Wo können sich Beamte der Feuerwehr zum Thema Pflegebedürftigkeit informieren?
- Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg stehen Ihnen selbstverständlich jederzeit mit umfassender Hilfe und Beratung zur Seite
- Hilfe und Orientierung bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über ein Pflegetelefon an
- Telefonische Beratung erhalten Sie von der unabhängigen Patientenberatung
- Telefonische Auskunft erteilt das Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegestützpunkte bieten Beratung rund um das Thema Pflege und Pflegekasse an
- Hilfe beim Beantragen von Hilfsmitteln oder des Pflegegrades leisten Sozialdienste von Krankenhäusern, Pflegediensten und Reha-Einrichtungen
- Beim Sozialamt können Sozialleistungen sowie Hilfe zur Pflege beantragt werden
- Zuständig für Fragen und Probleme im Alter sind unter anderem Seniorenberatungen und Kommunale Beratungsstellen
Voraussetzung für Leistungsansprüche von Beamten der Feuerwehr
Vollen Anspruch auf Pflegeleistungen haben Sie, wenn Sie in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre Beiträge in die Pflegekasse eingezahlt haben und die Pflegebedürftigkeit mindestens 6 Monate besteht.
- Benötigt wird Hilfe beispielsweise beim Waschen, Essen oder der eigenen Versorgung
- Pflegebedarf für mindestens 90 Minuten am Tag
- 45 Minuten davon für die Grundversorgung
Die Leistungen von gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung sind sehr ähnlich. Unterschiede zeigen sich bei der Finanzierung und Beitragsermittlung. Die Zuordnung zu einem Pflegegrad richtet sich nach Art, Dauer und Schwere der Beeinträchtigung. Seit 2017 erfolgt die Einordnung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis 5. Je höher der Grad, umso höher sind auch die Leistungsansprüche.
Welche Unterstützungen können Beamte der Feuerwehr in Anspruch nehmen?
- Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes oder einen notwendigen Umzug kann ein Zuschuss von jeweils bis zu € 4.000 von der Pflegekasse gezahlt werden
- Unabhängig vom Pflegegrad kann die Krankenkasse die Krankenpflege übernehmen
- Ist die Pflegebedürftigkeit auf einen Unfall zurückzuführen, übernimmt eventuell die Unfallversicherung Kosten
- Auf Antrag zahlt die Pflegekasse bis zu € 40 pro Monat für notwendige Hilfsmittel
- Bei der Steuererklärung können pflegende Angehörige einen Pflegepauschbetrag geltend machen
- Eventuell können Kosten, die im Zusammenhang mit der Pflege entstanden sind (Umbaumaßnahmen, Pflegedienst), als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden