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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Anwartschaftsversicherung

Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg

Mit einer Anwartschaftsversicherung erwerben Sie das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden und zwar zu den Konditionen, die heute beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung gelten würden. Sie sichern sich die Option, jederzeit die private Krankenversicherung aufleben zu lassen. Die Dauer der Anwartschaft wird auf eventuelle Wartezeiten von Leistungen der Versicherung angerechnet, so dass Sie in der Regel sofort nach der Umwandlung Zugang zu allen Leistungen haben.

Eine Anwartschaftsversicherung wird auch Ruhendversicherung genannt. Einen Krankenversicherungsschutz bietet die Anwartschaft noch nicht. Dazu bedarf es eines separaten Versicherungsvertrages. Bei Abschluss der Anwartschaft wird die gesundheitliche Verfassung geprüft und als Kondition konserviert. Die Anwartschaft sichert Ihnen den Versicherungsschutz im Voraus zu, auch dann, wenn sich Ihre Gesundheit in der Zwischenzeit massiv verschlechtern sollte.

Egal was auch passiert, Unfälle oder schwere Krankheiten nach dem Abschluss, für die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg gilt das Ergebnis, so lang der Vertrag gilt. Einmal festgelegt ist dieser Faktor sowohl für die spätere Aufnahme in die Krankenkasse als auch für die Beitragsermittlung relevant.

Sinnvoll ist die Anwartschaftsversicherung, wenn:

  • Der Beamte Heilfürsorge erhält und später beihilfeberechtigt sein wird
  • Die Mitgliedschaft für einen gewissen Zeitraum unterbrochen werden soll, beispielsweise bei einem Auslandsaufenthalt
  • Vorübergehend Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht
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Krankenfürsorge für Beamte der Polizei

Heilfürsorge

Die Heilfürsorge ist eine eigenständige Form der Krankenversicherung, welche weder der gesetzlichen Krankenversicherung noch der privaten Krankenversicherung zuzuordnen ist und in der Regel Beamte erhalten, deren Dienst mit besonderen gesundheitlichen Risiken verbunden ist, beispielsweise Beamte der Feuerwehr oder des Polizeivollzuges. Welcher Beamte Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe hat, regelt das jeweilige Bundesland.

Während der Dauer der Heilfürsorge benötigen Beamte der Polizei keine weitere Krankenversicherung. Mit der freien Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr fast die kompletten Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und Tod sowie für Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge.

In Bayern haben Beamte der Polizei während der Ausbildung und Probezeit Anspruch auf Heilfürsorge. Nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit tritt an die Stelle der Heilfürsorge der Anspruch auf Beihilfe. Um den Anspruch wahrnehmen zu können, bedarf es einer beihilfekonformen, privaten Krankenversicherung.

Da die Heilfürsorge nur zeitlich befristet gewährt wird, ist schon früh klar, dass in naher oder ferner Zukunft eine private Krankenversicherung benötigt wird. Daher ist es für Beamte der Polizei sinnvoll, die Zeit mit einer Anwartschaft zu überbrücken.

Lücken der Heilfürsorge

Mit der Heilfürsorge werden zwar fast alle Kosten bei Krankheit komplett abgedeckt, allerdings ist das Niveau der Versorgung vergleichbar mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Komfort wie bei der privaten Krankenversicherung können Sie hier nicht erwarten. Kosten, die für Zahnersatz, Brillen, Kontaktlinsen oder Behandlung eines Heilpraktikers entstehen, werden von der Heilfürsorge nicht oder nur teilweise übernommen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg empfiehlt Ihnen für einen optimalen Versicherungsschutz die Anwartschaft Plus, mit der Sie zusätzlich Versorgungslücken der Heilfürsorge schließen können.

Gesetzliche Krankenversicherung

Sie können sich auch freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wissen sollten Sie, dass Beihilfe und gesetzliche Krankenversicherung nicht kompatibel sind. Gesetzliche Krankenkassen rechnen mit dem Arzt oder Krankenhaus direkt ab, der Patient muss nicht in Vorkasse gehen und deshalb auch keine Erstattungen von der Beihilfestelle und der Krankenkasse einfordern. Anders bei der privaten Krankenversicherung. Hier müssen zunächst alle Aufwendungen privat gezahlt werden. Dem Versicherten werden von Krankenkasse und Beihilfestelle die erstattungsfähigen Kosten zurückgezahlt.

Beihilfe können daher nur Beamte der Polizei in Anspruch nehmen, die über eine private Krankenversicherung verfügen.

Vorteile einer Anwartschaftsversicherung

Sobald klar ist, dass Sie später die Leistungen der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen, um das Risiko der Verschlechterung der Gesundheit bis zur Inanspruchnahme abzusichern. Mit einer Anwartschaftsversicherung gelingt die Aufnahme aufgrund des bei Abschluss „konservierten“ Gesundheitszustandes reibungslos und zu den bestmöglichen Konditionen. Alle Erkrankungen, die zwischen Abschluss der Anwartschaftsversicherung und dem Beitritt in die private Krankenkasse auftreten, egal wie schwer diese sind, werden in den Versicherungsschutz mit einbezogen, ohne dass die Beiträge dadurch steigen.

Unser Tipp

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg hält für Anwärter ein besonderes Angebot bereit:

Schließen Beamte der Polizei innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn eine Anwartschaftsversicherung auf die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg ab, verzichten wir auf eine Gesundheitsprüfung.

Der Anwartschaftstarif (AWFH) kann für monatlich € 1,- für die gesamte Laufzeit abgeschlossen werden.

Unterschied kleine Anwartschaftsversicherung – große Anwartschaftsversicherung

Generell gilt:

  • Sowohl bei der großen als auch bei der kleinen Anwartschaft wird bei Eintritt in die private Krankenversicherung der „eingefrorene“ Gesundheitszustand zugrunde gelegt
  • Bei der Umwandlung erfolgt keine erneute Risikoprüfung
  • Keine Wartezeit auf Leistungen, die Dauer der Anwartschaft wird angerechnet
  • Die Anwartschaftsversicherung bietet noch keine Versicherungsleistungen

Kleine Anwartschaftsversicherung

Die kleine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg konserviert nur den Gesundheitszustand, der später als Grundlage des Zutritts in die private Krankenversicherung und zur Berechnung des Beitrags dient. Ist absehbar, dass nur ein kurzer Zeitraum überbrückt werden muss, ist die kleine Anwartschaftsversicherung sinnvoll. Das betrifft Beamtenanwärter oder Beamte auf Probe mit Heilfürsorge, die nach der Verbeamtung Beihilfe erhalten, wie das bei der Polizei Bayerns der Fall ist. Hier spielt das Alter nur eine geringe Rolle für den Eintritt und die späteren Beträge zur privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg.

Altersrückstellungen werden mit der kleinen Anwartschaftsversicherung noch nicht gebildet, lediglich die Verwaltungskosten werden abgedeckt. Aus diesem Grund sind die Beiträge niedriger als bei der großen Anwartschaftsversicherung.

Große Anwartschaftsversicherung

Beamte der Polizei, die Heilfürsorge erhalten und wahrscheinlich erst bei Beendigung des aktiven Dienstes Anspruch auf Beihilfe haben, profitieren von der großen Anwartschaftsversicherung. Bei dieser Anwartschaftsversicherung wird neben dem Gesundheitszustand auch das Alter bei Abschluss als Grundlage für die Aufnahme und zur Beitragsermittlung herangezogen. Hier werden durch die höheren Beiträge während der Anwartschaftsversicherung bereits Altersrückstellungen gebildet, die nach und nach aufgelöst werden und hohe Kosten im Alter abfedern können.

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