Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg 

Warum benötigen Beamte der Polizei eine Diensthaftpflichtversicherung?

Polizeibeamte werden im Dienst häufig mit kritischen Situationen konfrontiert. In gefährlichen Situationen müssen blitzschnell Entscheidungen getroffen werden, etwa ob sie die Dienstwaffe einsetzen oder nicht. Auch Blaulichtfahrten im Einsatz können ein Risiko darstellen. Kommen Unbeteiligte zu Schaden – körperlich oder an ihrem Eigentum – muss der Polizeibeamte mit an ihn gerichteten Schadensersatzansprüchen rechnen. Beamte der Polizei haften Ihrem Dienstherrn gegenüber für Schäden, die sie durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen verursachen. 

Artikel 34 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sagt aus: „Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“


Für welche Schäden können Beamte der Polizei haftbar gemacht werden?

Fahrlässig führt ein Beamter einen Schaden herbei, wenn er die erforderliche Sorgfalt für die Ausführung seiner Pflichten außeracht lässt. Der Schaden entsteht, obwohl er einfach von ihm hätte abgewendet werden können. Betankt beispielsweise ein Beamter der Polizei ein Dienstfahrzeug falsch, kann der Dienstherr Schadenersatz wegen grober Fahrlässigkeit fordern. Vorsätzlich handelt ein Beamter, wenn er den Schaden mit Absicht herbeiführt. Verursacht der Beamte Dritten einen Schaden, haftet nach Amtshaftungsgrundsätzen der Dienstherr, der das Recht hat, den Beamten in Regress zu nehmen, zum Beispiel, wenn ein Polizist bei der Verfolgung eines Verdächtigen einen unbeteiligten Passanten verletzt. Beamte der Polizei können fiskalischem Eigentum Schaden zufügen, beispielsweise an der Dienstkleidung oder an Ausrüstungsgegenständen.


Das Haftungsrisiko von Beamten der Polizei

So sehr ein Fehlverhalten vermieden werden soll – Irrtümer oder ein falscher Handgriff passieren jedem von uns. Ein grober Fehler oder nur ein kleines Missgeschick im Dienst – die daraus resultierenden Schadenersatzforderungen können Sie finanziell ruinieren. Ein umfassender Versicherungsschutz in Form einer Diensthaftpflichtversicherung ist für Beamte der Polizei bereits in Ausbildung und Probezeit unentbehrlich. Fehler im Dienst und daraus resultierende Schäden können den Beamten der Polizei psychisch stark belasten und zusätzlich auch noch ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen. Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg möchten, dass Ihnen nicht auch noch die finanziellen Folgen zu Last gelegt werden und aufgrund eines Fehlers Ihre Beamtenlaufbahn abrupt beendet wird. Mit der Diensthaftpflichtversicherung können Sie sich gegen diese Risiken optimal absichern. 

Die Gefahr einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu verursachen, ist für Beamte der Polizei aufgrund ihrer vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben groß. Sollte der Beamte für schuldig befunden werden, kann er dafür in voller Höhe mit seinem derzeitigen und zukünftigen Vermögen haftbar gemacht werden. Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV sind Sie perfekt abgesichert: Berechtigte Forderungen reguliert die DBV für Sie.

Passiver Rechtsschutz für Beamte der Polizei

Die Folgen eines Schadens

Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV für Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte

Sie sind der Geschädigte und der Verantwortliche kann für den Schaden nicht aufkommen?

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Unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg beantworten Ihnen gern ausführlich Ihre Fragen zum Thema Haftpflichtversicherungen und weiteren Absicherungs- und Vorsorgeprodukten der DBV.

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