Verwaltungsbeamte

Kein Bereich in der Verwaltung umfasst eine derartige Vielzahl von Fachbereichen, in welcher Verwaltungsbeamte tätig sind, wie der in der allgemeinen Verwaltung. So können Verwaltungsbeamte beispielsweise im Auswärtigen Dienst, bei der Bundesbank, in der Forstverwaltung u.v.a. eingesetzt werden. Eine abschließende Aufzählung würde an dieser Stelle den Rahmen deutlich überschreiten. Was alle Verwaltungsbeamte, egal in welchem Fachbereich Sie tätig sind, gemein haben, ist die Aufteilung in Laufbahnen – in manchen Bundesländern (z.B. Bayer) auch Qualifikationsebenen genannt.

Es wird hierbei nach folgenden Laufbahnen unterschieden: 

  • einfacher Dienst/ erste Qualifikationsebene
  • mittlerer Dienst/ zweite Qualifikationsebene
  • gehobener Dienst (Studium)/ dritte Qualifikationsebene
  • höherer Dienst (Studium)/ vierte Qualifikationsebene
  • mittlerer nichttechnischer Dienst
  • gehobener nichttechnischer Dienst (Studium)
  • höherer nichttechnischer Dienst (Studium)
  • mittlerer technischer Dienst
  • gehobener technischer Dienst (Studium)
  • höherer technischer Dienst (Studium)

Welche Laufbahn Sie einschlagen können, richtet sich nach der individuellen Vorbildung, je höher die angestrebte Laufbahn, desto höher der erwartete Bildungsabschluss. 

Bildungsvoraussetzungen für den Zugang in die unterschiedlichen Laufbahnen

Für den Zugang in die Laufbahn des einfachen Dienstes/ erste Qualifikationsebene ist der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss nachzuweisen. Die Laufbahn des mittleren Dienstes/ zweite Qualifikationsebene setzt den erfolgreichen Abschluss eines Realabschlusses (ehemals mittlere Reife) voraus. Darüber hinaus ist ein Zugang mit abgeschlossener Berufsausbildung in Verbindung mit einem Hauptschulabschluss möglich, wenn das Einsatzgebiet des Verwaltungsbeamten in der gleichen Fachrichtung vorgesehen ist.

Ein späterer Wechsel in andere Fachbereiche erfordert wiederum einen Realschulabschluss. Die Hoch- oder Fachhochschulreife befähigt Sie für eine Ausbildung, dem Bachelorstudium, im gehobenen Dienst/ in der dritten Qualifikationsebene (mit Ausnahme des technischen Dienstes). Mit einem abgeschlossenen Masterstudium oder einem als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss des entsprechenden Studienfachs, ist die Ausbildung im höheren Dienst/ in der vierten Qualifikationsebene möglich. 

Ferner erfordert die Ernennung ins Beamtenverhältnis grundsätzlich die Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen, wozu die

  • deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates
  • Gewährleistung, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, einwandfreies Führungszeugnis, nicht entmündigt und nicht vorbestraft
  • gesundheitliche Eignung
  • Besitz der nach Landesrecht vorgeschriebenen Qualifikation

gehören.

Auswahlverfahren zur Beamtenausbildung

Liegen die allgemeinen Voraussetzungen vor, ist im Rahmen der Bestenauslese die Teilnahme am Auswahlverfahren möglich. Hierbei werden die grundlegenden Deutsch- und Mathematikkenntnisse, logisches Denken sowie Allgemeinwissen abgefragt. Haben Sie den Einstellungstest erfolgreich absolvieren können und sind in die engere Auswahl gelangt, steht eine amtsärztliche Untersuchung auf der Agenda. Wurde auch diese letzte Hürde erfolgreich gemeistert, steht einer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (Beamtenanwärter) nichts mehr im Wege. 

Nächster Schritt - Ausbildungsbeginn

Die Ausbildung der angehenden Beamten ist in der Regel Ländersache, außer es handelt sich um Bundesbeamte – Landes- und Kommunalbeamte obliegen den jeweils landesrechtlichen Bestimmungen. Die Aufteilung in theoretischen und fachpraktischen Anteil haben jedoch alle Einstellungsbehörden gemeinsam. So erwerben Anwärter für die erste und zweite Qualifikationsebene theoretische Kenntnisse in der Regel an Verwaltungsschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung und absolvieren Fachpraktika in unterschiedlichen Verwaltungsbereichen. Anwärtern für die dritte Qualifikationsebene wird das theoretische Wissen an Verwaltungsfachhochschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung vermittelt.  Referendare der vierten Qualifikationsebene studieren an einer Verwaltungsakademie oder einer speziellen Hochschuleinrichtung der öffentlichen Verwaltung.

Beamte des einfachen Dienstes

Die Ausbildung für Beamte des einfachen Dienstes findet heute im Rahmen des allgemeinen Stellenabbaus nahezu keine Anwendung mehr – nach der Ausbildung erfolgen praktische Einsatzgebiete in beispielsweise der Poststelle oder an Pforten.

Beamte des mittleren Dienstes

Beamte des mittleren Dienstes werden in unterschiedlichsten Verwaltungsbereichen eingesetzt. Sie führen in der Regel die durch den höheren oder gehobenen Dienst gegebenen Arbeitsaufträge selbständig durch und arbeiten gegebenenfalls den Vorgesetzen zu – hierzu gehören beispielsweise Beschlussvorlagen erstellen oder Berichte für die übergeordnete Führung vorzubereiten. Gleichwohl besteht für Verwaltungsbeamte des mittleren Dienstes nach Sammeln einiger Berufserfahrung und der charakterlichen Eignung, im Rahmen eines Aufstieges die Ausbildung für den gehobenen/ höheren Dienst zu absolvieren.

Beamte des gehobenen Dienstes

Haben Sie den Vorbereitungsdienst erfolgreich absolviert und die Laufbahnprüfung bestanden, erfolgt als Verwaltungsbeamter des gehobenen Dienstes eine Einplanung in unterschiedlichen Fachbereichen. Dies können zum Beispiel 

  • die Bauverwaltung
  • die Liegenschaftsverwaltung
  • die Stadtkasse

u.v.m. sein. Sie können auch beratend fungieren oder die Antragssachbearbeitung übernehmen – in der Regel mit einem höheren Verantwortungsbereich als die Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Sie haben meist die Befugnis, über die Bewilligung oder Ablehnung von Anträgen zu entscheiden. Abhängig von der Behörde nehmen Sie Aufgaben im Außendienst vor Ort wahr, zum Beispiel bei Betriebskontrollen oder im Vermessungswesen.

Beamte des höheren Dienstes

Mit einem universitären Abschluss (Master) kommt prinzipiell eine Laufbahn des höheren Dienstes in Frage. Wichtig jedoch ist, dass der Abschluss eine Nähe zum angestrebten Beruf hat. Beispielsweise wäre ein Masterabschluss in Geschichte nicht geeignet, um das Referendariat in einem verwaltenden Berufsbild zu absolvieren.

Nehmen Sie diesbezüglich daher im Vorfeld unbedingt Kontakt zur potentiellen Einstellungsbehörde auf und informieren sich entsprechend. Später eingesetzt übernehmen Beamte des höheren Dienstes Führungspositionen – Ihnen obliegt die Verantwortung ganzer Fachbereiche sowie der Leistung unterschiedlichster Projekte. In der Regel sind Sie das Bindeglied zwischen operationalem und strategischen Geschäft.

Welche Absicherungen sind für Beamte wichtig?

Aufgrund der Sozialversicherungsfreiheit eines Verwaltungsbeamten ergeben sich einige Besonderheiten in der sozialen Absicherung. Dies bezieht sich primär auf die Absicherung im Krankheitsfalls sowie auf die Absicherung im Falle einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit. Durch die Sozialversicherungsfreiheit ist es den Verwaltungsbeamten freigestellt, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu Versicherung oder aber eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung abzuschließen. 

Auch eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist speziell in den ersten fünf Jahren nach Ernennung zum Beamten auf Probe eine sinnvolle Absicherung, da erst nach Ablauf dieser Frist ein Anspruch auf volle Versorgungsansprüche bei vorzeitigem Ausscheiden bestehen würden. Sprechen Sie uns hierzu gerne an – wir beraten Sie allumfassend und spartenübergreifend! 

Terminvereinbarung – in Bayreuth und Umgebung sind wir für Sie da

Aufgrund der vielen Besonderheiten, welche die Beamtenlaufbahn mit sich bringt, ist ein ausführliches Beratungsgespräch nahezu unabdingbar. Aus diesem Grund steht das Expertenteam der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten Sie allumfänglich, auch über den Tellerrand hinaus, denn nur so können wir sicherstellen, Ihnen letztendlich den Versicherungsschutz anbieten zu können, den Sie wirklich benötigen.

Sie erreichen uns sowohl telefonisch als auch mittels E-Mail. Im Falle einer E-Mail melden wir uns umgehend auf dem von Ihnen gewünschten Kommunikationsweg zurück. Sie haben den Informationstext zum Thema Verwaltungsbeamte - Dienstgruppen für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth gelesen.

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