So funktioniert die Beihilfe
Kostendeckung durch den Dienstherrn
Alle Beamtinnen und Beamte in Deutschland haben Anspruch auf Beihilfe. Zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten werden also vom Arbeitgeber übernommen, je nach Beihilfesatz. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass nur die tatsächlichen Kosten bezahlt werden – eine Rechnung Ihres Arztes ist also zwingend erforderlich. Diese erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie privat versichert sind – somit erlischt bei gesetzlich versicherten Lehrern der Anspruch auf Beihilfe meist komplett.
Beispiel zur Beihilfe: Sie haben sich für eine Behandlung beim Heilpraktiker entschieden und erhalten eine Rechnung über 1.200 Euro. Bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent würde der Arbeitgeber hier 600 Euro übernehmen.
Hierbei gibt es ein Problem: Trotz der Beihilfe bleibt eine Deckungslücke von 20 bis 50 Prozent. Wegen der Krankenversicherungspflicht können Sie diese Summe nicht, quasi als Eigenanteil, selbst bezahlen. Hier kommt die private Krankenversicherung für Lehrer ins Spiel, sie deckt genau die Kosten, die durch die Beihilfe übrigbleiben – Sie sind also zu 100 Prozent abgesichert!