Kürzere Abwesenheiten von der Schule aufgrund einer Erkrankung stellen in der Regel kein Problem dar. Kann der Dienst für längere Zeit nicht im gewohnten Umfang ausgeübt werden, droht allerdings die Dienstunfähigkeitserklärung durch den Dienstherrn.
Die Folgen sind für Referendare und Dienstanfänger gravierend, aber auch Lehrer, welche schon viele Jahre ihren Dienst leisten, müssen mit empfindlichen finanziellen Einbußen rechnen. Referendare und Lehrer in den ersten fünf Dienstjahren können noch nicht in den Ruhestand versetzt werden. Nur bei einem vorausgegangenen Dienstunfall sind Ausnahmen möglich.
In der Regel werden die Beamten aus dem Dienst entlassen und für die geleisteten Dienstjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Der Anspruch auf Leistungen ist hier ebenfalls an eine 5-jährige Wartezeit gekoppelt. Das heißt, mit der Entlassung verlieren Sie Ihre finanzielle Sicherheit.
Höchstwahrscheinlich bleibt Ihnen nur Hartz 4, ein Existenzminimum, womit gerade die grundlegendsten Kosten des Lebensunterhaltes abgedeckt werden können. Sie stehen vor Ihrem finanziellen und sozialen Abstieg. Lehrer auf Lebenszeit, welche die Wartezeit erfüllen, können mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden.
Zunächst beschränken sich die Ansprüche auf eine Mindestversorgung. Mit jedem Dienstjahr erhöht sich das Ruhegehalt um 1,79375 %, bis nach 40 Dienstjahren der maximale Ruhegehaltssatz von 71,75 % erreicht werden kann. Unabhängig davon, wann Sie dienstunfähig werden: Finanzielle Schwierigkeiten und der Verlust der gewohnten Lebensqualität werden nicht lange auf sich warten lassen.