DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen in Deutschland

Beamte der Polizei haben ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Krankenfürsorge. In Bayern wird Anwärtern und Beamten der Bereitschaftspolizei Heilfürsorge gewährt, alle anderen Beamten haben Anspruch auf Beihilfe.

Für finanzielle Aufwendungen, die für Krankheit, Pflege, Geburt, Tod oder Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und Schutzimpfungen aufgebracht werden mussten, stellen beihilfeberechtigte Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle einen Antrag auf Kostenerstattung. Erstattet werden mindestens 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen sowie Heil- und Hilfsmittel. Der Beihilfebemessungssatz für Beamte der Polizei mit zwei oder mehr Kindern, berücksichtigungsfähige Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie Beamte im Ruhestand liegt bei 70 % Prozent. Für im Familienzuschlag berücksichtigte Kinder und beihilfeberechtigte Waisen werden 80 % der Aufwendungen von der zentralen Bezügestelle des Landes Bayern zurückgezahlt.

Berücksichtigungsfähig sind Ehe- oder Lebenspartner bayrischer Beamter, die im vorletzten Kalenderjahr weniger als 18.000 € eigenes Einkommen erzielt haben und nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Die tatsächliche Höhe des berücksichtigungsfähigen Jahreseinkommens muss per Kopie des Steuerbescheids jedes Jahr nachgewiesen werden.

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Detaillierte Infos

Individuelle Regelungen

Das Beihilferecht wird nicht bundeseinheitlich, sondern vielmehr auf Landesebene geregelt. Die meisten Länder haben dazu Ihre eigenen Beihilferegelungen erlassen, die sich jedoch größtenteils an den Verordnungen des Bundes orientieren. Gesetzliche Grundlage der Beihilferegelung ist die Bundesbeihilfeverordnung. Abweichungen zwischen den einzelnen Ländern bestehen beispielsweise bei der Handhabung von Aufwendungen für Wahlleistungen oder der pauschalen Beihilfe, die einige Bundesländer gewähren.

In Bayern sind Wahlleistungen in der Regel beihilfefähig. Kann ein nicht der Klinik angehöriger Arzt schriftlich bestätigen, dass eine Behandlung in einer Privatklinik medizinisch notwendig ist, gilt diese als beihilfefähig, allerdings wird dem Beamten ein Selbstbehalt von € 25 für jeden Tag angerechnet.

Als großzügig erweist sich der Freistaat in der zahnärztlichen Versorgung seiner Beamten. Bayerische Staatsdiener haben nicht wie Beamte in anderen Bundesländern Anspruch auf Beihilfe für zwei Implantate pro Kiefer, sondern Anspruch auf zwei Implantate für jede Kiefernhälfte. Die zahnmedizinische Versorgung von Beamten auf Widerruf ist in den meisten Bundesländern und beim Bund noch sehr eingeschränkt beihilfefähig. In Bayern erhalten bereits Beamte auf Widerruf umfangreiche Leistungen für Zahnersatz.

Auch bei einigen Pflegeleistungen erweist sich der Freistaat Bayern als großzügig im Vergleich zu anderen Bundesländern. Hier gelten wesentlich höhere Aufwendungen als beihilfefähig. Welche Aufwendungen im Einzelnen beihilfefähig sind, erfahren Sie auf der Website der Zentralen Bezügestelle des Landes Bayern.

Vorsicht ist geboten bei privaten Reisen außerhalb Europas, Erstattungen durch die Beihilfe sind in der Regel nicht möglich. Eine private Auslandskrankenversicherung ist deshalb für bayerische Beamte empfehlenswert. Entstehen Ihnen innerhalb der EU Kosten durch Krankheit, gelten dieselben Regelungen wie innerhalb der Bundesrepublik. Eine Ausnahme bilden Reha- und Kuraufenthalte, die nicht beihilfefähig sind.

Voraussetzungen der Kostenerstattung

Für Kostenerstattungen müssen immer schriftliche, eigenhändig unterschriebene Anträge mit:

  • Kopien der Zahlungsbeleg (z. B Arztrechnungen)
  • quittierten Rezepten

bei der Beihilfestelle eingereicht werden. Auf Rezepten muss die vollständige Pharmazentralnummer des verordneten Arzneimittels als Nachweis für beihilfefähige Kosten angegeben werden. Beamte der Polizei im Freistaat Bayern reichen ihren Beihilfeantrag beim:

Landesamt für Finanzen
Postfach 60 40
97010 Würzburg
Tel.: (0931) 4504-01
Fax: (0931) 4504-6744 oder -6745
E-Mail: poststelle@lff.bayern.de

ein.

Bei der ersten Antragstellung sind für die Bearbeitung zahlreiche Angaben und Nachweise erforderlich. Achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen, um unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Alle Änderungen in den persönlichen Verhältnissen müssen der Beihilfestelle umgehend mitgeteilt werden, beispielsweise:

  • das Beschäftigungsverhältnis
  • Familienstand
  • Anschrift
  • im Familienzuschlag berücksichtigungsfähige Kinder (Geburt)
  • Änderungen bei der Krankenversicherung oder Neuversicherung des Antragstellers sowie berücksichtigungsfähiger Personen

Worauf sollten Beamte der Polizei achten?

Einen Erstattungsantrag stellen Sie nach Behandlungsabschluss und Rechnungsstellung. Rechnungen und Belege sammeln Sie bis Ihre Gesamtkosten über € 200 liegen. Bei beabsichtigter Psychotherapie oder geplanten Zahnersatzmaßnahmen ist es von Vorteil, im Vorfeld abzuklären, inwiefern die Aufwendungen beihilfefähig sind. Dadurch können Sie vor Behandlungsbeginn sicherstellen, dass Sie nicht letzten Endes die Kosten selbst tragen müssen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, einen Heil- und Kostenplans Ihres Zahnarztes einzureichen.

Eigenbehalt oder Kostendämpfungspauschale?

Einige Bundesländer haben eine Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt) eingeführt, die oft nach Besoldungsgruppen gestaffelt oder pauschal erhoben wird.

Beamte der Polizei des Freistaates Bayern müssen nur drei Euro für verordnete Arzneimittel, Verbands- und Hilfsmittel zuzahlen. In anderen Bundesländer werden 5 bis 10 € angerechnet.

Zuzahlungen werden generell erhoben für:

  • Arzneimittel
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkosten
  • Haushaltshilfen
  • Soziotherapie
  • vollstationären Krankenhausaufenthalt
  • die Inanspruchnahme eines Zweibett-Zimmers
  • Reha-Maßnahmen

Bei Wahlleistungen ist der Selbstbehalt höher.

Eigenbehalte für die ambulante medizinische Versorgung wurden abgeschafft. Insgesamt darf die Summe der Gesamtzuzahlungen pro Jahr maximal 2 % des Jahresbruttoeinkommens betragen. Bei chronisch kranken Beamten der Polizei gilt als Belastungsgrenze 1 % der Jahresbezüge. Beamte auf Widerruf sind von Zuzahlungen befreit.

Auch für bayrische Beamte der Polizei gilt: Belege sammeln bis zur Bagatellgrenze

Rechnungen und Quittungen können normalerweise erst bearbeitet werden, wenn die Gesamtsumme € 200 übersteigt. Erst dann ist eine Erstattung möglich. Beachten Sie die Fristen: Die Belege dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Bei Rezepten gilt das Kaufdatum, bei Rechnungen das Datum der Erstausstellung. Bei einem geringeren Erstattungsanspruch, mindestens aber € 15, kann der Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle ausnahmsweise vorher gestellt werden, wenn innerhalb von zehn Monaten keine weiteren beihilfefähigen Aufwendungen entstanden sind.

Zusammenfassung:

  • Beim ersten Antrag auf Kostenerstattung muss die Langversion des Beihilfeantrages ausgefüllt werden, dem sämtliche Bescheinigungen und Nachweise zugefügt werden (beispielsweise Kindergeldbescheinigungen)
  • Bei den folgenden Anträgen, wenn keine Änderungen eingetreten sind, genügt die kurze Version
  • Rechnungen und Rezepte müssen immer in Kopie eingereicht werden und dürfen nicht älter als 12 Monate sein
  • Bei Rezepten muss die Pharmazentralnummer vermerkt werden

Fordern Sie individuelle Beratung an

Jedes Bundesland kann seine eigenen Beamten der Polizei ernennen. Es gelten die jeweiligen Beamtengesetze der Bundesländer. Jedes Bundesland hat für seine Beamten eigene Beihilfestellen, in der die Erstattungsanträge der Beamten der Polizei des Landes bearbeitet und Auskünfte zur Beihilfe gegeben werden.

Bei Fragen, lassen Sie sich gern von unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg beraten.
 

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG

Erich-Ollenhauer-Str. 41
90427 Nürnberg
0911 650537488
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Einige Adressen

Das Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Zentraler Kontakt
 +49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
 +49(0)221 758-0
 poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem stellt die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes zur Verfügung.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe

Antragsformulare zum Download finden Sie auf der Webseite der BVA. Dort finden Sie ebenfalls eine Liste der zuständigen Ansprechpartner Ihrer Dienststelle.

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