DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg] Beamte

Beamte

Die allgemeine Verwaltung umfasst eine Vielzahl von Fachbereichen, in denen Beamte tätig werden können, beispielsweise im Auswärtigen Dienst, der Bundesbank, im Archivdienst oder in der Forstverwaltung. Unterschieden wird in jedem Bereich nach Laufbahnen, in Bayern auch Qualifikationsebenen genannt, die abhängig von der Vorbildungen gewählt werden können. Es gibt:

  • Beamte im einfachen Dienst/der ersten Qualifikationsebene
  • Beamte im mittleren Dienst/der zweiten Qualifikationsebene
  • Beamte im gehobenen Dienst (Studium)/der dritten Qualifikationsebene
  • Beamte im höheren Dienst (Studium)/der vierten Qualifikationsebene
  • Beamte im mittleren nichttechnischen Dienst
  • Beamte im gehobenen nichttechnischen Dienst (Studium)
  • Beamte im höheren nichttechnischen Dienst (Studium)
  • Beamte im mittleren technischen Dienst
  • Beamte im gehobenen technischen Dienst (Studium)
  • Beamte im höheren technischen Dienst (Studium)

Notwendige Vorbildung für die einzelnen Laufbahnen Beamter

Bewerber für eine Laufbahn in der ersten Qualifikationsebene benötigen einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss. Für die zweite Qualifikationsebene können Bewerber mit Realschulabschluss oder einem Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung in Richtung des Fachbereichs zugelassen werden. 

Die Hoch- oder Fachhochschulreife befähigt Sie für eine Ausbildung, dem Bachelorstudium, in der dritten Qualifikationsebene. (Ausnahme: technischer Dienst) Mit einem abgeschlossenen Masterstudium oder einem als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss des entsprechenden Studienfachs, ist die Ausbildung in der vierten Qualifikationsebene möglich. 

Neben den Vorkenntnissen müssen grundsätzlich die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, dazu gehören:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates
  • Gewährleistung, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, einwandfreies Führungszeugnis, nicht entmündigt und nicht vorbestraft
  • gesundheitliche Eignung
  • Besitz der nach Landesrecht vorgeschriebenen Qualifikation

Das Auswahlverfahren zur Ausbildung zum Beamten

Erfüllen Sie die Ausbildungsvoraussetzungen, können Sie am Auswahlverfahren teilnehmen. Zunächst werden die Deutsch- und Mathematikkenntnisse, das logische Denken und das Allgemeinwissen abgefragt. Danach folgt ein Vorstellungsgespräch und die ärztliche Einstellungsuntersuchung. Konnten Sie alle Stationen erfolgreich durchlaufen, kann eine Ausbildung aufgenommen werden. 

Der nächste Schritt – die Ausbildung zum Beamten beginnt

Jedes Bundesland erlässt eigene Verordnungen für die Ausbildung seiner Beamten, die aus praktischen und theoretischen Abschnitten besteht. Anwärter für die erste und zweite Qualifikationsebene erwerben theoretische Kenntnisse in der Regel an Verwaltungsschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Anwärtern für die dritte Qualifikationsebene wird das theoretische Wissen an Verwaltungsfachhochschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung vermittelt. Referendare der vierten Qualifikationsebene studieren an einer Verwaltungsakademie oder einer speziellen Hochschuleinrichtung der öffentlichen Verwaltung.

Beamte der ersten Qualifikationsebene

Beamte der zweiten Qualifikationsebene

Beamte der dritten Qualifikationsebene

Beamte der vierten Qualifikationsebene

Beamte im nichttechnischen Dienst der zweiten Qualifikationsebene

Beamte im nichttechnischen Dienst der dritten Qualifikationsebene

Beamte im nichttechnischen Dienst der vierten Qualifikationsebene

Beamte im technischen Dienst der zweiten Qualifikationsebene

Beamte im technischen Dienst der dritten Qualifikationsebene

Beamte im technischen Dienst der vierten Qualifikationsebene

Welche Absicherungen sind für Beamte wichtig?

Obligatorisch sind die Kranken- und Pflegeversicherung, die in Deutschland zu den Pflichtversicherungen gehören. Mit den Themen Dienstunfähigkeit und Diensthaftpflichtversicherung sollten Sie sich frühzeitig eingehend auseinandersetzen. Sowohl Dienstunfähigkeit als auch Schadenersatzforderungen für Schäden, die Sie verursachen und haften, können Sie ohne Absicherung finanziell ruinieren. 

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beraten wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg, Sie ausführlich, analysieren mit Ihnen Ihre individuellen Risiken und erarbeiten für Sie maßgeschneiderte Versicherungskonzepte.

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