10 Tipps zur Krankenversicherung

Über eine Krankenversicherung muss jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, verfügen. Als Student sind Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit und können sich bei Aufnahme des Studiums bereits privat krankenversichern. Studenten ohne Einkommen können aber auch bis zum 25. Lebensjahr kostenlos in der Familienversicherung der Eltern versichert bleiben. Nur wenn das Einkommen regelmäßig über € 450 im Monat liegt, ist eine eigene Versicherung notwendig.
Bis zum 30. Lebensjahr ist eine Absicherung in der studentischen Krankenversicherung möglich. Spätestens im Referendariat, mit eigenem Einkommen, müssen Sie über eine selbstständige Absicherung verfügen.

Mit über 140 Jahren Erfahrung im Bereich der Versicherung und Vorsorge im öffentlichen Dienst kennen wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth, die Bedürfnisse von Referendaren und Lehrern ganz genau und können Ihnen maßgeschneiderte, bedarfsgerechte Versicherungs- und Vorsorgekonzepte anbieten.

Einige wichtige Tipps zur Krankenkassenwahl haben wir für Sie zusammengetragen:

Hierauf sollten Sie achten

1. Krankenfürsorge für Referendare und Lehrer
Als Referendar werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Sie haben Ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf eine Reihe von Fürsorgeleistungen. Dazu gehört unter anderem das Recht auf Krankenfürsorge.

In Form der Beihilfe erstattet der Dienstherr seinen Beamten 50 bis 80 % der tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen. Referendare und Lehrer müssen nur noch die restlichen 20 bis 50 % der Kosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern.

Der Dienstherr von Beamten erfüllt mit der Beihilfe seine Fürsorgepflicht und beteiligt sich nicht mehr an den Versicherungsbeiträgen, weder zur gesetzlichen noch zur privaten Krankenversicherung.

2. Die private Krankenversicherung für Referendar und Lehrer
Referendare und Lehrer mit einer privaten Krankenversicherung, beispielsweise bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth, genießen eine Vielzahl von Privilegien. Behandlungstermine bei Fachärzten können Sie direkt, ohne Umwege über den Hausarzt, vereinbaren. Sie haben sofort Zugang zu den innovativsten Medikamenten sowie den geeignetsten Behandlungsmöglichkeiten. Ärzte können Heilverfahren und Arzneimittel anwenden, die sich auf dem neuesten Stand der Wissenschaft befinden, aber von gesetzlichen Kassen noch lange getestet und eventuell nicht anerkannt werden.

Weitere Vorteile:

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen
  • Kostenübernahme von bis zu 100 % für zahnärztliche Leistungen, Medikamente und Sehhilfen
  • Garantie auf die vereinbarten Leistungen

Welche Leistungen Sie absichern, legen Sie selbst fest. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth schließt mit jedem Versicherten einen privatrechtlichen Vertrag ab. Getroffene Vereinbarungen gelten ein Leben lang.

3. Die gesetzliche Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
Referendare und Lehrer, die sich freiwillig gesetzlich krankenversichern, müssen keinen Aufnahmeantrag stellen, eine Anmeldung reicht. Der Gesundheitszustand und das Alter sind für die Aufnahme und die Beiträge nicht von Belang. Die Versicherungsprämien richten sich nach dem Bruttoeinkommen und dem Beitragsbemessungssatz. Zwischen Krankenversicherung und Versicherungsnehmer wird kein Vertrag geschlossen, die Leistungen können jederzeit abgewandelt oder gestrichen werden.

Partner mit geringem Einkommen und Kinder können möglicherweise in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Für Referendare und Lehrer mit vielen Kindern kann die gesetzliche Absicherung dadurch kostengünstiger werden.

Bevor Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden, sollten Sie bedenken:

  • Keine Leistungsgarantie
  • Gehaltserhöhungen wirken sich unmittelbar auch die Versicherungsbeiträge aus
  • Sie verzichten auf die Beihilfe und zahlen den kompletten monatlichen Beitrag aus eigener Tasche
  • Nur Mindestversorgung
  • Ergänzende Zusatzversicherungen führen zu noch höheren Aufwendungen
  • Teils hohe Zuzahlungen, vor allem im zahnärztlichen Bereich

4. Aufnahme von Referendar und Lehrer in die gesetzliche Krankenversicherung
Für gesetzliche Krankenversicherungen besteht grundsätzlich Kontrahierungszwang. Das heißt, jeder Antragsteller, der nicht anderweitig abgesichert ist und zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehört, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Leistungen werden vom Gesetzgeber vorgegeben und sind zu etwa 96 % bei allen Kassen identisch. Unterschiede gibt es nur bei den Zusatzleistungen. Alle Versicherten haben unabhängig von der Beitragshöhe die gleichen Leistungsansprüche.

5. Beitragsermittlung für Referendare und Lehrer bei der privaten Krankenversicherung
Wichtige Faktoren zur Beitragsberechnung privater Versicherungen sind Gesundheitszustand, Alter, gewählte Leistungen, Beihilfebemessungssatz und eventuell vereinbarte Selbstbehalte. Jedes Bundesland kann seine eigenen Beihilfeverordnungen erlassen. Der Freistaat Bayern hat wie die meisten Bundesländer die vom Bund festgelegten Beihilfebemessungssätze übernommen:

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit mehreren Kindern
  • 70 % für beihilfeberechtige Partner
  • 70 % für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

6. Voraussetzung für die private Krankenversicherung von Referendar und Lehrer
Private Versicherer möchten sich zunächst ein Bild über Ihre gesundheitliche Verfassung machen und werden Ihnen einige Fragen zu Beschwerden und Vorerkrankungen stellen. Es ist wichtig genaue und wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen. Stellt sich später heraus, dass Sie beispielsweise chronische Krankheiten verschwiegen haben, kann das Ihren Versicherungsschutz nachhaltig gefährden. Wenden Sie sich bei Unklarheiten am besten an Ihren Arzt.

7. Aufnahme von Referendaren und Lehrern in die private Krankenversicherung
Bei Vorerkrankungen kann der Antrag abgelehnt, beziehungsweise können Risikozuschlägen erhoben werden. Kontrahierungszwang gilt nur für den Basistarif, dessen Leistungen sich am Niveau gesetzlicher Krankenversicherungen orientieren.

Viele private Versicherungsunternehmen, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth, bieten Dienstanfängern, die innerhalb der ersten sechs Monate nach der Erstverbeamtung einen Aufnahmeantrag stellen im Rahmen der „Öffnungsklausel“ erleichterten Zugang zu Standardtarifen an:

  • Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt
  • Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig
  • Risikozuschläge sind auf maximal 30 % des tariflichen Beitrages begrenzt

8. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von Referendaren und Lehrern
Das Krankheitsrisiko, Vorerkrankungen und das Alter fließen nicht in die Berechnung der Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ein. Wie die Leistungen wird auch der Beitragssatz vom Gesetzgeber für alle Kassen einheitlich vorgegeben. Derzeit werden 14,6 % des Bruttogehalts zuzüglich eines Zusatzbeitrages in Höhe von etwa 1 % als monatlicher Beitrag erhoben. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zu gleichen Teilen. Der Dienstherr beteiligt sich nicht an den Krankenversicherungsbeiträgen.

9. Extra für Beamtenanwärter
Referendare, beziehungsweise Beamte auf Widerruf, profitieren bei vielen privaten Krankenkassen von besonders kostengünstigen „Anwärtertarifen“. Bei diesen Tarifen werden noch keine Altersrückstellungen gebildet. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth bietet Referendaren Vision B bis zu einem bestimmten Alter mit speziellen Ausbildungskonditionen an.

10. Weitere Informationsmöglichkeiten für Referendare und Lehrer
In Testberichten von Verbraucherorganisationen und im Internet erhalten Sie weitere wichtige Informationen zu Beiträgen, Leistungen, Serviceangeboten und Tarifen oder besuchen Sie die Website der DBV.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern Beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth ausführlich und unverbindlich. Sprechen Sie uns an. Wir sind für Sie da!

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