Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte im Einsatz
Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte sorgen nicht nur für die Instandhaltung, dem Aus- und Neubau der Bundeswasserstraßen, sondern auch dafür, dass durch die intensive Nutzung der Bundeswasserstraßen weder Umwelt noch Menschen zu Schaden kommen. Dafür setzen sich die etwa 13.000 Beschäftigte der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, zu der die Strompolizei- und Bauaufsichtsbehörde gehören, ein.
Rund um die Uhr beobachten Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte in den Verkehrs- und Revierzentralen das Geschehen zu Wasser und sind damit in der Lage, bei Havarien oder Problemen sofort eingreifen zu können. Verantwortlich sind Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte beispielsweise für:
- Aufrechterhaltung der Schiffbarkeit
- Erhaltung, Schutz und Pflege von Flussbetten und Ufern
- Beseitigung oder Verhütung von Schäden infolge der Nutzung
- Instandhaltung der Schleusen, Wehre, Brücken, Staumauern, Leuchttürme und Signaleinrichtungen
Die Ausbildung von Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten
Um in die engere Wahl für eine Ausbildung zu kommen, müssen zunächst die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates
- Gewährleistung, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, keine Schulden oder Vorstrafen
- Nachweis über die nach Landesrecht vorgeschriebene Qualifizierung
Persönliche Voraussetzungen:
- Nicht älter als 50 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- Nachweis der körperlichen Eignung durch eine amtsärztliche Untersuchung
- Führerschein und die Bereitschaft zum Führen eines Fahrzeuges
Sind diese Voraussetzungen gegeben, muss noch ein Auswahlverfahren mit verschiedenen Tests erfolgreich absolviert werden.