Wenn ein Beamter der Polizei freie Heilfürsorge bezieht, kann er sich sicher sein, dass dieser Anspruch früher oder später zu einem Beihilfeanspruch wird. Hierfür können unterschiedliche Auslöser ursächlich sein. Ein sehr häufiges Beispiel ist der Wechsel aus dem risikobehafteten Außendienst in den sicheren Innendienst.
Doch auch der erfolgreiche Abschluss des Vorbereitungsdienstes führt häufig zu einem Wechsel von freier Heilfürsorge zur Beihilfe. Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand wandelt sich der Anspruch auf Heilfürsorge des Beamten der Polizei in einen Anspruch auf Beihilfe um.
Wenn die Beamten Beihilfe beziehen, entsteht die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Hier ist die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth & Pegnitz die optimale Lösung.