DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen in Deutschland

Beamte stehen mit ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, aus dem sich für beide Seiten Rechte und Pflichten ergeben. Jeder Beamte hat seinem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Schutz und Fürsorge. Im Freistaat Bayern besteht für Beamte der Feuerwehr das Recht auf Krankenfürsorge in Form der Beihilfe. Mit der Beihilfe wird ein Teil der Kosten bei Krankheit, Pflege, Geburt, Tod oder für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und Schutzimpfungen erstattet.

Der Anteil der Kosten, der nicht von der Beihilfe übernommen wird, muss im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.

Detaillierte Infos

Erstattungen durch die Beihilfestelle

Jedes Bundesland hat seine eigenen Beihilfevorschriften

Einschränkungen der Beihilfe

Hinweise für Beamte der Feuerwehr, die Antrag auf Kostenerstattung stellen

Eigenbehalt oder Kostendämpfungspauschale?

Einige Bundesländer haben eine Kostendämpfungspauschale eingeführt, die oft nach Besoldungsgruppen gestaffelt oder pauschal erhoben wird.

In Bayern wird ein Eigenanteil fällig. Für verordnete Arzneimittel, Verbands- und Hilfsmittel müssen jeweils € 3 zugezahlt werden. In anderen Bundesländern sind 5 bis 10 € üblich.

Zuzahlungen werden generell erhoben für:

  • Arzneimittel
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkosten
  • Haushaltshilfen
  • Soziotherapie
  • vollstationären Krankenhausaufenthalt
  • Reha-Maßnahmen

Bei Wahlleistungen sind die Selbstbeteiligungen höher.

Eigenbehalte für die ambulante medizinische Versorgung wurden abgeschafft. Insgesamt darf die Summe der Zuzahlungen pro Jahr 2 % des Jahresbruttoeinkommens nicht überschreiten. Bei chronisch kranken Beamten der Feuerwehr gilt als Belastungsgrenze 1 % der Jahresbezüge. Beamte auf Widerruf sind von Zuzahlungen befreit.

Zusammenfassung

  • Beim ersten Antrag auf Kostenerstattung muss die Langversion des Beihilfeantrages ausgefüllt und sämtliche Bescheinigungen und Nachweise beigefügt werden (beispielsweise Kindergeldbescheinigungen)
  • Bei den folgenden Anträgen genügt die kurze Version, sofern keine Änderungen eingetreten sind
  • Rechnungen und Rezepte müssen immer in Kopie eingereicht werden und dürfen nicht älter als 12 Monate sein
  • Der Erstattungsantrag muss einen Wert von € 200 überschreiten und eigenhändig unterschrieben werden

Fordern Sie individuelle Beratung an

Jedes Bundesland kann seine eigenen Feuerwehrbeamten ernennen. Es gelten die jeweiligen Beamtengesetze der Bundesländer. Jedes Bundesland hat für seine Beamten eigene Beihilfestellen, in der die Erstattungsanträge der Feuerwehrbeamten des Landes bearbeitet und Auskünfte zur Beihilfe gegeben werden.

Bei Fragen, lassen Sie sich gern von unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg beraten.
 

Einige Adressen

Das Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Zentraler Kontakt
 +49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
 +49(0)221 758-0
 poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem stellt die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes zur Verfügung.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe

Antragsformulare zum Download finden Sie auf der Webseite der BVA. Dort finden Sie ebenfalls eine Liste der zuständigen Ansprechpartner Ihrer Dienststelle.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG

Erich-Ollenhauer-Str. 41
90427 Nürnberg
0911 650537488
Termin vereinbaren
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Wessel & Kollegen OHG
Schopenhauerstr. 10
90409 Nürnberg
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