Was ist die Beihilfe?
Kostendeckung durch den Dienstherrn
Als Beamter in Deutschland – und somit auch als Polizist – haben Sie Anspruch auf Beihilfe durch den Arbeitgeber. Das bedeutet, dass er 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten übernehmen muss. Es müssen jedoch nur tatsächliche Kosten übernommen werden, weshalb Sie unbedingt eine Rechnung von Ihrem Arzt benötigen – diese bekommen Sie jedoch nur als Privatpatient. Somit verlieren Sie als gesetzlich versicherter Polizist einen Großteil Ihrer Beihilfeansprüche.
Praktisches Beispiel: Nach einer Zahnbehandlung erhalten Sie eine Rechnung über 1.500 Euro. Bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent würden also 750 Euro von Ihrem Dienstherrn übernommen werden.
Wie Sie sehen, bleibt trotz der Beihilfe eine Deckungslücke von 20 bis 50 Prozent. Wegen der in Deutschland geltenden Krankenversicherungspflicht können Sie diese verbleibenden Kosten nicht als Eigenanteil übernehmen, und genau hier setzt die private Krankenversicherung für Polizisten an! Sie trägt genau den Teil der Kosten, welcher nicht durch die Beihilfe bezahlt wurde. Somit sind Sie immer auf der sicheren Seite!