Wer am Anfang seiner Karriere steht, hat oftmals viele Träume und Pläne. Im Laufe der Zeit wird versucht, diese Stück für Stück umzusetzen – dafür kommen aber auch immer wieder Neue dazu. Ist es am Anfang das Gründen einer Familie und der Kauf oder Bau eines Hauses, dann kommen mit den Jahren Dinge wie ein besonderes Auto oder außergewöhnliche Anschaffungen für den Ruhestand oder wenn das Haus abbezahlt oder die Kinder aus dem Haus sind, dazu.
Leider lässt sich unser Lieben niemals zu 100 Prozent planen. Und so kann es schnell passieren, dass im Rahmen eines Sportunfalls, eines Unfalls im Haushalt oder einer schweren Erkrankung plötzlich Dienstunfähigkeit bei Ihnen einsetzt und Sie Ihren bisherigen Karriereweg leider nicht mehr weiter verfolgen können. Gerade für junge Beamte kann ein solches Szenario sehr schwerwiegende Folgen haben. Um Sie effektiv gegen diese Gefahr abzusichern, haben wir mit der Dienstanfänger Police für Verwaltungsbeamte eine ganz besondere Absicherung für Beamte in ihren ersten Dienstjahren aufgelegt.
Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth & Pegnitz zur Seite, wenn es darum geht, die für sie passende Absicherung in diesem Bereich zu finden.
Was macht die Dienstanfänger Police für Verwaltungsbeamte so wichtig?
Als Beamter stehen Sie in einem der sichersten Arbeitsverhältnisse, dass es am deutschen Arbeitsmarkt gibt. Das ist allerdings in den ersten Jahren Ihrer Laufbahn eine eher trügerische Sicherheit. Denn sie fußt allein auf dem Gedanken, dass Sie gesund bleiben und es Ihnen gut geht. Solange Sie Ihren Dienst zur Zufriedenheit Ihres Dienstherrn ausüben können, bleibt Ihr Dienstverhältnis sicher und Ihr Einkommen in einer planbaren Höhe.
Kommt es allerdings in den Jahren vor einer Verbeamtung auf Lebenszeit zu einer Dienstunfähigkeit, hat das verheerende Folgen für Ihre Karriere und Ihre finanziellen Möglichkeiten. Mit der Dienstanfänger Police für Verwaltungsbeamte bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth & Pegnitz eine wunderbare Möglichkeit, sich gegen die Gefahr einer Dienstunfähigkeit in den ersten Jahren Ihres Beamtenverhältnisses abzusichern und so auch in einem solchen Fall die Sicherheit eines fortlaufenden Einkommens im Rücken zu haben.
Was genau passiert im Rahmen einer Dienstunfähigkeit?
Das ist abhängig von Ihrem persönlichen Beamtenstatus. Für einen Beamten auf Widerruf oder einen Beamten zur Probe ist eine anhaltende Dienstunfähigkeit in der Regel mit einer Entlassung aus dem Beamtendienst verbunden. Der Dienstherr nimmt in einem solchen Fall eine Nachversicherung in der Sozialversicherung vor und Sie sind arbeitslos – nur, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und ganz nebenbei ja immer noch so krank sind, dass Sie Ihren erlernten Beruf gar nicht ausüben können.
Ist die Erkrankung oder die Behinderung durch einen Unfall schwerwiegend genug, kann es zu Prüfung der Erwerbsfähigkeit und einem möglichen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente kommen. Hierzu müssen Sie allerdings gesundheitlich so angeschlagen sein, dass Sie nicht einmal mehr in der Lage sind täglich mindestens drei Stunden über den Tag verteilt zu arbeiten. Außerdem müssten Sie dafür eine entsprechende Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können. Sie werden von Ihrem Dienstherrn zwar in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert – allerdings reicht diese Nachversicherungszeit in der Regel nicht aus, um die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung herbeizuführen.
Wenn Sie Ihre Ausbildung als Beamter auf Widerruf absolviert und ihre Probezeit als Beamter zur Probe bestanden haben, werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Nun kann Ihr Dienstherr Sie nicht mehr so schnell aus dem Dienst entlassen. Allerdings kann er Sie bei einer vom Amtsarzt bestätigten dauerhaften Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzen, was zwar immerhin mit etwas Ruhegehalt verbunden ist – allerdings stets auch mit erheblichen Abzügen von Ihrem eigentlichen Ruhegehalt nach Erreichen des Pensionsalters.
