Beamte im Ruhestand
Beamte werden bei dauernder Dienstunfähigkeit oder dem Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand versetzt. Beamte der Feuerwehr erreichen die Regelaltersgrenze zum Ablauf des Monats, in dem sie das 62. Lebensjahr vollenden. Mit Versorgungsabschlägen ist eine Pensionierung ab dem 60. Lebensjahr auf Antrag möglich.
Mit dem Ruhestand endet nicht das Beamtenverhältnis, sondern nur der aktive Dienst. Sie tragen weiterhin ihre letzte Dienstbezeichnung - mit dem Zusatz „a. D.“
Rechte und Pflichten zwischen Beamten und Dienstherrn gelten weiterhin. Beamte im Ruhestand haben das Recht auf eine angemessene Alimentation.
Zur Alimentation gehören:
- Ruhegehalt
- Hinterbliebenenversorgung
- Unfallfürsorge
- Übergangsgeld
- familien- und pflegebezogene Leistungen
- Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
Versorgungsansprüche bestehen nach mindestens 5 Dienstjahren oder wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall oder Dienstbeschädigung entstand.
Das Beamtenverhältnis ist auf Lebenszeit ausgerichtet und endet entweder mit dem Tod oder durch:
- Entlassung auf Antrag
- Verlust der Beamtenrechte
- Entfernung aus dem Dienst nach der Bundesdisziplinarordnung
Aberkannt oder gekürzt werden kann das Ruhegehalt bei einem Verstoß gegen die Amtspflichten. Ein solches Fehlverhalten ist zum Beispiel der Verstoß gegen die Amtsverschwiegenheit oder ein Vergehen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Besonderheiten für Beamte im Ruhestand im Detail
Ruhegehalt für Beamte der Feuerwehr
Genau wie die gesetzlichen Renten bleiben auch die Pensionen nicht vor Kürzungen verschont. Letztmals wurde 2001 der Versorgungshöchstsatz für Beamte im Ruhestand von 75 % auf 71,75 % herabgesetzt. Deshalb wird es auch für Beamte immer wichtiger, frühzeitig und ausreichend für den Ruhestand vorzusorgen.
Berechnungsgrundlage des Ruhegehaltes sind:
- ruhegehaltfähige Dienstbezüge
- ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Besoldungstabellen von Bund und Ländern
Maximal kann nach 40 Dienstjahren ein Ruhegehalt in Höhe von 71,15 % der Bezüge der letzten zwei Jahre in ein und demselben Amt erreicht werden. Meist gehen Beamte mit weniger Dienstjahren in den Ruhestand. Das durchschnittliche Pensionsniveau liegt derzeit bei 66,6 %.
Pension und gesetzliche Rente im Vergleich
Ein direkter Vergleich zwischen der gesetzlichen Altersrente eines Arbeitnehmers und der Versorgung für Beamte im Ruhestand ist schwierig. Grundsätzlich aber sind Beamte mit Ruhegehalt bessergestellt. Die Pension von Beamten bemisst sich am Verdienst der letzten zwei Dienstjahre. Sie müssen während ihrer Dienstzeit keine Beiträge von ihrem Einkommen entrichten, finanziert wird das Ruhegeld aus den laufenden Steuereinnahmen von Bund und Ländern.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gilt das Äquivalenzprinzip. Je höher die Beiträge und je länger eingezahlt wird, desto höher ist die gesetzliche Rente. Berücksichtigt werden alle Jahre der Erwerbstätigkeit. Wer nicht berufstätig ist und keine Rentenbeiträge einzahlt, erwirbt für diese Zeit auch keinen Rentenanspruch.
Nach mindestens 5-jähriger Dienstzeit haben Beamte Anspruch auf eine Mindestversorgung von 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge beziehungsweise etwa € 1.400. Rentner haben keinen Anspruch auf eine Mindestversorgung, die meisten Renten liegen sogar unter den Mindestansprüchen Beamter.
Unterhaltsbeitrag für Beamte der Feuerwehr
Beamte der Feuerwehr, die innerhalb der ersten fünf Dienstjahre dienstunfähig werden, ohne dass eine Dienstbeschädigung oder ein Dienstunfall zugrunde liegt, oder Beamte, welche die gesetzliche Altersgrenze erreichen und die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllen, werden aus dem Dienst entlassen. Anspruch auf ein Ruhegehalt besteht nicht, es kann jedoch nach Ermessen ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehaltes gewährt werden.
Feuerwehrbeamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, können bei Wiedererlangen der Dienstfähigkeit wieder in ihr Amt berufen werden.
Beamte, die ihre Beamtenlaufbahn ohne dienstliche Gründe von Ihrer Seite aus beenden, haben Anspruch auf Altersgeld, wenn auf eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet wird. Allerdings muss eine Dienstzeit von sieben Jahren, davon mindestens fünf beim Dienstherrn Bund, zurückgelegt worden sein. Die Höhe des Altersgelds richtet sich nach den letzten Bezügen und der geleisteten Dienstzeit. Ausgezahlt wird Altersgeld grundsätzlich erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze.
Versicherungen für Beamte im Ruhestand
Krankenversicherung
Beamten im Ruhestand werden über die Beihilfe 70 % der Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Tod oder für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge erstattet.
Nur die restlichen 30 % der Kosten müssen über eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung abgesichert werden, daher sind die Beiträge zur Krankenversicherung besonders günstig.
Pflegepflichtversicherung
Beamte im Ruhestand, die noch keine Pflegeleistungen beziehen, sind wie alle anderen Beamten, Selbstständige und Arbeitnehmer verpflichtet, über eine Pflegeversicherung zu verfügen. Mit zunehmendem Alter steigt auch das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegepflichtversicherung kann die Kosten im Pflegefall nur zum Teil abdecken. Kosten für die Pflege können zur enormen finanziellen Belastung der ganzen Familie werden. Eine stationäre Versorgung kann beispielsweise monatlich Tausende von € kosten, die entweder der Pflegebedürftige selbst oder seine Angehörigen aufbringen müssen. Nicht selten werden die Kinder zur Zahlung der Aufwendungen verpflichtet.
Sehr empfehlenswert ist es, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Mit der Pflegevorsorge Vario biete Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg ein Produkt, das sich flexibel an Ihre Lebensumstände anpasst. Ganz nach Ihren finanziellen Möglichkeiten und Bedürfnisse können Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz, die Höhe des Pflegegeldes und welche Pflegegrade Sie absichern, flexibel selbst gestalten.
Einige Vorteile im Überblick:
- Für jeden Pflegegrad kann ein individuelles Pflegegeld vereinbart werden
- Freie Verfügbarkeit bei der Auszahlung
- Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4
- Sofort verfügbar ohne Wartezeiten
- Dynamik - bis zum 71. Geburtstag erhöht sich das Pflegegeld alle drei Jahre automatisch um 10 % – ohne erneute Gesundheitsprüfung
Tritt der Pflegefall unerwartet ein, bietet Ihnen dieDBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnbergmit der Pflegevorsorge Akut eine Soforthilfe mit wertvollen Serviceleistungen. Für einen geringen Beitrag erhalten Sie Beratung, Hilfe, Unterstützung und zusätzliche finanzielle Unterstützung.
Private Altersvorsorge
Eine Variante der Altersvorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg ist beispielsweise die Relax-Rente, bei welcher Sicherheit mit der Chance auf Rendite perfekt kombiniert wird. Während der Laufzeit kann die Rente an den persönlichen Bedarf flexibel angepasst werden.
- Eine attraktive Möglichkeit, steueroptimiert fürs Alter vorzusorgen
- Steuerersparnis durch jährliche Einzahlung in flexibler Höhe
- Steuerlich geförderter Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz kann eingeschlossen werden
Weitere Möglichkeiten der Altersvorsorge sind die Rürup-Rente und der Riesterrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg.
Vor allem Beamte der Feuerwehr mit einem hohen zu versteuernden Einkommen während der Ansparphase kommen in den Genuss der Vorteile der steuerlich begünstigten Rürup Rente. Die Beiträge können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ausgezahlt wird die Rürup Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg monatlich. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
Mit der RiesterRente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg können Sie von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen profitieren und sich eine lebenslange, gleichbleibende Rente im Ruhestand sichern.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Lassen Sie sich zum Thema Ruhestand und Altersvorsorge professionell beraten – unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg sind gern persönlich für Sie da!
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