Sicher mag niemand daran denken, doch jeden kann es treffen, dass er einen Unfall erleidet oder für längere Zeit krank wird. Ihren Sold erhalten Sie weiterhin. Nach 6 Monaten, in denen Sie weniger als 3 Monate dienstfähig waren und keine Aussicht, besteht, dass Sie nach weiteren 6 Monaten wieder voll diensttauglich sein werden, kann der Dienstherr Sie für dienstunfähig erklären. Eine Dienstunfähigkeit ist mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen verbunden, vor allem für Beamte auf Widerruf und auf Probe sowie Beamte auf Lebenszeit in den ersten 5 Dienstjahren. Hier besteht in der Regel noch kein Anspruch, mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt zu werden. Sie werden einfach aus dem Dienst entlassen. Ihr Dienstherr muss Sie lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Nach 5 Dienstjahren haben Sie erste Mindestansprüche. Mit jedem Dienstjahr erhöht sich der Anspruch, so dass nach etwa 40 Dienstjahren ein Ruhegehalt in Höhe von 71,75 % des letzten Einkommens möglich ist.
Heute wird etwa jeder 5. Beamte vor dem Erreichen der regulären Pensionierung dienstunfähig. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg können Sie sich in jeder Phase Ihrer dienstlichen Laufbahn gegen den Ernstfall zuverlässig absichern. Werden Sie dienstunfähig, zahlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente.
Leistungen:
- Möglich sind bis zu € 1.800 im Monat
- Bei Dienstunfähigkeit übernimmt die DBV Ihre Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung
- Dienstunfähigkeitsschutz ist mit Produkten der Altersvorsorge kombinierbar
- Geringe Beiträge
- Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien