Neben der Unfall- und Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung gehört die gesetzliche Krankenversicherung zu den fünf Säulen des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Die gesetzlichen Krankenkassen verwalten im Auftrag des Gesetzgebers die Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems. Die Kassen sollen ihren Mitgliedern Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge ermöglichen und Behandlungen bei Verletzungen und Erkrankungen finanziell absichern. Der Schutz gegen die finanziellen Folgen von Krankheit ist für jeden deutschen Bürger Pflicht. Um in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden gibt es, im Unterschied zu den privaten Versicherern, keine Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Welche unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen gibt es in Deutschland?
Insgesamt gibt es rund 110 gesetzliche Krankenkassen mit etwa 73 Millionen Mitgliedern. Zugeordnet werden sie den:
- Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
- Betriebskrankenkassen (BKK)
- Innungskrankenkassen (IKK)
- See-Krankenkassen
- Landwirtschaftlichen Krankenkassen
- Ersatzkassen (DAK, KKH, Barmer)
außerdem gibt es noch:
- die deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- die Künstlersozialkasse
Wer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig?
In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten als versicherungspflichtig:
- alle Beschäftigten, Auszubildende, Praktikanten, Rentner, Studenten (Befreiung möglich), selbstständige Landwirte, deren mitarbeitende Familienangehörige sowie Handwerker und Künstler mit einem Bruttojahreseinkommen unter € 60.750 (2019)
- Menschen mit bestimmten Behinderungen
- Bezieher von Arbeitslosengeld, Hartz 4, Übergangsgeld oder anderer Entgeltersatzleistungen
- Personen, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren und nicht privat versichert sind, beispielsweise Personen, die nach längerer Zeit aus dem Ausland zurückkehren
Was sind die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung?
- die Gesundheit der Versicherten erhalten
- den Gesundheitszustand verbessern
- die Gesundheit wiederherstellen
Welche Leistungen können Lehrer erwarten?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) stellen für Ihre Versicherten eine gesundheitliche Grundversorgung, die sogenannte Regelversorgung, sicher. Jede gesetzliche Krankenkasse bietet Lehrern die gleichen, rechtlich vorgeschriebenen Leistungen in Bezug auf Arztwahl, Arzt- und Zahnarztbehandlung, Kontrolluntersuchungen, Hilfs- und Heilmittel, Impfungen, Krankenhausaufenthalte, Krankengeld, Vorsorgeangebote und Kuren an.
Neben der Regelversorgung bieten die Krankenkassen zusätzliche, freiwillige Leistungen an:
- Bonusprogramme: Mit Bonus- und Vorteilsprogrammen sollen Versicherte für einen gesunden Lebensstil belohnt werden. Prämien gibt es beispielsweise für Mitglieder eines Sportvereins, für Versicherte, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen oder für einen umfassenden Impfschutz sorgen
- Zahnzusatzleistungen: Einige Krankenkassen bezuschussen oder übernehmen komplett professionelle Zahnreinigungen, gewähren Vergünstigungen bei Zahnersatz oder übernehmen ausgewählte Behandlungen
- Übernahme von Kosten für alternative Heilmethoden wie beispielsweise Homöopathie, Osteopathie oder Akkupunktur
- Zuschüsse für Maßnahmen der Gesundheitsförderung, das sind unter anderem Kurse für einen gesunden Lebensstil beispielsweise gegen Bewegungsmangel, zum Abbau von Übergewicht oder Stress
Vorteil Familienversicherung - wer kann kostenlos familienversichert werden?
In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung können Familienangehörige kostenlos mitversichert werden. Eingeschlossen sind:
- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner des Lehrers, die über gar kein oder nur über ein geringes Gesamteinkommen verfügen. Die Untergrenze liegt 2019 bei € 450 Euro im Monat – das entspricht einer geringfügigen Tätigkeit, dem sogenannten Minijob
- Kinder sowie Stiefkinder, Enkelkinder und Pflegekinder können grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert werden, nicht erwerbstätige Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres und Kinder in der Ausbildung oder im sozialen beziehungsweise ökologischen Jahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- Für Kinder mit Behinderungen bestehen keine Altersgrenzen, Voraussetzung ist, dass das Kind nach Maßgabe des neunten Sozialgesetzbuches behindert ist, nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen und die Behinderung eintrat, als das Kind bereits familienversichert war
Weitere Vorteile der GKV für Lehrer
- Bei einer Erkrankung, die sich über einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen erstreckt, werden für diese Zeit keine Beiträge erhoben
- Sollten Sie in eine finanzielle Notlage geraten, sind Härtefallregelungen möglich
- Es ist kein lästiger Papierkram notwendig, um verauslagte Kosten erstattet zu bekommen
Kann ich meine gesetzliche Krankenversicherung kündigen und wechseln?
Ihre gesetzliche Krankenversicherung können Sie problemlos kündigen und einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Beachten müssen Sie die Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten und die Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende. Zudem besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre Krankenkasse:
- erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt
- ein Zusatzbeitrag erhöht wird
- eine Prämienerstattung gesenkt wird
Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht, entfällt die Mindestvertragslaufzeit, lediglich die Kündigungsfristen gelten weiterhin.
Was, wenn Lehrer im Ausland medizinische Behandlung benötigen?
Sind gesetzlich versicherte Lehrer auf ärztliche Versorgung bei einem Auslandsaufenthalt angewiesen, sieht es weniger gut aus. In der Regel übernimmt die Kasse nur teilweise oder keine Leistungen, so dass Sie auf den Kosten sitzenbleiben werden. Selbst für einen eventuellen Rücktransport müssen Sie privat aufkommen. Hier ist eine Zusatzversicherung von Nöten. Das heißt, sollte eine Reise in einen anderen Staat der EU in Erwägung gezogen werden, empfiehlt sich der Abschluss einer sogenannten Auslandskrankenversicherung.
Welche Zusatzversicherungen sind für Lehrer sinnvoll?
Ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung nicht möglich oder aufgrund von Vorerkrankungen mit hohen Risikozuschlägen verbunden, können Kassenpatienten Ihren persönlichen Gesundheitsschutz mit privaten Zusatzversicherungen ergänzen, beispielsweise mit einer: Krankenhauszusatzversicherung:
Damit stellen Sie sicher, dass Sie bei einer ernsten Erkrankung nicht im erstbesten, sondern einem Krankenhaus Ihrer Wahl behandelt werden. Normalerweise werden Sie zur Behandlung in das nächstgelegene, geeignete Krankenhaus eingewiesen und dort durch wechselnde diensthabende Ärzte betreut, was bei schweren Erkrankung ungünstig sein kann. Die entstehenden Mehrkosten müssen in dem Fall weder Ihre Krankenkasse noch Sie übernehmen. Empfehlenswert ist der Abschluss dieser Zusatzversicherung bevor Sie zusätzliche Absicherungen für Heilpraktiker, Sehhilfen oder Krankentagegeld abschließen. Zahnzusatzversicherung: Etwa ab Mitte 40 wird das Thema Zahnersatz für viele Lehrer aktuell. Die gesetzliche Kasse zahlt lediglich einen festen Betrag als Zuschuss. Von der privaten Versicherung werden weitgehend Kosten einer höherwertigen Versorgung, beispielsweise mit Implantaten und Inlays abgedeckt.
Achtung: Für Neukunden gelten in der Regel Wartezeiten von mindestens acht Monaten. Vor Ablauf übernimmt die Versicherung keinerlei Kosten. Bei vielen Gesellschaften sind Leistung in den ersten drei bis fünf Jahren auf vertraglich festgelegte Höchstsummen beschränkt. Hat die Behandlung bereits begonnen, ist es für den Abschluss zu spät.
Was sind IGeL-Leistungen?
IGeL bedeutet: „Individuelle Gesundheitsleistungen“. Darunter sind alle Leistungen zu verstehen, die von Ärzten zwar angeboten werden, aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, sondern privat in Rechnung gestellt werden. Die GKV übernimmt die Kosten für dringend notwendige, medizinische Maßnahmen. Was darüber hinausgeht, die weitergehende individuelle Behandlung, die von Ärzten als sinnvoll angesehen wird, wird von der GKV nicht mehr übernommen.
Zu den zehn am häufigsten angebotenen oder nachgefragten IGeL –Leistungen gehören (ohne Zahn-IGeL):
- Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung
- Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung
- Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung
- PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
- Ultraschall (transvaginal) des Bauchraums (Eierstöcke/Gebärmutter)
- Dermatoskopie zur Hautkrebs-Vorsorge
- Blutuntersuchungen ergänzend zur Kassenleistung
- Augenspiegelung mit Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung
- Reisemedizinische Vorsorge
- HPV-Test zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs