Die Ausbildung der angehenden Beamten ist in der Regel Ländersache, außer es handelt sich um Bundesbeamte – Landes- und Kommunalbeamte obliegen den jeweils landesrechtlichen Bestimmungen. Die Aufteilung in theoretischen und fachpraktischen Anteil haben jedoch alle Einstellungsbehörden gemeinsam. So erwerben Anwärter für die erste und zweite Qualifikationsebene theoretische Kenntnisse in der Regel an Verwaltungsschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung und absolvieren Fachpraktika in unterschiedlichen Verwaltungsbereichen. Anwärtern für die dritte Qualifikationsebene wird das theoretische Wissen an Verwaltungsfachhochschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung vermittelt. Referendare der vierten Qualifikationsebene studieren an einer Verwaltungsakademie oder einer speziellen Hochschuleinrichtung der öffentlichen Verwaltung.
Beamte des einfachen Dienstes
Die Ausbildung für Beamte des einfachen Dienstes findet heute im Rahmen des allgemeinen Stellenabbaus nahezu keine Anwendung mehr – nach der Ausbildung erfolgen praktische Einsatzgebiete in beispielsweise der Poststelle oder an Pforten.
Beamte des mittleren Dienstes
Beamte des mittleren Dienstes werden in unterschiedlichsten Verwaltungsbereichen eingesetzt. Sie führen in der Regel die durch den höheren oder gehobenen Dienst gegebenen Arbeitsaufträge selbständig durch und arbeiten gegebenenfalls den Vorgesetzen zu – hierzu gehören beispielsweise Beschlussvorlagen erstellen oder Berichte für die übergeordnete Führung vorzubereiten. Gleichwohl besteht für Verwaltungsbeamte des mittleren Dienstes nach Sammeln einiger Berufserfahrung und der charakterlichen Eignung, im Rahmen eines Aufstieges die Ausbildung für den gehobenen/ höheren Dienst zu absolvieren.
Beamte des gehobenen Dienstes
Haben Sie den Vorbereitungsdienst erfolgreich absolviert und die Laufbahnprüfung bestanden, erfolgt als Verwaltungsbeamter des gehobenen Dienstes eine Einplanung in unterschiedlichen Fachbereichen. Dies können zum Beispiel
- die Bauverwaltung
- die Liegenschaftsverwaltung
- die Stadtkasse
u.v.m. sein. Sie können auch beratend fungieren oder die Antragssachbearbeitung übernehmen – in der Regel mit einem höheren Verantwortungsbereich als die Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Sie haben meist die Befugnis, über die Bewilligung oder Ablehnung von Anträgen zu entscheiden. Abhängig von der Behörde nehmen Sie Aufgaben im Außendienst vor Ort wahr, zum Beispiel bei Betriebskontrollen oder im Vermessungswesen.
Beamte des höheren Dienstes
Mit einem universitären Abschluss (Master) kommt prinzipiell eine Laufbahn des höheren Dienstes in Frage. Wichtig jedoch ist, dass der Abschluss eine Nähe zum angestrebten Beruf hat. Beispielsweise wäre ein Masterabschluss in Geschichte nicht geeignet, um das Referendariat in einem verwaltenden Berufsbild zu absolvieren.
Nehmen Sie diesbezüglich daher im Vorfeld unbedingt Kontakt zur potentiellen Einstellungsbehörde auf und informieren sich entsprechend. Später eingesetzt übernehmen Beamte des höheren Dienstes Führungspositionen – Ihnen obliegt die Verantwortung ganzer Fachbereiche sowie der Leistung unterschiedlichster Projekte. In der Regel sind Sie das Bindeglied zwischen operationalem und strategischen Geschäft.
