Brauchen Lehrer eine Krankenversicherung?
In Deutschland ist jeder Bürger gesetzlich verpflichtet, über eine Krankenversicherung zu verfügen. Ausgenommen sind Beamte mit Heilfürsorge. Die Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Absicherung, bei welcher der Dienstherr die Kosten bei Krankheit komplett trägt. Heilfürsorge erhalten Beamte, deren Gesundheit und Leben aufgrund ihres Dienstes besonders gefährdet sind. Lehrer gehören nicht zu diesem Personenkreis.
Ohne Krankenversicherung könnten Sie sich unter Umständen keine medizinische Behandlung und keine Medikamente leisten. Gerade Operationen und anschließende Krankenhausaufenthalte kosten oft tausende oder sogar zehntausende Euro. Wer kann das im Notfall schon aus der eigenen Tasche bezahlen? Ohne die Kostenübernahme der Krankenversicherungen würde sich der Gesundheitszustand der Bevölkerung nicht auf dem heutigen Niveau befinden.
Eine medizinische Versorgung wäre ein Privileg von denjenigen, die es sich leisten können. Das ist die Grundidee der Krankenversicherung, eine Absicherung aller und die Sicherstellung einer Versorgung ohne Rücksicht auf die eigenen finanziellen Mittel.
Welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es für Lehrer?
Generell existieren in Deutschland zwei unterschiedliche Absicherungsformen:
- Private Krankenversicherungen
- Gesetzliche Krankenversicherungen
Bis zu einem gewissen Einkommen haben Arbeitnehmer keine Wahl und müssen sich in der gesetzlichen Versicherung versichern. Angehörige des Öffentlichen Dienstes können selbst entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern.
Können Lehrer die Versicherung wechseln?
Von einer privaten Krankenkasse in eine andere zu wechseln ist möglich, aber in den seltensten Fällen, selbst bei einer Beitragserhöhung, sinnvoll. Der Beitrag bei der neuen Krankenkasse wird höchstwahrscheinlich höher ausfallen, da 1. eine erneute Gesundheitsprüfung ansteht und 2. auch das höhere Alter bei der Beitragsermittlung eine Rolle spielt. Und ein weiterer wichtiger Aspekt: Ihre bereits gebildeten Altersrückstellungen gehen unwiederbringlich verloren.
Ein Wechsel gesetzlich Pflichtversicherter in die private Krankenversicherung ist möglich, sobald mindestens 1 Jahr ein Einkommen erzielt wurde, das über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Der Wechsel von privater in die gesetzliche Krankenversicherung ist schwierig bis unmöglich.
Wie sind Lehrer im Ausland geschützt?
Eine private Krankenversicherung bietet einen Versicherungsschutz mit vollem Leistungsumfang für ganz Europa für die Dauer von mindestens einem Monat. Der Tarif Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg bietet Lehrern sogar einen weltweiten Versicherungsschutz bei Auslandsreisen von bis zu 6 Monaten.
Anders sieht es bei der gesetzlichen Krankenkasse aus. Übernommen werden im Ausland erbrachte Leistungen nur im Ausnahmefall. Bei Reisen in EU-Mitgliedsstaaten kann die Krankenkasse gegebenenfalls eine "Europäische Krankenversicherungskarte" ausstellen. Ansonsten müssen sich Lehrer privat absichern.
Müssen Lehrer auch Beiträge zahlen, wenn sie keine Leistungen in Anspruch nehmen?
In der gesetzlichen Krankenkasse zahlen Lehrer Monat für Monat die gleichen Beiträge. Daran ändert sich nichts, wenn in einem Monat keine Leistungen in Anspruch genommen werden und im anderen Kosten von mehreren Tausend Euro entstehen, beispielsweise für eine Operation und langen Krankenhausaufenthalt.
In der privaten Krankenkasse können bei Leistungsfreiheit die Beiträge teilweise erstattet werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Nürnberg erstattet Lehrern für das erste leistungsfreie Jahr bis zu 2 Monatsbeiträge.
Übernimmt die Krankenversicherung für Lehrer alle Kosten?
Bei gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es einen Leistungskatalog, in dem genau definiert wird, welche Leistungen in welcher Höhe von den Versicherungen getragen werden müssen. Nimmt der Lehrer beispielsweise Leistungen, deren Kosten über der Gebührenordnung liegen wahr, muss er die Differenz selbst zahlen. Sehr deutlich wird dies im Bereich Zahnarzt. Leistungen die nicht aufgeführt werden sind selbstverständlich auch privat zu zahlen.
In der privaten Krankenversicherung schließt der Lehrer mit der Versicherung einen Vertrag ab, in dem genau geregelt wird, welche Leistungen abgesichert werden. Hier können sich Lehrer ganz nach persönlichem Bedarf eine individuelle Absicherung zusammenstellen.
Wie rechnet der Arzt oder das Krankenhaus ab?
Die Abrechnung gesetzlicher Krankenversicherung ist simpel. Kosten, die von der Krankenkasse übernommen werden, rechnet der Leistungserbringer direkt mit der Krankenkasse ab. Für Kosten, die nicht von der Kasse übernommen werden, erhält der Versicherte eine Privatrechnung. Privat versicherte Lehrer bekommen vom Leistungserbringer generell eine Privatrechnung, die sie wie jede andere Rechnung auch bezahlen. Danach kann bei der privaten Krankenkasse ein Erstattungsantrag gestellt werden. Beamte werden von Ihrem Dienstherrn mit Beihilfe unterstützt und stellen außerdem bei ihrer Beihilfestelle einen Antrag auf Erstattung der beihilfefähigen Kosten.
Was ist neben einer Krankenversicherung für Lehrer wichtig?
Eine weitere Pflichtversicherung ist die Pflegeversicherung, die meist gemeinsam mit der Krankenversicherung abgeschlossen wird. Die Menschen in Deutschland werden immer älter, damit steigt auch das Risiko pflegebedürftig zu werden. In Deutschland wird heute bereits jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen im Laufe des Lebens pflegebedürftig. Mit der Pflegepflichtversicherung soll das hohe finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit abgefedert werden. Versicherungspflicht besteht sowohl für gesetzlich als auch für privat versicherte Lehrer.
Laut Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI) gelten Menschen als pflegebedürftig, wenn sie nach bestimmten Kriterien in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfe benötigen. Pflegebedürftigkeit ist oft mit enormen Kosten, beispielsweise für notwendige Umbauten im häuslichen Umfeld, Hilfsmittel oder Aufwendungen für professionelles Pflegepersonal, verbunden.
Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Seitdem sind alle Bürger Deutschlands verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Mittlerweile sind fast alle Einwohner gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert. Gesetzlich Krankenversicherte werden automatisch über ihre Krankenversicherung von der gesetzlichen Pflegeversicherung erfasst. Privat versicherte Lehrer müssen eine separate Versicherung abschließen. Kosten und Leistungen von gesetzlicher und privater Absicherung sind nahezu identisch.
Für private Kassen besteht, anders als in der privaten Krankenversicherung, ein stärkerer Annahmezwang:
- versicherungspflichtige Antragsteller müssen aufgenommen werden
- Ausschlüsse aufgrund von Vorerkrankungen sind nicht zulässig
- solange die Versicherungspflicht besteht, darf die Krankenversicherung keine Kündigung aussprechen
In der privaten Pflegeversicherung können wie in der gesetzlichen Versicherung Kinder beitragsfrei mitversichert werden. Die Pflegepflichtversicherung deckt jedoch nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab. Die restlichen Kosten muss der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen selbst aufbringen. Sehr empfehlenswert ist eine Pflegezusatzversicherung.
Was ist eine Pflegezusatzversicherung?
Drei Formen der Versicherung werden angeboten:
Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der pflegebedürftige Lehrer einen frei verfügbaren Betrag in der vertraglich vereinbarten Höhe ausgezahlt, sobald die Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad nachgewiesen werden können.
Von der Pflegerentenversicherung wird im Pflegefall eine lebenslange, monatliche, steuerfreie Rente gewährt. Auch hier reicht der Nachweis von Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad.
Die Pflegekostenversicherung erstattet ganz oder teilweise die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den realen Kosten auf Grundlage des Leistungskataloges der Pflegepflichtversicherung.