Beihilfe

Aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zwischen Beamten und dem Dienstherrn ergeben sich für beide Seiten Rechte und Pflichten. Beamte haben im Gegenzug für ihre Dienste und Treue Anspruch auf Schutz und Fürsorge. Eine Fürsorgeleistung ist die Krankenfürsorge.

Mit der Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den tatsächlich entstandenen Kosten bei Krankheit, im Pflegefall, bei Geburt oder Tod. Wie hoch der erstattungsfähige Anteil ist, wird durch die Beihilfebemessungssätze geregelt. In den meisten Bundesländern, wie auch in Bayern, gilt:

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit zwei und mehr Kindern
  • 70 % für beihilfeberechtigte Ehepartner
  • 70 % für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Beamte benötigen wie alle anderen Bürger Deutschlands einen Versicherungsschutz, der die Kosten im Krankheitsfall zu 100 % abdeckt. Referendare und Lehrer sind daher verpflichtet, eine Restkostenversicherung als Ergänzung zu den Beihilfeleistungen abzuschließen. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für Beamte nicht. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich unabhängig von der Höhe des Einkommens freiwillig bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse zu versichern.

Private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Beihilfekonforme Tarife werden nur von privaten Versicherungsunternehmen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth, angeboten. Die Versicherungsbeiträge werden aus individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Beihilfebemessungssatz und Leistungsumfang ermittelt. Sie müssen nur noch den Kostenanteil absichern, der nicht vom Dienstherrn übernommen wird. Beamte profitieren daher von besonders niedrigen monatlichen Prämien.

Gesetzliche Krankenversicherung für Referendar und Lehrer

Gesetzliche Krankenversicherungen sind immer Vollkostenabsicherungen. Der Leistungserbringer rechnet die medizinische Versorgung komplett und direkt mit der Krankenkasse ab, sofern die Leistungen im Leistungskatalog enthalten sind. Der Versicherte muss nicht in Vorkasse gehen. Kostenerstattungen durch die Beihilfe sind überflüssig. Der Beamte verzichtet auf die Fürsorgeleistungen seines Dienstherrn und zahlt den gesamten Krankenversicherungsbeitrag aus seinen Einnahmen. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden aus Beitragssatz und Einkommen ermittelt. Umso höher das Einkommen, desto höher sind die Beiträge.

Leistungen gesetzlicher und privater Krankenversicherungen für Referendare und Lehrer im Vergleich

Die Höhe der Beiträge ändert nichts an den Leistungsansprüchen. Diese sind für alle Versicherten gleich. Für gesetzliche Krankenversicherungen gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Der Leistungskatalog wird vom Gesetzgeber vorgegeben und kann von ihm jederzeit wieder geändert werden. Bei der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth entscheiden Sie individuell nach Ihren persönlichen Bedürfnissen, welche Leistungen Sie absichern möchten. Zwischen der DBV und jedem Versicherungsnehmer wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen. Die vereinbarten Leistungen werden lebenslang garantiert.

Vorteile der beihilfekonformen Krankenversicherung für Referendar und Lehrer

Die perfekt auf die Beihilfe abgestimmten Tarife Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium bieten Ihnen neben freier Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl unter anderem:

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe bis zu 100 %
  • Hohe Erstattungen für Sehhilfen und Medikamente
  • Kostenerstattungen für Heilpraktiker
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

Als Privatpatient müssen Sie weder lange Wartezeiten auf Facharzttermine noch in Arztpraxen hinnehmen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben Fragen zur Beihilfe und zur beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth? Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern ausführlich.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefan Niebler
Bernecker Str. 79
95448 Bayreuth
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