Unverzichtbar für Beamte der Polizei – die Dienstunfähigkeitsversicherung
Gegen das Risiko einer Dienstunfähigkeit nach einer Krankheit oder einem Unfall in der Freizeit können sich Beamte der Polizeui mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg absichern. Mit der Unfallfürsorge und der Dienstunfähigkeitsversicherung werden bereits zwei wichtige Bereiche abgedeckt. Während Beamte von der Unfallversicherung, abhängig vom Grad der dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung, in der Regel eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten, kann mit den monatlichen Zahlungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der Einkommensverlust abgemildert werden.
Besondere Situation für Beamte der Polizei bei einem Dienstunfall
Ist der Grund der dauerhaften Dienstunfähigkeit ein Dienstunfall erhält der Beamte ein Unfallruhegehalt in Höhe von etwa zwei Dritteln der zuletzt bezogenen Besoldung und wird in den Ruhestand versetzt. Beamte, die mindestens sechs Monate in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind, erhalten zusätzlich zu den Dienstbezügen über die Unfallfürsorge einen Unfallausgleich nach § 35 BeamtVG. Ausschlaggebend ist die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit im allgemeinen Erwerbsleben. Beamte der Polizei, die nach einem Dienstunfall nicht in den Ruhestand versetzt werden können, erhalten einen Unterhaltsbeitrag solange eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % besteht.
Unfallfürsorge und Hinterbliebenenversorgung
Nicht nur Beamte der Polizei haben Anspruch auf eine Versorgung durch die Unfallfürsorge, die Fürsorgepflicht gilt auch für Familienangehörige, wenn der Beamte an den Folgen des Dienstunfalles verstorben ist:
- Unfall-Hinterbliebenenversorgung an Witwen/ Witwer in Höhe von 60 Prozent des Unfallruhegehaltes
- Unfall-Hinterbliebenenversorgung an waisengeldberechtigte Kinder 30 Prozent des Unfallruhegehaltes
Anspruch auf Leistungen der privaten Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg hat der Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte, wenn er aufgrund des Unfalls mindestens 1% invalide wird, unabhängig davon, ob es zur Dienstunfähigkeit kommt. Die hohen Kosten bei Invalidität können selbst mit der umfangreichen Versorgung durch den Dienstherrn nicht ausgeglichen werden. Gegen die Folgen eines Unfalls, eine Invalidität, bietet nur die private Unfallversicherung einen vollständigen Versicherungsschutz. Tritt der Versicherungsfall ein, erhalten Sie aus der Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg den vereinbarten Betrag, mit dem Sie teure Therapieverfahren, eine Haushaltshilfe, den behindertengerechte Umbau des Hauses oder eine Kinderbetreuung finanzieren können.