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DBV Stefan Niebler in Bayreuth Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Beamte der Polizei befinden sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Neben der finanziellen Fürsorge ist der Dienstherr auch zur Gesundheitsfürsorge verpflichtet. Allerdings benötigt die Mehrzahl der Beamten der Polizei zusätzlich zur Gesundheitsfürsorge eine Krankenversicherung. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung können sich diese Beamten auch für eine private Krankenversicherung entscheiden. Im Folgenden möchten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth die Unterschiede beider Systeme aufzeigen.

Gesundheitsfürsorgepflicht des Dienstherrn

Das besondere Beamtenverhältnis besteht sowohl für Beamte als auch für Dienstherren aus bestimmten Rechten und Pflichten. Der Beamte der Polizei ist zu Dienst und Treue verpflichtet. Im Gegenzug muss der Dienstherr Fürsorgepflichten erfüllen. Zum einen muss er monatlich finanziell für den Beamten aufkommen. Dieser Pflicht kommt er durch ein monatliches Gehalt nach. Darüber hinaus ist auch die Gesundheitsfürsorge eine Pflicht des Dienstherrn. Dieser Pflicht kann er durch Beihilfe oder freie Heilfürsorge nachkommen. Während die freie Heilfürsorge alle Gesundheitskosten übernimmt, deckt die Beihilfe nur einen Teil der Kosten ab. Für den Rest benötigt der Beamte eine Restkostenversicherung.

Einkommensunabhängige Wahlfreiheit

Da die Beihilfe nur einen Teil der erstattungsfähigen Kosten übernimmt, benötigen die Beamten der Polizei eine Restkostenversicherung. Doch hierbei gibt es einen entscheidenden Unterschied zu einem Angestelltenverhältnis. Beihilfeberechtigte Beamte der Polizei haben im Gegensatz zu klassischen Angestellten eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Anders als Angestellte müssen Sie hierbei keine gültige Versicherungspflichtgrenze beachten.

Beide Versicherungssysteme

Das deutsche Gesundheitssystem fußt auf zwei unterschiedlichen Säulen. Hierbei gibt es sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung. Diese beiden Systeme unterscheiden sich gänzlich voneinander. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth zeigt Ihnen im Folgenden eine Reihe entscheidender Unterschiede zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung auf.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung liegt die Gestaltungshoheit eindeutig beim Gesetzgeber. Diesen Umstand kann man bereits aus dem Namen ziehen. Wenn es um den Umfang des Leistungskatalogs geht, haben die Mitglieder keinerlei Mitspracherecht. Da jeder den gleichen Leistungsumfang erhält, muss der Leistungskatalog allen Ansprüchen im gleichen Maße entsprechen. Dies ist schlichtweg unmöglich. Er muss nichts Geringeres tun als den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ im Bereich der Gesundheitsversorgung für alle Bürger finden. Den Beamten der Polizei, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung befinden, wird ein Höchstmaß an Kompromissbereitschaft abverlangt. Sie müssen sich mit den Leistungen zufriedengeben, die Ihnen im Leistungskatalog zur Verfügung gestellt werden. Wer mehr Leistungen benötigt, kommt um teure private Zusatzversicherungen nicht umhin.

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden auf Grundlage des sogenannten Solidaritätsprinzips berechnet. Hier dient das Einkommen des Versicherungsnehmers als Berechnungsgrundlage für die schlussendlichen Versicherungsbeiträge. Da Sie als Beamte der Polizei überdurchschnittlich gut verdienen fallen die Beiträge hoch ins Gewicht. Derzeit muss man monatlich 15,5% seines Einkommens für die gesetzliche Krankenversicherung aufbringen. Doch anders als bei Angestellten beteiligt sich Ihr Dienstherr nicht zur Hälfte an den anfallenden Beiträgen. Ganz im Gegenteil. Sie müssen die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung in Gänze aus eigenen Mitteln bestreiten.

Beamte der Polizei, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, sollten einen weiteren schwerwiegenden Nachteil beachten. Sie verlieren die Unterstützung durch die Beihilfe. Damit beteiligt sich Ihr Dienstherr nicht an den anfallenden erstattungsfähigen Gesundheitskosten.

Die private Krankenversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Beamte der Polizei in der privaten Krankenversicherung keine Vorgaben, wenn es um die Wahl der individuellen Leistungen geht. Hier liegt die Gestaltungshoheit bei den Beamten selbst. So können Sie sich in der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth Ihren ganz persönlichen Versicherungsschutz zusammenstellen. Egal, ob Sie einen günstigen Basisschutz oder einen umfangreichen Premiumschutz zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis haben möchten. Sie haben die Wahl.
 
Die Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung unterscheidet sich ebenfalls stark von der in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihr Einkommen spielt in der privaten Krankenversicherung keine Rolle. Es werden vielmehr private Eigenschaften des Versicherungsnehmers als Berechnungsgrundlage herangezogen. Hierbei spielen allen voran das Eintrittsalter sowie der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers eine große Rolle. Darüber hinaus wird auch der gewählte Leistungsumfang zur Berechnung herangezogen.
 
Ein weiterer großer Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist im Bereich der Beihilfe zu sehen. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt der Anspruch in der privaten Krankenversicherung aufrecht. Ihr Dienstherr beteiligt sich in Form der Beihilfe zu einem gewissen Prozentsatz an den erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Hieraus resultiert für den Beamten der Polizei ein weitaus geringerer Beitrag als es bei einem vergleichbaren Tarif für einen Angestellten der Fall wäre. Der Grund dafür liegt auf der Hand.
 
Die Restkostenversicherung in Form der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth muss nur die Kosten abdecken, die nicht von der Beihilfestelle übernommen werden. Hierbei handelt es sich maximal um 50% Restkosten. Aus diesem Grund können Beamte der Polizei mit Wahl der beihilfekonformen Krankenversicherung nicht nur einen leistungsstärkeren Versicherungsschutz, sondern unter Umständen sogar einen günstigeren Schutz als in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

Besonderheit der Heilfürsorge

Nicht jeder Beamte der Polizei muss sich um eine geeignete Restkostenversicherung kümmern. So erhalten Beamte der Polizei, die sich im risikoreichen Außendienst befinden in der Regel die freie Heilfürsorge. Hier trägt der Dienstherr die Kosten in Gänze. Es bleiben also keine Kosten übrig, die abgesichert werden müssen. Allerdings sollten sich Beamte der Polizei mit Anspruch auf Heilfürsorge nicht unbekümmert zeigen, wenn es ums Thema der Krankenversicherung geht. Schließlich wandelt sich dieser Anspruch bei Beamten der Polizei früher oder später in einen Beihilfeanspruch um.
 
Eine Ursache für die Umwandlung kann der abgeschlossene Vorbereitungsdienst sein. Viele Beamte der Polizei erhalten mit Ernennung zum Beamten auf Probe Beihilfe. Darüber hinaus kann ein Wechsel vom risikoreichen Außen- zum ungefährlichen Innendienst ursächlich für eine Umwandlung zur Beihilfe sein. Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand erhält jeder Beamte Beihilfe. Nun benötigt Sie eine Restkostenversicherung. Allerdings ist ein später Eintritt in die private Krankenversicherung auch mit entsprechend hohen Kosten verbunden. Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Niebler in Bayreuth können Sie sich davor bewahren.

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