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DBV Stefan Niebler in Bayreuth Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV – Sicherheit schaffen

Beamte in den verschiedensten Bereichen der Verwaltung kommen mit sehr hohen Geldsummen in Kontakt oder sind für Entscheidungen verantwortlich, die einen erheblichen Einfluss auf das Einkommen und das Vermögen Dritter haben können. Vom Bauamt über das Ordnungsamt bis hin zu verschiedenen Ämtern im sozialen Bereich. Doch auch in den Bereichen der Kernverwaltung einer Kommunale oder eines Ministeriums, wenn es um den Personalbereich oder um das jeweilige Rechtsdezernat geht, können schnell Vermögensschäden entstehen, die Sie im schlimmsten Fall selbst erstatten müssen.

Warum ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung so wichtig?

Dabei kann es Sie aus zweierlei Richtungen treffen. Das eine sind Schäden, die Dritten aufgrund Ihrer Tätigkeit entstehen. Sie haben eine Entscheidung getroffen und damit einen erheblichen finanziellen Schaden verursacht. Oder Sie haben eine Entscheidung zugesagt, die Sie schließlich revidieren mussten, aufgrund derer bereits erhebliche Vermögensdispositionen getroffen wurden. In all diesen Fällen haben Sie im Auftrag Ihres Dienstherrn gehandelt. Das bedeutet, dass er der erste Ansprechpartner für die Regressforderungen der Bürger ist, wenn sich Ihre Entscheidungen als fehlerhaft erweisen sollten.

Doch damit ist es für Beamte und tariflich Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung leider oftmals noch nicht getan. Denn der Dienstherr hat nun die Möglichkeit, selbst ein Amtshaftungsverfahren gegen Sie einzuleiten. Dazu reicht in der Regel schon Fahrlässigkeit aus. Kommt gar der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder sogar der Ansatz von Mutwillen ins Spiel, können Sie fest mit der Erstattungsforderung Ihres Dienstherrn rechnen.

Die zweite Variante ist ein Fehler, der Ihnen bei der Bearbeitung von Geldleistungen oder Forderungen Ihres Dienstherrn unterläuft. Wenn Sie beispielsweise Gebührenbescheide oder Rückforderungsbescheide verschicken, die Forderungen geltend machen sollen, die letztlich bereits verfristet sind. In einem solchen Fall, ist die Forderung nicht mehr beizutreiben und Ihr Dienstherr muss einen teilweise erheblichen finanziellen Verlust hinnehmen. Teilweise bestehen Dienstherrn auf Bundesebene in solchen Fällen sogar darauf, den Schaden mit Zins und Zinseszins zu beziffern.

In beiden Fällen können die Forderungen Ihres Dienstherrn gegen Sie schnell in Regionen hochschnellen, die Ihnen ersthafte Kopfschmerzen bereiten. Schaffen Sie für sich ein Stück weit Sicherheit und sorgen Sie mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte dafür, dass Ihnen in einem solchen Fall ein starker Partner zur Seite steht. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth stehen Ihnen hierbei gern in jeder Hinsicht zur Verfügung – sei es für eine umfassende Beratung vor Abschluss eines Versicherungsvertrages oder eben dann im Schadensfall.

Der passive Rechtsschutz – ein großer Vorteil für Versicherte

Wenn ein Vermögensschaden entstanden ist, für den Sie von Ihrem Dienstherrn haftbar gemacht werden sollen, ist das ein arbeitsrechtlicher Vorgang. Dagegen können Sie gerichtlich vorgehen. Mit einer guten Rechtsschutzversicherung im Bereich des Arbeitsrechts, brauchen Sie auch in einer solchen Situation keine Sorge vor den Kosten eines solchen Gerichtsverfahrens zu haben. Allerdings sichert das Sie nicht vor einer negativen Entscheidung vor Gericht und den finanziellen Folgen einer solchen Niederlage ab.

Wenn Sie sich für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Verwlatungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth entscheiden, haben Sie den Schutz einer umfassenden Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden und kommen nebenbei auch noch in den Genuss eines passiven Rechtsschutzes. Denn wenn Ihr Dienstherr Sie regresspflichtig machen möchte, prüfen wir in einem ersten Schritt, ob diese Haftbarmachung überhaupt rechtmäßig ist.

Gerade im öffentlichen Dienst kommt es schnell mal vor, dass eine Regresspflicht durchgesetzt werden soll, obwohl gar kein Anspruch darauf besteht. Können Sie beispielsweise nachweisen, dass zu dem Zeitpunkt, als der Schaden entstanden ist, eine Arbeitsüberlastung in Ihrem Bereich vorgelegen hat, wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kein Anspruch auf Regress von Seiten Ihres Dienstherrn bestehen. In einem solchen Fall weisen wir die gegen Sie gestellten Ansprüche zurück und vertreten diese Meinung notfalls auch in Ihrem Namen vor Gericht – natürlich auf unsere Kosten. Selbst im Fall einer Niederlage vor Gericht, kommen hier keine Kosten auf Sie zu.

Diese Leistung bietet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Beamte im Detail

Jede Versicherung ist im Endeffekt nur so gut, wie die tatsächliche Absicherung, die diese bietet. Aus diesem Grund haben wir die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte einerseits so umfassend wie möglich gestaltet. Aber andererseits auch die Möglichkeit eingeräumt beispielsweise die Haftungssumme an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Da gerade diese einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Beiträge hat, können Sie so eine Überversicherung vermeiden und dadurch sicherstellen, dass Sie nur die Absicherung bezahlen, die Sie auch wirklich brauchen.

Im Detail sehen die Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte folgendermaßen aus:

  • Flexible und anpassbare Versicherungssummen von 25.000 Euro bis maximal 500.000 Euro.
  • Rückversicherung bei älteren Fällen (es gibt keine Verjährung bei Schadensersatzansprüchen) ohne jegliche zeitliche Begrenzung!
  • Selbst Fehlbeträge in Kassen, sind bis zu einem Volumen von 2000 Euro versichert.

Vor allem der Faktor mit der Rückversicherung ist besonders wichtig. In vielen Berufen ist es normal, nach einiger Zeit im öffentlichen Dienst in einen Bereich der Wirtschaft zu wechseln. Ein Anwalt beispielsweise mag eine Weile im öffentlichen Dienst als Beamter beschäftigt gewesen sein. Bei einem deutlich besseren Angebot aus der Wirtschaft wechseln hier allerdings viele den Arbeitgeber.

Doch, auch wenn Sie Ihren Dienstherrn längst verlassen haben – Schadensersatzansprüche verjähren nicht. Damit kann Sie noch einige Jahre nach Beendigung Ihrer Beamtenlaufbahn eine entsprechende Forderung Ihres Dienstherrn einholen. Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte sichern wir Sie gegen dieses Risiko effektiv ab.

Selbstverständlich steht Ihnen als Versicherungsnehmer unser Expertenteam der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth im Fall eines Schadens zur Seite und hilft Ihnen, alle notwendigen Schritte einzuleiten.

Wir sind ein starker Partner an Ihrer Seite!

Die DBV ist als Partner für den Öffentlichen Dienst und den deutschen Beamtenstand bereits seit 150 Jahren in der Branche tätig. Dabei haben wir viele Versicherungslösungen kommen und gehen sehen und habe, vor allem im Laufe der letzten Jahrzehnte, den Versicherungsmarkt maßgeblich mitgeprägt.

Aus diesem Grund sind wir nicht nur ein hervorragender Partner an der Seite aller Mitarbeiter im öffentlichen Dienst – unsere Mitarbeiter bekommen in Schulungen und Fortbildung das Knowhow und das Wissen aus jahrzehntelanger Erfahrung als Versicherungspartner Nummer Eins für den öffentlichen Dienst. Gern setzen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth dieses Wissen auch zu Ihrem Vorteil ein. Kontaktieren Sie uns doch einfach, für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir helfen Ihnen gern dabei, genau die Versicherungslösung zu finden, die zu Ihnen und Ihrem Absicherungsbedarf passt.

Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Verwaltungsbeamte

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