Polizeivollzugsbeamter im höheren Dienst – 4. Qualifikationsebene - die Führungsspitze der Polizei Bayerns

Voraussetzung für die Ausbildung zum Beamten im höheren Dienst ist ein geeignetes, abgeschlossenes Hochschulstudium mit einem Mastergrad oder ein anderes geeignetes, mehr als dreijähriges Studium an einer Universität oder einer gleichstehenden Hochschule. Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Das 1. Studienjahr verbringen Sie an einer Fachhochschule der Polizei. Im zweiten Jahr studieren Sie an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Den Abschluss des Studiums bildet die Masterprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Deutschen Hochschule der Polizei.

Der höhere Polizeivollzugsdienst untergliedert sich in 4 Dienstgrade

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